Fristlose Kündigung

Hallo zusammen,

ich habe da einen aktuellen eigenen Fall zum Thema Arbeitsrecht und hoffe auf eure HILFE…

Ich bin in der Probezeit einer Zeitarbeitsfirma und habe die Gesetzlichen 14 Tage Kündigungfrist…
Ich bekam ein Super Angebot einer anderen Firma, wo es um eine Festanstellung ging und Unterschrieb auch gleich den Arbeitsvertrag…
Bei meiner Zeitarbeitsfirma Kündigte ich Fristgerecht per Einschreiben was auch anerkannt wurde…
In den letzten 14 Tagen fing ich mir einen Magen und Darm Virus ein und konnte so natürlich nicht Arbeiten. Ich schickte die Krankmeldung zu meiner Zeitarbeitsfirma und so ging das ganze Elend los…
Die Zeitarbeitsfirma rief mich jeden Tag an… Nicht um sich zu erkundigen wie es mir ginge, sondern zu welcher Firma ich wechseln wolle!!! Ich Antwortete natürlich das es SIE nichts angehen würde! Dieses Spielchen ging dann gut zwei Wochen soweiter bis ich nicht mehr ans Telefon gegangen bin.
Dann bekam ich aufeinmal von der Zeitarbeitsfirma Post, in der Sie schrieben das Sie mich Fristlos Kündigen da ich am Tag meiner Krankheit den vollen Stundensatz eingetragen hatte obwohl ich nach 1 Stunde die Firma verlassen hatte.Ich hatte schlichtweg vergessen das auf meinen Stundenzettel zu ändern! Jetzt werfen sie mir Arbeitszeitbetrug vor!!!
Mir stehen noch 7 Tage Urlaub zu den Sie jetzt natürlich sparen würden…
Ich habe mich noch nie versehen oder sonst falsch verhalten…
Die Firma ist einfach wütend das ich Sie verlasse und wollen mir jetzt eins auswischen…

Wäre eine Arbeitsrechtklage angebracht???
Wäre um Rat dankbar

Prbezeit und Zeitarbeitsfirma. Na gut ich würd ja nichts machen. Rein rechtlich ist es dann wohl auch so das bei der Rechtsprechung mit den ganzen Urteilen bezüglich 50 cent und so die sogar noch recht bekommen würden.
Zum Thema bekanntgabe des neuen AG ist auch so eine sache kann durchaus im Arbeitsvertrag stehen das man es bekannt geben muss. Zwecks abwerbung und so.
Wenn es also geht einfach Mundabwischen, ruhig verhalten und dann beim neuen AG anfangen. Es sei denn man ist auf das Geld bis zum Wechsel irgendwie angewiesen.
Gruß
Bernd Murschel

Danke für die Antwort,

aber Fair ist was anderes… Laut BGB muss eine Abmahnung voraus gehen…
Und ich denke das dieses kein besonders schwerer Fall ist das man sagen könnte ich hätte es absichtlich falsch aufgeschrieben…
Es muss auch für die Firma unzumutbar sein mit mir zusammen arbeiten zu müssen… Das sehe ich absolut nicht so! Der Zeitarbeitsfirma geht jetzt eine dicke Provision durch die Lappen weil ich nicht dort geblieben bin.
Und es geht immerhin um 7 Tage bezahlten Urlaub! Das ist für mich mit Kindern ne Stange Geld, gerade vor Weihnachten…

hallo
1.ich würde vorschlagen in einem persönlichen gespräch das richtig zu stellen.
2. 7 tage urlaub wären noch zu vergüten.
bist du in der gewerkschaft ? hast du einen rechtschutz mit oder ohne selbsbeteiligung ?
wenn nicht? die frage rentiert sich das einen anwalt aufzusuchen?
wenigsten für deine beratung?
auch brauchst du ein zeugnis für deine zukunft?
das sind überlegungen die du anstellen musst?

nochmal rentiert sich der aufwand ? was kommt in euro für dich rauss ?
auch denke an deine nerven.

eine beratung bei einem anwalt wenn das gespräch zur „güte“ in deinem alten betrieb nichts bringt.
gespräch mit einem zeugen…

überlege das in ruhe …
wenn nicht abhaken…und freu dich auf deine neue stelle…

alles gut dir
alles gute

Hallo Maxdata7673!

