Fristlose Kündigung, ab wann sind 2 Monate rückst

Hallo Leute,

mal ne FRage für einen Kumpel.

Vermieter können fristlos Kündigen wenn der Mieter mit 2 Mieten im Rückstand ist.
Ab wann fangen aber diese 2 Mieten an?

Unser Kumpel hat noch nicht die Miete für Dezember und Januar überwiesen,wollte es aber morgen machen.
Da der Januar aber noch nicht um ist stelle ich mir gerade die Frage ob er dann schon mit mehr als 2 Mieten im Rückstand ist.

Bevor ich ihm jetzt was falsches rate frage ich mal lieber Euch PROFIS (bitte nicht nach dem Motte: es könnte sein, oder so)

Im Schreiben, in den Briefkasten durch Boten geschmissen steht das die Kündigung sich auf § 554 stützt und das eine Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 568 BGB ausgeschlossen ist.
Gekündigt wurde zum 10. Februar.

Wenn Er nun morgen bezahlt, ist es dann hinfällig oder muss Er wirklich räumen?

Bin dankbar für jeden rechtlich haltbaren anhaltspunkt.

Danke gruß

Sonja

Hallo Sonja,

Vermieter können fristlos Kündigen wenn der Mieter mit 2
Mieten im Rückstand ist.
Ab wann fangen aber diese 2 Mieten an?

Was steht im Mietvertrag ? Meine Mieterin hat im Vertrag stehen, dass die Miete spätestens am 3. Tag des Monats (nicht des Folgemonats !) auf meinem Konto sein muß. Das scheint auch so üblich zu sein, denn jetzt hat sie die fristlose Kündigung erhalten und meine Rechtsanwältin hat mir gesagt, dass diese Regelung nicht angegriffen wird.

Unser Kumpel hat noch nicht die Miete für Dezember und Januar
überwiesen,wollte es aber morgen machen.

Sagte meine Mieterin auch immer: „…Du bekommst doch bis Ende der Woche die Miete…“. Die Miete kommt dann halt doch nicht und jetzt ist mir halt der Kragen geplatzt.

Da der Januar aber noch nicht um ist stelle ich mir gerade die
Frage ob er dann schon mit mehr als 2 Mieten im Rückstand ist.

Wie gesagt, wenn im Mietvertrag steht, dass er das Geld am Monatsanfang zu zahlen hat => 2 Monatsmieten bereits überfällig.

Bevor ich ihm jetzt was falsches rate frage ich mal lieber
Euch PROFIS (bitte nicht nach dem Motte: es könnte sein, oder
so)

Im Schreiben, in den Briefkasten durch Boten geschmissen steht
das die Kündigung sich auf § 554 stützt und das eine
Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 568 BGB
ausgeschlossen ist.
Gekündigt wurde zum 10. Februar.

Der Vermieter scheint rechtlich nicht auf den Kopf gefallen zu sein, oder er hat gleich den Anwalt eingeschaltet.

Wenn Er nun morgen bezahlt, ist es dann hinfällig oder muss Er
wirklich räumen?

Dann ist die Sache hinfällig, allerdings nur für dieses mal, bei der nächsten fristlosen Kündigung gibt es diese (meiner Meinung nach unverschämte) Option nicht mehr.

Kleine Anmerkung zum Schluss:
Sorry, wenn ich hier etwas hat klinge, aber hier mal die Konsequenzen für mich als Mieter:

Anwalts- und Gerichtskosten: ca. 700 Euro
Mietrückstand aktuell: ca. 1.100 Euro
befürchtete Renovierungskosten nach Auszug: ca. 5.000 Euro
Räumungskosten: ca. 1.500 - 2.000 Euro

Gesamtkosten für mich: ca. 8.300 - 8.800 Euro
vorhandene Kaution: ca. 1.100 Euro
zu pfändender Betrag: ca. 7.200 - 7.700 Euro

Situation meiner Mieterin: Einkommen netto Möglichkeit zu pfänden: gibt’s nicht
=> Kosten bleiben bei mir haften. Danke Vater Staat für Deinen Mieterschutz !!!

Neulich habe ich dann gesehen, dass sie ein neues Auto fährt: Golf 3 mit geschätztem Wert > 3.000 Euro.

Es ist erschreckend, wie leicht es Mietern gemacht wird, das Geld, welches eigentlich dem Vermieter zusteht, für andere Dinge auszugeben und den Vermieter hinzuhalten.

Grüsse

Sven

Hi Sven,

naja, da ist unser Kumpel nach Jahren das erste mal in Verzug geraten, wenn Er nun gleich sofort fistlos gekündigt werden kann finde ich das doch etwas hart.
Klar habe ich auch Verständnis für die Vermieter, aber manchmal kommt es eben anders als man denkt und Vermieter leisten sich auch so Einiges was kaum auf ne Kuhhaut geht

Sagte meine Mieterin auch immer: „…Du bekommst doch bis Ende
der Woche die Miete…“. Die Miete kommt dann halt doch nicht
und jetzt ist mir halt der Kragen geplatzt.

