Hallo Günter,
Anwalts- und Gerichtskosten: ca. 700 Euro
Mietrückstand aktuell: ca. 1.100 Euro
befürchtete Renovierungskosten nach Auszug: ca. 5.000 Euro
Räumungskosten: ca. 1.500 - 2.000 Euro
Gehe ich recht in der Annahme, dass es nicht zur Räumung kam,
da die Prozesskosten offenbar aus dem Wert der Mietrückstände
und der möglichen Schönheitsreparaturen berechnet wurde ?
Anwaltskosten ca. 340 Euro, Gerichtskosten ca. 340 Euro, Ermittlung über Jahresrente nach üblichen Anwaltssätzen.
Denn
ansonsten kann die Höhe der Schönheitsreparaturen kaum in
Verhältnis zu den Anwaltskosten stehen. Bei 5000 € mus eine
Wohnung ja mindestens 100 m² haben, alle Türe sind zu
streichen, Fenster und, und, und…
Tapeten komplett abziehen, neu Tapezieren, neu Streichen, neuen Teppich verlegen, Fenster streichen (Farbe soll: weiss, Farbe ist: gelb vom Rauch, läßt sich nicht über Dampfstrahler o.ä. entfernen), Türzargen streichen, Türen renovieren (das wie ist noch nicht geklärt). Vorsorglich wurden natürlich Heizkörper streichen und das Erneuern einiger Badfliesen mit eingerechnet. Kosten für Hygiene-Massnahmen (es stinkt erbärmlich) kommen noch hinzu. Die Wohnung hat 50 m², d.h. ca. 140 m² Tapete inkl. Farbe und Arbeitslohn: ca. 1.000 Euro. 4 Türzargen: 500 Euro, 4 Heizkörper 500 Euro. Teppich ca. 40 qm: 600 - 800 Euro, 3 Fenster+ Balkontür streichen: 500 Euro. Damit wären wir schon bei ca. 3.000 Euro geschätzter Kosten. Noch ein paar Kosten für Reinigung und Unvorhergesehenes (Fliesen usw.), dann wird’s schon teuer.
Den genauen Bedarf kann ich natürlich erst hinterher ermitteln, aber da ich davon ausgehe, dass meine Mieterin beim Auszug nichts renoviert und sich ausserdem als Ferkel herausgestellt hat (die anderen Eigentümer haben mich schon schriftlich informiert), gehe ich davon aus, dass alles gerichtet werden muß.
Das hat mit Mieterschutz nichts zu tun. Das hat auch damit zu
tun, dass ein Vermieter nicht rechtzeitig reagiert und
umgehend wenn es zu Mietrückständen kommt, klaren Tisch
verlangt.
Leider reagiert ein Mieter in Zahlungsverzug nicht auf Vermieter-Schreiben und ist i.A. telefonisch auch nicht erreichbar. In Aktion kann man üblicherweise erst nach 2 Monatsmieten treten.
Wer in Mietrückstand gerät hat entweder ein Problem
und da kann ihm ein Vermieter bei der Lösung auch helfen und
es kommt nicht zu solchen Situationen.
Wie gesagt, die Mieterin geht auch nicht mehr an’s Telefon…
Oder der Mieter zahlt
nicht, weil andere Käufe wichtiger sind, dann muss man sofort
einschreiten.
Habe ich ja gemacht, leider kann man sowas erst dann erkennen, wenn der Kauf bereits getätigt wurde.
Ausreden wie, ich muss zuerst in Urlaub, dann
regle ich den Rückstand oder zuerst Fernseher dann Miete wird
bei uns in keiner Beratung, wenn so etwas gesagt werden
sollte, akzeptiert.
Wird auch von mir nicht akzeptiert, leider lässt es sich aber nicht vermeiden.
Da kommt es schon mal vor, dass ich jemand
empfehle, sich wegen einer Unterkunft an unseren OB zu wenden,
wenn er zuerst in Urlaub muss, bevor die Miete geregelt ist
und wenn die Frage kommt, wie der helfen kann, weise ich
deutlich hin, dass man sich ja unter einer unserer
Donaubrücken einen Platz zuweisen lassen kann, wenn Wohnraum
derart unwichtig ist.
Leider sieht es unser Gesetz zur Vermeidung von Obdachlosigkeit nicht ganz so Vermieter-freundlich. Die gesetzlichen Regelungen dürften Dir als Profi bekannt sein.
Das ist natürlich nun Polemik.
Glaube ich weniger, denn aufgrund meiner eigenen Liquiditätsrechnung ist für mich ein neues Auto erstmal gestorben und ich werde daher weiterhin meinen 12 Jahre alten Peugeot 205 weiterfahren.
Es wird niemand leicht gemacht
und auf der anderen Seite gibt es auch genug Schafe, die nur
kassieren und keine ordnungsgemässen Leistungen erbringen. Es
sind nicht „die Mieter“ und es sind nicht „die Vermieter“
sondern es sind jeweils Einzelfälle, wobei jeder für sich
schon manchmal reicht. Und für den, den es trifft, reicht es
sowieso.
Natürlich sind nicht alle Vermieter Engel und auch nicht alle Mieter Teufel. Aber es ist für Mieter wesentlich einfacher, Mietminderungen durchzusetzen, als für Vermieter die Möglichkeiten an sein Geld ranzukommen. Ich habe nichts gegen Kündigungsschutz, keiner soll gekündigt werden, nur weil der Vermieter irgendwas mit der Wohnung vor hat. Nur, wenn ich meine Autoreparatur nicht sofort bezahle, rückt mir der Autohändler mein Auto nicht raus (irgendwo unter dem Brett Vierräder war mal so eine Anfrage). Nur beim Mietezahlen hat man keine Chance, dem Mieter das Objekt zu entziehen.
Grüsse
Sven