Die Geschichte mit den vollen Stunden, statt der tatsächlich geleisteten Arbeit, kann durchaus von Bedeutung sein!

Als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma hast Du sicherlich für einen Kunden Deines Arbeitgebers gearbeitet!?
Wenn Du nach 1 Stunde weggegangen bist und zum Arzt musstest, stellt sich die Frage, wie eigentlich sonst die Stunden aufgeschrieben wurden!!!
Wurden regelmäßig bereits vor Schicht-/Arbeitsbeginn die z. B. 8 Stunden eingetragen, kann man sicherlich nicht von Arbeitszeitbetrug reden. Dann hast Du schlichtweg vergessen den Arbeitsnachweis beim Kunden Deines Arbeitgebers zu ändern.
Hast Du allerdings im Zuge des Verlassens des Arbeitsplatzes beim Kunden die falsche Stundenzahl eingetragen, solltest Du Dir vielleicht schon etwas einfallen lassen.

Dessen ungeachtet kann im Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber ohnehin kein Arbeitszeitbetrug vorliegen, weil Du doch auch für den betreffenden Tag, an dem Du zum Arzt gegangen bist, krank, also arbeitsunfähig, geschrieben wurdest.
Für Deinen Arbeitgeber ist es mithin gleichgültig, ob Du z. B. 8 Stunden oder 1 Stunde aufgeschrieben hast. Letztlich warst Du den ganzen Tag im Nachhinein krank.

Da Du ja auch für diesen Tag komplett krank geschrieben wurdest - hoffentlich ist das auch so -, ist es letztlich egal wieviel Stunden Du wirklich gearbeitet hast.

Folglich kannst Du zumindest vorsätzlich keinen Arbeitszeitbetrug begangen haben, weshalb aus meiner Sicht Deine Klage vor dem Arbeitsgericht sinnvoll erscheint.

Die Klage muß innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der fristlosen Kündigung eingereicht werden.

Beste Grüße
maasterp

Hallo maasterp,

genau das ist ja der Witz an der Sache! Ich bin nach ner Stunde nachhause… Habe mich natürlich ordnungsgemäß abgemeldet!!!
Wie können die mir Arbeitszeitbetrug nachsagen wenn ich im nachhinein den Tag Arbeitsunfähig geschrieben wurde???
Das ist ja das Unglaubliche
Gruß
Max

Hallo Maxdata7673!

Wenn Du Dich ordnungsgemäß abgemeldet hast, wie kann es dann dazu kommen, daß offensichtlich mehr als die eine Stunde, die Du selbst genannt hast, aufgeschrieben wurden.

Du arbeitest doch bei einer Firma, die Dich ausgeliehen hat. Wer schreibt dort Deine Arbeitszeit auf, doch wahrscheinlich ein Vertreter des Kunden Deines Arbeitgebers.
Wenn dieser Dich morgens gesehen hat und vielleicht vergessen hat, daß Du Dich abgemeldet hast, dann stammt die Stundenaufschreibung erst recht nicht von Dir.

Wenn der Zusammenhang so ist, wird Deine Klage vor dem Arbeitsgericht sicherlich erfolgreich sein. Dabei musst Du zudem berücksichtigen, daß der Arbeitgeber Dir Deine Resturlaub von 7 Tagen auszahlen muß, wenn Du den Urlaub nicht mehr nehmen konntest.