Hast ja Recht wenn es ständig so ist, in dem Fall vom Kumpel lebt der halt schon seit 8 Jahren da und ist das erste Mal überfällig gewesen.
Bis alles mit dem Arbeitsamt geklärt war hat es eben gedauert und Er hat jetzt nach über 2 Monaten erst die Nachzahlung vom Amt bekommen.

Dann ist die Sache hinfällig, allerdings nur für dieses mal,
bei der nächsten fristlosen Kündigung gibt es diese (meiner
Meinung nach unverschämte) Option nicht mehr.

Schau mal in andere länder wo es keinen Mieterschutz wie hier gibt, brauchst nur z.b in Italien schauen, da leben ganze Familien auf der Strasse und schlafen teilweise auch da.
Bei der Gier mancher Vermieter (natürlich nicht auf Dich bezogen) finde ich den Mieterschutz doch in Ordnung.
Ich wohne in Berlin Zehlendorf, recht noble Gegend, aber die Mieten sind am Fallen.
Nur, die Vermieter haben es noch nicht gemerkt und da stehen 70qm Wohnungen schon seit JAhren (3 oder mehr) leer, weil die Vermieter dafür mal eben DM 2500.- kalt!!! haben wollen.
Nix von vergoldeten Wasserhähnen zu sehen *grins*
brauchst nicht glauben das die mit der Miete runtergehen würden.

Situation meiner Mieterin: Einkommen netto Möglichkeit zu pfänden: gibt’s nicht
=> Kosten bleiben bei mir haften. Danke Vater Staat für
Deinen Mieterschutz !!!

Bitte bitte, aber Vater Staat sind wir eigentlich alle…

Aber Danke für die schnelle Antwort

gruß

sonja

Hallo Sonja,

Vermieter können fristlos Kündigen wenn der Mieter mit 2
Mieten im Rückstand ist.
Ab wann fangen aber diese 2 Mieten an?

Gehen wir mal davon aus, dass die Miete jeweils am 3. Werktag eines Monates zu zahlen ist. Dann ist die 1. Miete am 4.12.2001 in Rückstand und die 2. Miete frühestens am 04.01.2002. Das heisst ab 04.01.2002 kann der Vermieter fristlos kündigen.

Unser Kumpel hat noch nicht die Miete für Dezember und Januar
überwiesen,wollte es aber morgen machen.
Da der Januar aber noch nicht um ist stelle ich mir gerade die
Frage ob er dann schon mit mehr als 2 Mieten im Rückstand ist.

Bevor ich ihm jetzt was falsches rate frage ich mal lieber
Euch PROFIS (bitte nicht nach dem Motte: es könnte sein, oder
so)

Im Schreiben, in den Briefkasten durch Boten geschmissen steht
das die Kündigung sich auf § 554 stützt

§ 554 BGB ist falsch, es handelt sich um § 543 (2) Ziffer 3 BGB
und bei § 554 muss es § 545 BGB. Wobei eine falsche Angabe dann keine Rolle spielt, wenn ersichtlich ist, um welchen Tatbestand es geht.

und das eine

Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 568 BGB
ausgeschlossen ist.
Gekündigt wurde zum 10. Februar.

Wenn Er nun morgen bezahlt, ist es dann hinfällig oder muss Er
wirklich räumen?

Wenn er morgen zahlt, ist die Kündigung natürlich sofort hinfällig, aber der Vermieter kann ihm bei einem weiteren Verzug dann ein Abmahnung übersenden und die fristlose Kündigung androhen,. Lebt Dein Kumpel mit dem Vermieter alleine unter einem Dach, kann der Vermieter ohnehin dann ein Sonderkündigungsrecht gewltend machen. Ausserdem muss er natürlich die Wohnung nicht am 10.02.2002 verlassen, wenn er noch keine Wohnung hat. Wenn er dann aber nicht zahlen kann und keine Wohnung hat, sollte eine Räumungsklage dadurch vermieden werden, dass Dein Kumpel eine Vereinbarung schliesst, aus welcher ersichtlich ist, wann er spätestens die Wohnung an den Vermieter zurück geben will. Noch ein Hinweis. Dein Kumpel haftet für alle Folgen der fristlosen Kündigung. Er haftet also auch für eine möglicherweise nicht sofort mögliche Weitervermietung, wenn er auszieht.

