Öffentlicher Dienst
Altenpflegerin hatte Nachtwache. Hat zweimal ihren Arbeitsplatz eher verlassen.Übergabe erfolgte an einer nicht exam.Pflegekraft. Die Person konnte die Übergabe nicht weiter geben . Ihr Kommentar war, schau im PC mehr weiß ich auch nicht.
Es wird ihr noch vorgeworfen das eine Bew stark eingenäßt war bei der Morgenpflege.( Das passiert
auch wenn man ständige Kontrollgänge macht.)
Daraufhin ist sie fristlos gekündigt worden.
Meine Frage ist die Kündigung rechtsmäßig ?Warum keine Abmahnung?
Mit freundlichen grüßen Annette