Tag allerseits!
Folgender Fall:
Eine zieml. junger, arbeitsunerfahrener und im Arbeitsrecht nicht sehr bewanderter Arbeitnehmer hat eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen. Gearbeitet wurde jeweils im Wechsel, wobei der Schichtpartner sehr geschickt mogelte, was zur Folge hatte, dass der oben erwähnter Arbeitnehmer als er mit der Arbeit dran war, sehr viel aufarbeiten musste. Trotz der von ihm täglich geleisteten unbezahlten Überstunden, die bis zu ca. 40% der tägl.Arbeitszeit betrugen, gelang es ihm nicht, aufzuholen und ihre Aufgaben einwandfrei zu erledigen. Die Mängel waren sichtbar. Es kam zu Beschwerden. Dem o.g. Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, mit der Begründung, das Unternehmen würde sonst den Auftrag verlieren. Er wurde auf deutsch gesagt zur Schnecke gemacht, sodass er anfing, an seinen fähigkeiten zu zweifeln und weitere Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber nicht auf sich nehmen wollte. Er hat das Kündigungsschreiben in Empfang genommen und unterschrieben.
Die Formulierung lautete: fristlose Kündigung+vorsorgliche Kündigung zum nächstmögl.Termin.
Beim Einstellungsgespräch mit dem nächsten Arbeitnehmer hat er aus nachvollziehbaren Gründen nicht angegeben, dass er bei dem oben erwähnten Unternehmen beschäftigt war.
Mittlerweile steht der o.g.Person ein Einstellungsgespräch bevor.
Welche Konsequenzen drohen, wenn der aktuelle bzw. künftige Arbeitnehmer herausfinden sollten, dass einst fristlos gekündigt wurde?
Gibt es Alternativen zum Verschweigen/schrifltich nicht angeben?
Danke im Voraus