Wenn Dein Kumpel nicht arbeiten sollte, dann bitte sofort zum Sozialamt und beantragen, dass die Monatsmieten, die im Rückstand sind, per Darlehen übernommen werden. Auf keinen Fall es auf eine Räumungsklage ankommen lassen, denn diese kostet wirklich viel, viele Geld und wenn man wenig hat, sollte man das wenige einsetzen, um nicht noch weniger zu haben. Und wenn er Wohngeld erhält, sofort zum zuständigen Amt und weitere Wohngeldzahlungen an den Vermieter abtreten. Und vor allem, mit dem Vermieter sprechen, damit eine Lösung gefunden wird. Notfalls anfragen, ob er für die Rückstände eine Ratenzahlung annimmt, die zusätzlich pünktlich mit den künftigen Mieten zu zahlen ist.

Der Streitwert für eine Räumungskjlage errechnet sich aus der Jahresmiete. Hieraus errechnen sich notwendige Anwalts- und Gerichtskosten. Zusätzlich kommen zwischen 1000 und 1500 € von einem Gerichtsvollzieher hinzu, wenn dieser Zwangsräumen muss.
Nur kurz, damit Dein Kumpel sich überlegen kann, auf was er sich einlassen möchte.

Gruss Günter

Hallo Sven,

Widerspruch, Es ist zwar richtig, dass es für den Vermieter, den es trifft, zeimlich problematisch ist. Jedoch ist - dies muss mal gesagt werden - der Anteil jener, die die Miete nicht zahlen - glücklicherweise gering.

Kleine Anmerkung zum Schluss:
Sorry, wenn ich hier etwas hat klinge, aber hier mal die
Konsequenzen für mich als Mieter:

( soll wohl Vermieter sein)

Anwalts- und Gerichtskosten: ca. 700 Euro
Mietrückstand aktuell: ca. 1.100 Euro
befürchtete Renovierungskosten nach Auszug: ca. 5.000 Euro
Räumungskosten: ca. 1.500 - 2.000 Euro

Gehe ich recht in der Annahme, dass es nicht zur Räumung kam, da die Prozesskosten offenbar aus dem Wert der Mietrückstände und der möglichen Schönheitsreparaturen berechnet wurde ? Denn ansonsten kann die Höhe der Schönheitsreparaturen kaum in Verhältnis zu den Anwaltskosten stehen. Bei 5000 € mus eine Wohnung ja mindestens 100 m² haben, alle Türe sind zu streichen, Fenster und, und, und…

Gesamtkosten für mich: ca. 8.300 - 8.800 Euro
vorhandene Kaution: ca. 1.100 Euro
zu pfändender Betrag: ca. 7.200 - 7.700 Euro

Situation meiner Mieterin: Einkommen netto Möglichkeit zu pfänden: gibt’s nicht
=> Kosten bleiben bei mir haften. Danke Vater Staat für
Deinen Mieterschutz !!!

Das hat mit Mieterschutz nichts zu tun. Das hat auch damit zu tun, dass ein Vermieter nicht rechtzeitig reagiert und umgehend wenn es zu Mietrückständen kommt, klaren Tisch verlangt. Wer in Mietrückstand gerät hat entweder ein Problem und da kann ihm ein Vermieter bei der Lösung auch helfen und es kommt nicht zu solchen Situationen. Oder der Mieter zahlt nicht, weil andere Käufe wichtiger sind, dann muss man sofort einschreiten. Ausreden wie, ich muss zuerst in Urlaub, dann regle ich den Rückstand oder zuerst Fernseher dann Miete wird bei uns in keiner Beratung, wenn so etwas gesagt werden sollte, akzeptiert. Da kommt es schon mal vor, dass ich jemand empfehle, sich wegen einer Unterkunft an unseren OB zu wenden, wenn er zuerst in Urlaub muss, bevor die Miete geregelt ist und wenn die Frage kommt, wie der helfen kann, weise ich deutlich hin, dass man sich ja unter einer unserer Donaubrücken einen Platz zuweisen lassen kann, wenn Wohnraum derart unwichtig ist.

Neulich habe ich dann gesehen, dass sie ein neues Auto fährt:
Golf 3 mit geschätztem Wert > 3.000 Euro.

Es ist erschreckend, wie leicht es Mietern gemacht wird, das
Geld, welches eigentlich dem Vermieter zusteht, für andere
Dinge auszugeben und den Vermieter hinzuhalten.

Das ist natürlich nun Polemik. Es wird niemand leicht gemacht und auf der anderen Seite gibt es auch genug Schafe, die nur kassieren und keine ordnungsgemässen Leistungen erbringen. Es sind nicht „die Mieter“ und es sind nicht „die Vermieter“ sondern es sind jeweils Einzelfälle, wobei jeder für sich schon manchmal reicht. Und für den, den es trifft, reicht es sowieso.