G r u ß
maasterp

Ich verstehe Deine Verärgerung vollkommen, aber eine Arbeitsrechtsklage bei einem Arbeitsvverhältnis das noch in der Probezeit ist, scheint mir nicht sehr aussichtsreich, weil da selbst der Urlaubsanspruch zweifelhaft ist - der entsteht in der Regel erst nach 6 Monaten.
Und da Du einen neuen Arbeitgeber hast… Das einzige ist natürlich der Fakt, ungerecht fristlos gekündigt worden zu sein - können die den anders raus bekommen haben, wohin du wechselst, nicht dass sie Dich da madig machen…
Also wenn du es für dein gerechtigkeitsempfinden brauchst, Klage - sonst, einmal schütteln, die Zeitarbeitsfirma in die Kiste mit den Arschlöchern und frohgemut an dine neue Stelle

All es Güte
Filine

Fair ist sicher was anderes. Doch darum geht es leider oft nicht. Wenn du eine Arbeitsrechtschutzversicherung hast kannst du ja mal einen Anwalt aufsuchen und diesen den Fall schildern.
Was ich im moment nicht verstehe warum der Urlaub weg sein sollte. Normalerweise bleibt der auch bei einer Kündigung. Eventuell auch mal beim Betriebsrat nachfragen so denn die Firma einen hat. Ist ja leider nicht immer der fall.

Hallo zusammen,
mit der fristlosen Kündigung wollen die meinen resturlaub verbuchen um dieses Geld sparen zu können!
Ich meine 7 Tage Urlaub auszahlen ist für mich ne Stange Geld und steht mir Vertraglich auch zu!!!
Habe mich mit nem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterhalten und Ihm meinen Vertrag vorgelegt. Es ist Vertraglich Vereinbart pro Monat 2 Tage Urlaub unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnis!
Es geht hier nicht nur um die Rechtliche Seite der Fristlosen Kündigung, sonder auch noch um unwesentliche 900€ die ich als Familienvater mehr als nötig habe…
Also geht es nicht nur um mein Gerechtigkeitsempfinden…
Aber trotzdem Danke für Deinen Beitrag

Hallo,

Klagen kann man natürlich immer, ob das ganze dann Erfolg hat ist was anderes.
Urlaub steht dir in jedem Fall zu, da kann keiner dran rütteln. Relevant wäre natürlich was in deinem Vertrag steht den du mit der ZEitarbeitsfirma geschlossen hast. Aber eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug? Das dürfte vor keinem Gericht bestand haben…

LG

Hallo,

also ich sehe es auch so. Natürlich sind die sauer, du könntest ja von der Firma in der du ausgeliehen warst, einen Festvertrag bekommen. Damit würde für die Zeitarbeiterfirma eine Übernahmeprovision anfallen. Wenn dem nicht der Fall ist, geht es die wirklich nichts an, wo du neu anfängst. Von der Sache her muss der erste Tag der Krankheit sowieso voll bezahlt werden, wenn eine demenstprechende AU vorgelegen hat, also hast du die Firma hier um nichts betrogen. Im Normalfall, muss doch die Firma in der du ausgeliehen bist, auch den Stundenzettel mit unterschreiben, somit ist doch eigentlich klar, dass es sich um ein Versehen handelt. Wenn du Rechtsschutzversichert bist oder in der Gewerkschaft, lass dich beraten und die Fachleute das für dich übernehmen. Vielleicht ist die Zeitarbeiterfirma ja bereits einschlägig bekannt. Solltest du nicht versichert sein, musst du abwägen, ob du es dir finanziell leisten kannst, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Den Betrugsvorwurf würde ich auf keinen Fall auf mir sitzen lassen und auch den Telefonterror würde ich erwähnen. Ausserdem müssen die dir ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Prüfe diese dann ganz genau, und achte darauf das da drin steht „Verlässt die Firma auf eigenen Wunsch“ oder so ähnlich. Deinen Arbeitsvertrag solltest du auch noch einmal unter die Lupe nehmen und auf die Kündigung hin überprüfen. Hilfreich ist auch wenn du nach dem Tarif BZA mal googlest, steht meistens als PDF zur Verfügung. Auf jeden Fall würde ich mich wehren. Viel Glück

