Sachverhalt ist dieser:
vor einigen Monaten bin ich durch einen einfachen aber weitreichenden Fehler in meiner Disposition auf dem Konto über einen Monat und ein paar Tage bei meinen Mieten in Verzug gekommen…Im Genauen hat sich das Geld bei mir auf dem Konto gesammelt, ist aber durch eine Nachlässigkeit meinerseits nicht an meinem Mieter überwiesen worden.
Nachdem ich wie geschildert über knapp zwei Monatsmieten im Rückstand war, wurde mir ohne Mahnung o.ä. durch eine Anwaltskanzlei die fristlose Kündigung zugeschickt…diese konnte ich nun abwenden, indem ich das Geld natürlich sofort überwiesen und den Dauerauftrag geändert habe…sprich: Geld fließt…
Nun aber schickt mir die Anwaltskanzlei ein Schreiben mit dem Hinweis, dass die Kündigung weiterhin Wirkung haben wird, sollte ich die fällig gewordene Summe von 800€ (für EIN Schreiben) nicht überweisen…
Frage: Dürfen die das:smile:?
Also, kann mir gekündigt werden, wenn ich die Anwaltskosten nicht zahle?
Bin ich zur Übernahme der Kosten verpflichtet…?
Wie verhalte ich mich nun am besten?
Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen…
Danke und Gruß!
Wenn sie mit der Mietzahlung im Rückstand sind, befinden sie sich in der Regel automatisch in Verzug , sodass der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen kann.Es obliegt auch seiner Entscheidung , ob er das Mietverhältnis mit Ihnen fortsetzt und zwar auch unabhängig davon , ob sie die rückständige Miete beglichen haben oder nicht .Wenn Ihr Vermieter mit Ihnen als Mieter weiterhin interessiert ist , würde ich ihm einen Vergleich für die Anwaltskosten vorschlagen.Wenn es bei der Kündigung bleibt , können sie sich immer noch trefflich darüber streiten , ob diese 800,- angemessen sind .Ich denke nicht .Also drauf ankommen lassen .Viel Glück
Danke schon einmal für die schnelle Antwort…
Es stellt sich mir nun jedoch die folgende Frage:
Obliegt das denn tatsächlich dem Vermieter, ob ich da wohnen bleiben kann oder nicht?
Ich habe das im Mietrecht so verstanden, dass ich als Mieter einmal in zwei Jahren eine rechtlich verankerte Möglichkeit habe, eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch sofortige Zahlung der ausstehenden Miete abzuwenden…
Ich glaube, dass es für den Vermieter relativ schwer werden wird, mich aus der Wohnung zu klagen, wenn die Mieten in Zukunft einwandfrei fließen.
Nur aufgrund von ausstehenden Anwaltskosten in Höhe von achthundert Euro würde eine Räumungsklage doch wenig Substanz haben oder??
Das ist nur das, wie ich es bisher verstanden habe, belehrt mich ruhig und bitte und gerne eines anderen/besseren (?).
Sollte ich im Unrecht sein, werde ich die fällige Summe an die Anwälte natürlich zahlen…
Danke schon mal und an die hoffentlich folgenden anderen:smile:
Ein Mietvertrag ist wie eine Ehe, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist , wird da nicht vernünftiges ,mehr draus.
Da hat am Ende keine der beiden Parteien Freude dran.