Gruss Günter

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Hallo Sonja,

für alle die hier lesen ein Hinweis. Wer arbeitslos wird oder in eine kurzfristige Notlage gerät, sollte sofort mit dem Vermieter reden. Arbeitslose erhalten Übergangsgeld vom Sozialamt, wenn dieses wegen der in Kürze bevorstehenden Auszahlung des ALG nicht tätig wird, kann der Arbeitslose zur Sicherung des Wohnraumes beim Arbeitsamt einen Vorschuss verlangen. Man kann natürlich rechtzeitig mit dem Vermieter reden. Wenig Sinn hat es, wenn man den Vermieter hinweist, man überweise morgen, auch wenn das Geld noch nicht da ist oder an reagiert überhaut nicht.
Ein vernünftiger Vermieter reagiert, wenn er weiss, dass das Geld erst vom Arbeitsamt später kommt, nicht mit einer fristlosen Kündigung. Also bitte, wer solche Probleme hat, mit dem Vermieter reden und nicht versuchen, sich zu winden in der Hoffnung, es wird schon irgendwie klappen.

GRuss Günter

Hast ja Recht wenn es ständig so ist, in dem Fall vom Kumpel
lebt der halt schon seit 8 Jahren da und ist das erste Mal
überfällig gewesen.
Bis alles mit dem Arbeitsamt geklärt war hat es eben gedauert
und Er hat jetzt nach über 2 Monaten erst die Nachzahlung vom
Amt bekommen.

Hallo Günter,

Anwalts- und Gerichtskosten: ca. 700 Euro
Mietrückstand aktuell: ca. 1.100 Euro
befürchtete Renovierungskosten nach Auszug: ca. 5.000 Euro
Räumungskosten: ca. 1.500 - 2.000 Euro

Gehe ich recht in der Annahme, dass es nicht zur Räumung kam,
da die Prozesskosten offenbar aus dem Wert der Mietrückstände
und der möglichen Schönheitsreparaturen berechnet wurde ?

Anwaltskosten ca. 340 Euro, Gerichtskosten ca. 340 Euro, Ermittlung über Jahresrente nach üblichen Anwaltssätzen.

Denn
ansonsten kann die Höhe der Schönheitsreparaturen kaum in
Verhältnis zu den Anwaltskosten stehen. Bei 5000 € mus eine
Wohnung ja mindestens 100 m² haben, alle Türe sind zu
streichen, Fenster und, und, und…

Tapeten komplett abziehen, neu Tapezieren, neu Streichen, neuen Teppich verlegen, Fenster streichen (Farbe soll: weiss, Farbe ist: gelb vom Rauch, läßt sich nicht über Dampfstrahler o.ä. entfernen), Türzargen streichen, Türen renovieren (das wie ist noch nicht geklärt). Vorsorglich wurden natürlich Heizkörper streichen und das Erneuern einiger Badfliesen mit eingerechnet. Kosten für Hygiene-Massnahmen (es stinkt erbärmlich) kommen noch hinzu. Die Wohnung hat 50 m², d.h. ca. 140 m² Tapete inkl. Farbe und Arbeitslohn: ca. 1.000 Euro. 4 Türzargen: 500 Euro, 4 Heizkörper 500 Euro. Teppich ca. 40 qm: 600 - 800 Euro, 3 Fenster+ Balkontür streichen: 500 Euro. Damit wären wir schon bei ca. 3.000 Euro geschätzter Kosten. Noch ein paar Kosten für Reinigung und Unvorhergesehenes (Fliesen usw.), dann wird’s schon teuer.

Den genauen Bedarf kann ich natürlich erst hinterher ermitteln, aber da ich davon ausgehe, dass meine Mieterin beim Auszug nichts renoviert und sich ausserdem als Ferkel herausgestellt hat (die anderen Eigentümer haben mich schon schriftlich informiert), gehe ich davon aus, dass alles gerichtet werden muß.

Das hat mit Mieterschutz nichts zu tun. Das hat auch damit zu
tun, dass ein Vermieter nicht rechtzeitig reagiert und
umgehend wenn es zu Mietrückständen kommt, klaren Tisch
verlangt.

Leider reagiert ein Mieter in Zahlungsverzug nicht auf Vermieter-Schreiben und ist i.A. telefonisch auch nicht erreichbar. In Aktion kann man üblicherweise erst nach 2 Monatsmieten treten.

Wer in Mietrückstand gerät hat entweder ein Problem

und da kann ihm ein Vermieter bei der Lösung auch helfen und
es kommt nicht zu solchen Situationen.

Wie gesagt, die Mieterin geht auch nicht mehr an’s Telefon…

Oder der Mieter zahlt

nicht, weil andere Käufe wichtiger sind, dann muss man sofort
einschreiten.

Habe ich ja gemacht, leider kann man sowas erst dann erkennen, wenn der Kauf bereits getätigt wurde.

Ausreden wie, ich muss zuerst in Urlaub, dann

regle ich den Rückstand oder zuerst Fernseher dann Miete wird
bei uns in keiner Beratung, wenn so etwas gesagt werden
sollte, akzeptiert.

Wird auch von mir nicht akzeptiert, leider lässt es sich aber nicht vermeiden.

