Fristlose kündigung

kann man mich so fristlos kü+ndigen

wir kùndlqen den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung
auBerordentlich unter Bezugnahme auf die beigefUgte Vollmacht.

ÀuBerst hilfsweise, fùr den Fall, dass die auBerordentliche Kundigung aus einem nicht
erkennbaren Grunde unwirksam sein solite, kùndiqen wir das Arbeitsverhàltnis mit Ihnen
ordentlich zum nàchstrnòqlichen Zeitpunkt.

Fùr Ihre weitere Zukunft wùnschen wir Ihnen alles

Hallo,
ich würde mal bei der Gewerkschaft nachfragen.
Oder bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.
Eine einfache Beratung dazu kann nicht soooo teuer sein.
VG
Heinz