Hallo,
ehrlich gesagt: ich weiß es nicht! Ich weiß nicht, ob der Arbeitgeber in dem Fall überhaupt das Urlaubsgeld zahlen müsste. Der Urlaubsanspruch ist nicht fest an den Arbeitgeber gebunden: Wenn du bei Arbeitgeber A bereits deinen Jahresurlaub genommen hast, kündigst aber vorher, hast du beim neuen Arbeitgeber B keinen Urlaubsanspruch mehr. Aber ob das auch umgekehrt gilt?
Einem Arbeitgeber ist ja eigentlich auch kaum zuzumuten, dass der Arbeitnehmer zunächst Lohnfortzahlung bekommt und dann noch Urlaub ausbezahlt wird, weil er diesen krankheitsbedingt nicht antreten konnte.
Vom Bauchgefühl her würde ich von einem Rechtsstreit abraten, es sei denn, der Arbeitgeber drückt sich auch um die Zahlung der Lohnfortzahlung. Oder kriegt man bei einer Zeitarbeitsfirma kein Geld, wenn man nicht arbeitet…Tut mir leid, ich bin kein Jurist und kann hier nur raten…