Da kommt es schon mal vor, dass ich jemand

empfehle, sich wegen einer Unterkunft an unseren OB zu wenden,
wenn er zuerst in Urlaub muss, bevor die Miete geregelt ist
und wenn die Frage kommt, wie der helfen kann, weise ich
deutlich hin, dass man sich ja unter einer unserer
Donaubrücken einen Platz zuweisen lassen kann, wenn Wohnraum
derart unwichtig ist.

Leider sieht es unser Gesetz zur Vermeidung von Obdachlosigkeit nicht ganz so Vermieter-freundlich. Die gesetzlichen Regelungen dürften Dir als Profi bekannt sein.

Das ist natürlich nun Polemik.

Glaube ich weniger, denn aufgrund meiner eigenen Liquiditätsrechnung ist für mich ein neues Auto erstmal gestorben und ich werde daher weiterhin meinen 12 Jahre alten Peugeot 205 weiterfahren.

Es wird niemand leicht gemacht

und auf der anderen Seite gibt es auch genug Schafe, die nur
kassieren und keine ordnungsgemässen Leistungen erbringen. Es
sind nicht „die Mieter“ und es sind nicht „die Vermieter“
sondern es sind jeweils Einzelfälle, wobei jeder für sich
schon manchmal reicht. Und für den, den es trifft, reicht es
sowieso.

Natürlich sind nicht alle Vermieter Engel und auch nicht alle Mieter Teufel. Aber es ist für Mieter wesentlich einfacher, Mietminderungen durchzusetzen, als für Vermieter die Möglichkeiten an sein Geld ranzukommen. Ich habe nichts gegen Kündigungsschutz, keiner soll gekündigt werden, nur weil der Vermieter irgendwas mit der Wohnung vor hat. Nur, wenn ich meine Autoreparatur nicht sofort bezahle, rückt mir der Autohändler mein Auto nicht raus (irgendwo unter dem Brett Vierräder war mal so eine Anfrage). Nur beim Mietezahlen hat man keine Chance, dem Mieter das Objekt zu entziehen.

Grüsse

Sven

Hallo Günter,

für alle die hier lesen ein Hinweis. Wer arbeitslos wird oder
in eine kurzfristige Notlage gerät, sollte sofort mit dem
Vermieter reden.

Da bin ich 100% Deiner Meinung.

Ein vernünftiger Vermieter reagiert, wenn er weiss, dass das
Geld erst vom Arbeitsamt später kommt, nicht mit einer
fristlosen Kündigung. Also bitte, wer solche Probleme hat, mit
dem Vermieter reden und nicht versuchen, sich zu winden in der
Hoffnung, es wird schon irgendwie klappen.

Hier muss ich Dir widersprechen. In der direkten Antwort auf meinen Beitrag hast Du erwähnt, dass Vermieter einfach zu spät reagieren.
Woher weiss ich, dass mich mein Mieter nicht einfach anlügt ?

Ideal wäre es natürlich, wenn der Arbeitsamt-Mitarbeiter sich beim Vermieter melden würde und die Sache mit dem Vermieter klärt, aber wird das gemacht ?

Grüsse

Sven

Hallo Günter,

Noch ein Hinweis.
Dein Kumpel haftet für alle Folgen der fristlosen Kündigung.
Er haftet also auch für eine möglicherweise nicht sofort
mögliche Weitervermietung, wenn er auszieht.

Siehe meine Kostenaufstellung im Posting weiter unten.

Wenn Dein Kumpel nicht arbeiten sollte, dann bitte sofort zum
Sozialamt und beantragen, dass die Monatsmieten, die im
Rückstand sind, per Darlehen übernommen werden.

Vergibt das Sozialamt Darlehen ? Soweit ich weiss, übernimmt das Sozialamt nur die weiteren Mieten, nicht jedoch den Rückstand

Auf keinen
Fall es auf eine Räumungsklage ankommen lassen, denn diese
kostet wirklich viel, viele Geld und wenn man wenig hat,
sollte man das wenige einsetzen, um nicht noch weniger zu
haben.

Schön wäre es, wenn meine Mieterin das auch mal beherzigen würde.

Und wenn er Wohngeld erhält, sofort zum zuständigen Amt

und weitere Wohngeldzahlungen an den Vermieter abtreten. Und
vor allem, mit dem Vermieter sprechen, damit eine Lösung
gefunden wird. Notfalls anfragen, ob er für die Rückstände
eine Ratenzahlung annimmt, die zusätzlich pünktlich mit den
künftigen Mieten zu zahlen ist.

Günter, hattest Du vorher nicht gemeint, dass einige Vermieter zu spät reagieren ? Auch ich habe mich auf Ratenzahlungen eingelassen, bisher aber keine Raten erhalten.

