Fristlose Kündigung?

habe vor 8 Monaten meiner angestellte ausversehen zu wenig Lohn überwiesen.
Wir sprachen vor 4 Wochen darüber. Ich sagte Ihr, dass ich beim Steuerberater mal nachfragen werde. und sie dass Geld auch dann bekommt.
Aufgrund des schlechten Umsatzes, habe ich beim Intergrationsamt einen Antrag auf Kündigung gestellt. ( Sie ist schwerbehindert)
Am Monatsende habe ich aus dem Kassenbuch festgestellt, dass Sie sich den fehlenden Betrag einfach aus der Kasse genommen hat. Ich wurde nicht gefragt. Sie hat auch Ihr Geld immer pünktlich überwiesen bekommen.

Was soll ich machen?

sorry…da weiß ich keinen rechtssicheren Rat.
MfG

Danke das Sie geantwortet haben

Das ist eindeutig Diebstahl. Das darf man auf keinem Fall dulden. Ich würde tatsächlich fristlos kündigen.

Was sagt sie denn dazu? Wie ist das Verhältnis sonst zu ihr.

Man könnte versuchen, statt der fristlosen Kündigung einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Damit wäre das Risiko der Kündigung erledigt. Ich glaube aber, dass das Integrationsamt in jedem Fall gehört werden muss. Bin da nicht mehr so ganz im Bilde.

Wenn ein ArbN. in die Ladenkasse greift , und sich Geld herausnimmt, ist das ein klarer Fal von fristloser >Kündigung.
Unter den geschilderten Umständen gebe es noch eine andere Lösung, und zwar eine Abmahnung.
Merh weiß ich dazu auch nicht zu sagen.

Danke für die schnelle Antwort.
Die Frau ist 61 Jahre, habe ihr angeboten, dass Sie in Rente gehen soll und ich hätte sie monatlich mit 450,00 Euro weiterbeschäftigt
Sie wollte nicht.
Das Verhältnis ist jetzt gestört

Hallo,

den Umsatzrückgang schätze ich nicht zielführend ausreichend für eine glatte Kündigung ein.

Den Griff in die Kasse und der Nachweis dsurch Sie als Arbeitgeber ist hierbei gewichtiger.

Die Zustimmung des I-Amtes muss immer bei Schwbeh. eingeholt werden. Aber Sie haben sich bereits für den Gang der Kündigung entschieden.

Dies ist keine Beratung, nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

Gruß

TK

Die Stellungnahme vom Intregrationsamt zum ersten Fall abwarten und zum zweiten Fall „Selbstbedienung“ die Zustimmung zur fristlosen, hilfsweise, fristgerechten Kündigung beantragen.

Hallo Balduin,

also selbst bedienen aus der Kasse geht natürlich überhaupt nicht!

Ich würde aber auf jeden Fall jemanden mit genügend Neutralität beauftragen, das Kassenbuch nochmals zu prüfen, um da auch ganz sicher zu sein.

Zuwenig Lohn zahlen, was dann wohl zur Selbstbedienung geführt hat, ist ebenfalls nicht zu tolerieren.

Am besten trennt man sich einvernehmlich und unter Ausgleich der jeweiligen Ansprüche!

Ich empfehle eine Rechtsberatung (und Umsetzung) durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gruß

Dann würde ich tatsächlich fristlos kündigen. Das kann man nicht durchgehen lassen. Sonst machen das andere auch.
Bei einer fristlosen Kündigung hat das Integrationsamt eine kürzere Reaktionszeit.
Man könnte sie unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen freistellen, um deutlich zu machen, dass eine Weiterbeschäftigung aufgrund des Vertrauensbruchs nicht mehr zumutbar ist.

Hallo,

zur Frage was Sie machen sollen kann ich Ihnen nicht helfen, das müssen Sie selbst entscheiden. Es geht darum um weit mehr, nämlich das Verhältnis zu Ihrer Mitarbeiterin und wie sich die Zusammenarbeit in der Vergangenheit gestaltete.

Zum Thema Arbeitsrecht kann man sagen, dass Ihrer Mitarbeiterin der zu wenig bezahlte Lohn wahrscheinlich zusteht. Der Arbeitnehmer kann dabei auf eine dreijährige Verjährungsfrist zurückgreifen, denn so lange hat er Zeit etwaige Ansprüche geltend zu machen. Auf der anderen Seite dürfte man natürlich von Diebstahl ausgehen, wenn der Betrag, auch wenn er ihr rechtens zusteht, einfach aus der Kasse genommen wird. Man wird hier wohl ein berichtigtes Interesse finden um eine Kündigung zu begründen. Eventuell sogar außerordentlich und somit fristlos.

Schönen Gruß

Holger

Hi balduin69,
wieviel MAs hast Du? wie hoch ist der Behinderungsgrad? gibt es noch mehr behinderte in Deiner Firma?
Ein nachgereichetr Kündigungsgrund hat immer ein „geschmäckle“.
versuche einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Das erspart für beide Seiten viel ärger.
Ricko

Hallo Balduin69,

bei Lohnrückständen über so lange Zeit ist die „Selbstbedienung“ wohl etwas milder zu sehen, ich glaube nicht, dass hier eine fristlose Kündigung bei einer Kündigungsschutzklage durchkommen wird.

auch ist die Gesamtsituation beider Parteien genauer zu beachten.

Joseef Vogt

Guten Tag, Nach §91 SGBIX bezüglich Außerordentliche Kündigung welche meines Erachtens AUS WICHTIGEM GRUND möglich wäre (Griff in die Kasse= Diebstahl) kann die Zustimmung durch das Integrationsamt nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntniserhalt beim Integrationsamt beantragt werden. Das Integrationsamt trifft die Entscheidung innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung getroffen, gilt die Zustimmung als erteilt.

Hallo,
leider kann mein Mann Ihre Frage nicht beantworten, er ist z.Zt. in England.
Gruß
Ingrid Kühn

Hallo Balduin69,

also einen Grund für eine fristlose Kündigung haben Sie aufjedenfall. Das war eindeutig Diebstahl und das ist ein fristloser Kündigungsgrund. Selbstverständlich steht der Angestellten das Gehalt in voller Höhe zu, aber das ist kein Argument sich das Geld aus der Kasse zu nehmen. Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.

Kündigungen von Schwerbehinderten unterliegen einer besonderten Regelung. Ich kenne jetzt nicht den genauen gesundheitlichen Zustand ihres Schwerbehinderten Mitarbeiters, aber ich denke mal das die Mitarbeiterin gesitig so fit ist, dass sie weiß das das Diebstahl ist. Ist ihre Mitarbeiterin so schwerbehindert das man argumentieren kann, dass sie es nicht besser wusste, dass sie das Geld nicht aus der Kasse nehmen darf, könnte die Kündigung unrechtens sein.

Aber so wie sie den Sachverhalt schildern ist eine fristlose Kündigung aufjedenfall rechtens!

Viele Grüße,
Roman1986

Hi, sorry, dass ich mich jetzt erst melde. mein Vorschlag zuerst einmal mit ihr sprechen und versuchen, das gütlich zu klären. Wenn sie sich weigert, dann eine Anzeige bei der Polizei. Viel Erfolg und freundliche Grüße

Wenn die Angestellte eh gekündigt wurde, dann würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Dann Geld stand ihr ja zu. Wenn sie nur aus Versehen zu wenig überwiesen haben, dann hat auch ihr Steuerberater nichts damit zutun.