Milan

Hallo Milan45,

das ist auch großer Punkt den Du angesprochen hast…
Ich werde mir absolut nicht so eine Verfehlung vorwerfen lassen! Ich war immer da und auch immer Pünktlich!!!
Auch wenn Überstunden anfielen war ich immer bereit diese zu leisten! Ich habe mir den A… aufgerissen! Wenn man dann ein Jobangebot bekommt wo man die Std. 11.62€ mehr verdienen kann und das auch noch nach Tarif! Einer Gewerkschaft angegliedert, 35 Std Woche und 14 Monatsgehälter bekommt, denke ich fällt einem die Wahl nicht so schwer :wink:
Ich möchte wissen wer in so einer Situation nicht die Firma wechselt!!!
Aber mir im nachhinein Betrug vorwerfen lassen, habe ich absolut nicht nötig!!!
So sehe ich das!

Danke für Deinen Einwurf Milan45

Hallo noch einmal,

na, wenn du bei der neuen Firma sowieso evtl. in die Gewerkschaft eintreten willst, dann brauchst du keine Rechtsschutzversicherung. Erkundige dich bitte welche Gewerkschaft, geh hin und lass dich beraten, ich habe die Erfahrung gemacht, dass du noch in dem Moment eintreten kannst, wenn du Hilfe benötigst. Erkundige dich mal in deiner Stadt. Die Rechtspfleger sind nach meiner Erfahrung bei der Gewerkschaft zwar ziemlich überlastet, - kein Wunder bei dem was einem so zugemutet wird auf dem Arbeitsmarkt - aber sie sind in den meisten Fällen ziemlich bewandert was das Arbeitsrecht angeht. Ich drück dir die Daumen und erhalte dir die Einstellung, sich nicht alles gefallen lassen zu müssen.

Gruß Milan

Hi,

ich brauche ein paar mehr Daten. Wann bist Du angefangen. Wann hast Du zu welchem Termin gekündigt? Seit wann bist Du krank geschrieben?

Gruß
Daniel

Also wenn das so mit dem Urlaub ist, dann solltest du wohl Klage erwägen - Gewerkschaftsmitglied oder Rechtsschutz?

In Kurzform…
01.08.2011 angefangen. 08.11.2011 fristgerecht gekündigt…
Seit 09.11.2011 Krankgeschrieben

Hallo Milan45,

habe mit der Gewerkschaft gesprochen…
Die nehmen den Fall in die Hand.
Nach Prüfung meiner Unterlagen bin ich Arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite!!! :smile:

Gruß
Max

Hallo,ja das sieht schon nach einer Arbeitsrechtsklage aus. In jedem Fall ist die fristlose Kündigung unrechtmäßig. Also, Empfehlung über einen Anwalt oder Gewerkschaft, falls Mitglied, Klage einreichen. Viel Erfolg und viele Grüße

Hallo,

hier sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das eine ist die fristlose Kündigung und das andere ist der bis dato erarbeitete Urlaubsanspruch. Der Urlaubsanspruch ist auszubezahlen, wenn er nicht mehr genommen werden kann, s. §7IV BUrlG.
Zur fristlosen Kündigung: mehr Stunden aufzuschreiben, als dagewesen, möcht ich nicht bewerten. Allerdings ist eine fristlose Kündigung nicht so einfach, normalerweise muss eine Abmahnung vorausgehen, es sei denn, das Verhältnis ist so zerrüttet, dass dieses nicht zugemutet werden kann oder wie war das mit der Kassiererin im Supermarkt?
Dürfte eine harte Nummer vor Gericht werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung (ohne Selbstbesteiligung) oder einer rechtlichen Beratung innerhalb einer Mitgliedschaft einer Gewerkschaft ist es schon finanziell eher machbar.
Wenn man es richtig nimmt, geht es um Geld für 14 Tage? Und es kostet Nerven und Zeit. Sind die da, wo doch schon der neue Job da ist?
Alles Gute.