Der Streitwert für eine Räumungskjlage errechnet sich aus der
Jahresmiete. Hieraus errechnen sich notwendige Anwalts- und
Gerichtskosten. Zusätzlich kommen zwischen 1000 und 1500 € von
einem Gerichtsvollzieher hinzu, wenn dieser Zwangsräumen muss.
Nur kurz, damit Dein Kumpel sich überlegen kann, auf was er
sich einlassen möchte.

Grüsse

Sven

Hallo Sven,

Wenn Dein Kumpel nicht arbeiten sollte, dann bitte sofort zum
Sozialamt und beantragen, dass die Monatsmieten, die im
Rückstand sind, per Darlehen übernommen werden.

Vergibt das Sozialamt Darlehen ? Soweit ich weiss, übernimmt
das Sozialamt nur die weiteren Mieten, nicht jedoch den
Rückstand

Das Sozialamt übernimmt, dann jedoch überwiegend auf Darlehensbasis, Mietrückstände, wenn dadurch gesichert wird, dass der Mieter nicht geräumt werden muss.

Und wenn er Wohngeld erhält, sofort zum zuständigen Amt

und weitere Wohngeldzahlungen an den Vermieter abtreten. Und
vor allem, mit dem Vermieter sprechen, damit eine Lösung
gefunden wird. Notfalls anfragen, ob er für die Rückstände
eine Ratenzahlung annimmt, die zusätzlich pünktlich mit den
künftigen Mieten zu zahlen ist.

Günter, hattest Du vorher nicht gemeint, dass einige Vermieter
zu spät reagieren ? Auch ich habe mich auf Ratenzahlungen
eingelassen, bisher aber keine Raten erhalten.

Habe ich, denn ich habe leider zuviele Fälle in der Praxis bei denen der Vermieter erst nach sechs oder noch mehr Monaten Rückstand reagiert. Eine solche Vereinbarung sollte neben der Höhe der Ratenzahlung und dem Termin auch den Verzicht auf die Einrede bei Mahnbescheid enthalten und/oder sogar die Möglichkeit dass die Summe im begründeten Fall beim Arbeitgeber ohne weitere Maßnahmen eingefordert werden kann. Ich entwerfe und kläre keine Verträge, die solche Möglichkeiten nicht enthalten. Und der Mieter, der nicht mitmachen will, der sich weigert, sich verbindlich zu erklären, will nicht nur Zeit gewinnen, sondern mich für seine Zwecke der weiteren Verzögerung einsetzen. Dies ist aber nicht meine Arbeit bei der Beratung. da kommt es dann schon vor, dass fristlos wegen mangelnder Mitarbeit sofort jedwede Beratung beendet ist. Doch bei mehr als 1600 Mitgliedern sind dies im Jahr selten zwei Fälle. Aber genau solche machen - wie bei Dir - den Rest der ehrlichen Mieter unglaubwürdig. Da spielen unsere Mitarbeiter nicht mit.

Gruss Günter

Hallo Sven,

Tapeten komplett abziehen, neu Tapezieren, neu Streichen,
neuen Teppich verlegen,

Teppichboden ist keine Schönheitsreparatut sondern wenn kaputt ein Schaden. Der Schaden wird alt für neu berechnet. Nach zehn Jahren Teppichboden abgenutzt, also gilt nur der Restwert.

Fenster streichen (Farbe soll: weiss,

Farbe ist: gelb vom Rauch, läßt sich nicht über Dampfstrahler
o.ä. entfernen), Türzargen streichen, Türen renovieren (das
wie ist noch nicht geklärt).

Weshalb ? Im Mietvertrag doch sicher vereinbart, welche Regelung getroffen werden soll, andererseits, wenn kein Geld da ist, wen willst Du dann wirtschaftlich noch füttern ?

Vorsorglich wurden natürlich

Heizkörper streichen und das Erneuern einiger Badfliesen

Badfliesen sind Schäden, wenn sie durch Miedter beschädigt sind.

mit

eingerechnet. Kosten für Hygiene-Massnahmen (es stinkt
erbärmlich) kommen noch hinzu. Die Wohnung hat 50 m², d.h. ca.
140 m² Tapete inkl. Farbe und Arbeitslohn: ca. 1.000 Euro. 4
Türzargen: 500 Euro, 4 Heizkörper 500 Euro.

Nana, hast Du einen Apotheker damit beauftragt. Heizkörper würde ich nicht anerkennen. Ich würde hier mal klar und deutlich von mangelnder wirtschaftlicher Handlung des Vermieters Einrede erheben.

Teppich ca. 40 qm:

600 - 800 Euro, 3 Fenster+ Balkontür streichen: 500 Euro.
Damit wären wir schon bei ca. 3.000 Euro geschätzter Kosten.
Noch ein paar Kosten für Reinigung und Unvorhergesehenes

Also, wie Du es hier darstellst, würde ich Dir oder Deinem Anwalt nicht folgen. Ich würde dem mitteilen, ob er bei der Berechnung und Aufstellung versehentlich die falsche Akte zur Beantwortung genommen hat. Da muss einmal klar und deutlich alles aufgelistets ein und dann ist Ende. Es funktioniert auch im Rechtsstreit kaum oder nur in Einzelfällen, wenn immer wieder ewtas nachgeschoben wird. Das nennt man dann „Sanierung auf Kosten der Mieter“. Gerichte machen da selten mit. Also, vorsicht.

