Fristlose Kündigung akzeptiert - was nun?

Tag allerseits!
Folgender Fall:
Eine zieml. junger, arbeitsunerfahrener und im Arbeitsrecht nicht sehr bewanderter Arbeitnehmer hat eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen. Gearbeitet wurde jeweils im Wechsel, wobei der Schichtpartner sehr geschickt mogelte, was zur Folge hatte, dass der oben erwähnter Arbeitnehmer als er mit der Arbeit dran war, sehr viel aufarbeiten musste. Trotz der von ihm täglich geleisteten unbezahlten Überstunden, die bis zu ca. 40% der tägl.Arbeitszeit betrugen, gelang es ihm nicht, aufzuholen und ihre Aufgaben einwandfrei zu erledigen. Die Mängel waren sichtbar. Es kam zu Beschwerden. Dem o.g. Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, mit der Begründung, das Unternehmen würde sonst den Auftrag verlieren. Er wurde auf deutsch gesagt zur Schnecke gemacht, sodass er anfing, an seinen fähigkeiten zu zweifeln und weitere Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber nicht auf sich nehmen wollte. Er hat das Kündigungsschreiben in Empfang genommen und unterschrieben.
Die Formulierung lautete: fristlose Kündigung+vorsorgliche Kündigung zum nächstmögl.Termin.
Beim Einstellungsgespräch mit dem nächsten Arbeitnehmer hat er aus nachvollziehbaren Gründen nicht angegeben, dass er bei dem oben erwähnten Unternehmen beschäftigt war.
Mittlerweile steht der o.g.Person ein Einstellungsgespräch bevor.

Welche Konsequenzen drohen, wenn der aktuelle bzw. künftige Arbeitnehmer herausfinden sollten, dass einst fristlos gekündigt wurde?

Gibt es Alternativen zum Verschweigen/schrifltich nicht angeben?

Danke im Voraus

Welche Konsequenzen drohen, wenn der aktuelle bzw. künftige Arbeitnehmer herausfinden sollten, dass einst fristlos gekündigt wurde?

-gemeint war natürlich der aktuelle bzw. künftige Arbeitger

Und noch eine Frage:
geht fristlose Kündigung nur nach vorheriger Abmahnung?
muss die Abmahnung schriftlich erfolgen?

Hallo

Welche Konsequenzen drohen, wenn der aktuelle bzw. künftige
Arbeitnehmer herausfinden sollten, dass einst fristlos
gekündigt wurde?

Findet er es vor der Einstellung des AN heraus, könnte er sich für einen anderen Bewerber entscheiden. Findet er es später heraus, könnte der Arbeitsvertrag angefochten werden bzw eine Kündigung erfolgen, wenn der neue AN den AG getäuscht hat (also einen anderen Kündigungsgrund bzw eine fristgerechte Kündigung angibt). Es könnte aber auch sein, daß es den neuen Arbeitgeber überhaupt nicht stört…

Gibt es Alternativen zum Verschweigen/schrifltich nicht
angeben?

Jep. Mit offenen Karten spielen. Ggf die Umstände offensiv selber ansprechen. Dabei aber niemals schlecht über den alten AG reden.

geht fristlose Kündigung nur nach vorheriger Abmahnung?

Nein.

muss die Abmahnung schriftlich erfolgen?

Nein.

Aber dröseln wir das erst mal auf: Wann wurde dem AN denn überhaupt fristlos gekündigt? Vor einem Tag? Vor einer Woche? Vor einem Jahr?

Gruß,
LeoLo

Danke für die Antwort.
Die Antwort auf Ihre frage wäre:
z.B. vor 1,5 Jahren

Hallo

Die Antwort auf Ihre frage wäre:
z.B. vor 1,5 Jahren

Dann kann man dagegen auch nichts mehr ausrichten.

Gruß,
LeoLo