(Fliesen usw.), dann wird’s schon teuer.

Nun darf er einige Löcher bohren und zwar auch in die Fliesen. Und dann erhebt sich die Frage, weshalb die Fliesne beschädigt sind, wie alt diese sind oder ob der Mieter überhaupt etwas dafür kann. Denn Hohlräume hinter den Fliesen - die man durch den unterschiedlichen Ton beim Klopfen bemerkt - führen oft zu Spannungsrissen oder brechen bei geringsten Anlass. Das ist dann aber das Problem des Vermieters.

Gruss Günter

Hallo Sven,

für alle die hier lesen ein Hinweis. Wer arbeitslos wird oder
in eine kurzfristige Notlage gerät, sollte sofort mit dem
Vermieter reden.

Da bin ich 100% Deiner Meinung.

Ein vernünftiger Vermieter reagiert, wenn er weiss, dass das
Geld erst vom Arbeitsamt später kommt, nicht mit einer
fristlosen Kündigung. Also bitte, wer solche Probleme hat, mit
dem Vermieter reden und nicht versuchen, sich zu winden in der
Hoffnung, es wird schon irgendwie klappen.

Ideal wäre es natürlich, wenn der Arbeitsamt-Mitarbeiter sich
beim Vermieter melden würde und die Sache mit dem Vermieter
klärt, aber wird das gemacht ?

Nein, das ist auch nicht Aufgabe des Arbeitsamtsmitarbeiters. Ich gehe ja - und für diesen Personenkreis gilt mein Hinweis - von jenen Mietern aus, die durch plötzliche Arbeitslosigkeit in Mietrückstand geraten können. Und da es sehr wenig bekannt ist, besonders wenn jemand erstmalig arbeitslos wird, habe ich auf den Vorschuss hingewiesen. Du brauchst aber für solche Mieter auch nicht den Zugriff des Arbeitsamtsmitarbeiters, weil in solchen Fällen der Arbeitslose selbst dafür sorgt, dass Geld für die Miete kommt.

GRuss Günter

Hallo Günter,

Teppichboden ist keine Schönheitsreparatut sondern wenn kaputt
ein Schaden. Der Schaden wird alt für neu berechnet. Nach zehn
Jahren Teppichboden abgenutzt, also gilt nur der Restwert.

Den Schaden hat der Mieter zu ersetzen (Zeitwert). Aber wer zahlt die Zeche, wenn beim Mieter nichts zu pfänden ist ? Der Vermieter.

Weshalb ? Im Mietvertrag doch sicher vereinbart, welche
Regelung getroffen werden soll, andererseits, wenn kein Geld
da ist, wen willst Du dann wirtschaftlich noch füttern ?

Wie gesagt, wenn nichts zu holen ist…

Badfliesen sind Schäden, wenn sie durch Miedter beschädigt
sind.

Siehe oben.

Nana, hast Du einen Apotheker damit beauftragt. Heizkörper
würde ich nicht anerkennen. Ich würde hier mal klar und
deutlich von mangelnder wirtschaftlicher Handlung des
Vermieters Einrede erheben.

Günter, noch ist die Mieterin nicht ausgezogen ! Die hier aufgestellten Werte sind Annahmen für meine Liquiditätsrechnung. Allerdings sind sie nicht ganz aus der Welt, da ich früher mal im Bereich Raumgestaltung selbstständig war. Da ich selbst nicht pleite gehen will, rechne ich für meine Liquiditätsrechnung natürlich eher obere Grenzwerte ein.

Also, wie Du es hier darstellst, würde ich Dir oder Deinem
Anwalt nicht folgen. Ich würde dem mitteilen, ob er bei der
Berechnung und Aufstellung versehentlich die falsche Akte zur
Beantwortung genommen hat. Da muss einmal klar und deutlich
alles aufgelistets ein und dann ist Ende. Es funktioniert auch
im Rechtsstreit kaum oder nur in Einzelfällen, wenn immer
wieder ewtas nachgeschoben wird. Das nennt man dann „Sanierung
auf Kosten der Mieter“. Gerichte machen da selten mit. Also,
vorsicht.

Wie gesagt, die Mieterin ist noch drin, die Endabrechnung kommt nach der Räumung. Da ich bei meiner Mieterin nichts holen kann, werde ich die Kosten natürlich senken und zusammen mit befreundeten Handwerkern die Sache z.T. in Eigenleistung durchziehen. Aber ob Kosten oder Freizeit, den Schaden habe ich…

Nun darf er einige Löcher bohren und zwar auch in die Fliesen.
Und dann erhebt sich die Frage, weshalb die Fliesne beschädigt
sind, wie alt diese sind oder ob der Mieter überhaupt etwas
dafür kann. Denn Hohlräume hinter den Fliesen - die man durch
den unterschiedlichen Ton beim Klopfen bemerkt - führen oft zu
Spannungsrissen oder brechen bei geringsten Anlass. Das ist
dann aber das Problem des Vermieters.

Günter, wir sprechen von einem Haus Bj. 96. Man dürfte also davon ausgehen, dass normalerweise weder der Teppich (der war beim Einzug der Mieterin 1998 neuwertig, da durch die Vormieter mangels häufiger Anwesenheit so gut wie nicht benutzt), noch irgendwelche anderen Wohnungsbestandteile k.o. sind.

Wie bereits gesagt, die Kosten sind allesamt Annahmen, die ich jetzt für mich getroffen habe. Es liegt in meinem eigenen Interesse, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, da ich davon ausgehen kann, dass ich sowieso darauf sitzen bleibe. Die Rechtsanwältin ist übrigens vom Haus- und Grundbesitzerverein, ich denke, dass sie 1. seriös und 2. in Mietangelegenheiten erfahren ist.

Grüsse

Sven

Hallo Günther,

Der Streitwert für eine Räumungskjlage errechnet sich aus der
Jahresmiete.

Nein, bei der Räumungsklage errechnet sich der Streitwert aus der Jahresmiete plus (!) Rückstand.

Hieraus errechnen sich notwendige Anwalts- und

Gerichtskosten. Zusätzlich kommen zwischen 1000 und 1500 € von
einem Gerichtsvollzieher hinzu, wenn dieser Zwangsräumen muss.

Weiter kommen die Einlagerungskosten für die Möbel bzw. Speditionskosten. Hier in unserer Gegend also für Gerichtsvollzieher-, Einlagerungs- bzw. Speditionskosten für eine Drei-Zimmer-Wohnung ca. € 5.000 !

Gruß Gisela

Hallo Günther,

Der Streitwert für eine Räumungskjlage errechnet sich aus der
Jahresmiete.

Nein, bei der Räumungsklage errechnet sich der Streitwert aus
der Jahresmiete plus (!) Rückstand.

Um hier einen Irrtum zu vermeiden. Ich sprach von der Räumungsklage. In der Räumungsklage geht es einzig und alleim um die Zwangsräumung und diese wird mit der Jahresmiete angesetzt. Was Du ansprichst ist die Einreichung zum AG einer " Räumungs- und Zahlungsklage". In dieser wird dann mit dem Räumungsprozess auch die Forderung der Zahlungsrückstände aus dem Mietverhältnis miterledigt.

Hieraus errechnen sich notwendige Anwalts- und

Gerichtskosten. Zusätzlich kommen zwischen 1000 und 1500 € von
einem Gerichtsvollzieher hinzu, wenn dieser Zwangsräumen muss.

Weiter kommen die Einlagerungskosten für die Möbel bzw.
Speditionskosten. Hier in unserer Gegend also für
Gerichtsvollzieher-, Einlagerungs- bzw. Speditionskosten für
eine Drei-Zimmer-Wohnung ca. € 5.000 !

Na ja, das ist aber in den meisten Fällen nicht erforderlich, weil hier doch meist eine Ersatzwohnung zugewiesen werden kann und in anderen Fällen wird letztlich die Einweisung in die gleiche Wohnung vorgenommen, wenn es keinen Ersatzwohnraum gibt.

Bie uns verlangt der GV 1500 € Vorschuss, meist kann ein Mieter mit der Zuweisung einer Wohnung rechnen und mit 2000 € ist dann meist der Umzug in der Endabrechnung erledigt. Richtig ist, dass es regionale Unterschiede in den Kosten des Speditionen gibt

GRuss Günter

Hallo Günther,

Um hier einen Irrtum zu vermeiden. Ich sprach von der
Räumungsklage. In der Räumungsklage geht es einzig und alleim
um die Zwangsräumung und diese wird mit der Jahresmiete
angesetzt. Was Du ansprichst ist die Einreichung zum AG einer
" Räumungs- und Zahlungsklage".

Ja da hast du recht, hab mich geirrt, weil wir meistens Zahlungs- und Räumungsklage in einem einreichen.

Na ja, das ist aber in den meisten Fällen nicht erforderlich,
weil hier doch meist eine Ersatzwohnung zugewiesen werden kann
und in anderen Fällen wird letztlich die Einweisung in die
gleiche Wohnung vorgenommen, wenn es keinen Ersatzwohnraum
gibt.

Einweisung bzw. Zuweisung von Ersatzwohnraum findet bei uns in den wenigsten Fällen statt (AG Heidelberg). In sicherlich 50 % aller Zwangsräumungen werden die Möbel eingelagert.

Gisela