Fristlose Kündigung auf Ärztlichen Rat

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage.

Ich möchte auf ärztlichen Rat Kündigen, habe auch schon den Antrag vom Arbeitsamt von meinem Arzt ausfüllen lassen. Das Amt hat sich diesen durchgelesen und mir schriftlich bestätigt,dass ich keine Sperrfrist zu befürchten habe, selbst wenn ich jetzt fristlos kündige.

Jedoch kann der Arbeitgeber ja auf eine Kündigungsfrist bestehen so weitich weiß.

Gibt es eine Möglichkeit sich da auf irgend einen Praragraphen oder so zu berufen, damit dieser mir keine Kündigungsfrist auferlegen kann?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!!

Liebe Grüße

TBSpender

Um das 100 % beantworten zu können, müsste ich genauer wissen, worauf sich die Selbstkündigung beruft. Ich nehme mal an, dass auf Grund eines ärztlichen Attestes bestätigt wird, dass du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist, diese Arbeit auszuüben? In diesem Fall fällt tatsächlich die Sperrfrist fürs ALG weg. Ich rate dir aber auf Jeden Fall, dies mit deinem Arbeitsamtsberater abzustimmen. Denn dieser sogenannte wichtige Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt nur dann vor, wenn davon auszugehen ist, dass die Arbeitsfähigkeit bzw. Möglichkeit die derzeitige Tätigkeit auszuüben mindestens innerhab 2 Jahre nicht wieder hergestellt werden kann. Die Vertragliche Kündigungsfrist musst du dann aber in jedem Fall einhalten. Alternativ kannst du mit dem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag oder vorzeitiges Vertragsende verhandeln.

Gruß
Ally

Hallo!

Nein, eine gesetzliche oder auch tarifliche Vorschrift gibt es dafür nicht - der Arbeitgeber KÖNNTE aber.

Und wenn er nicht völlig dämlich ist, wird er einer zumindest sehr schnellen Auflösung zustimmen: er muss ja damit rechnen, dass bei diesem Fall der Arbeitnehmer blitzartig krank geschrieben wird bis zum Ende der Kündigungsfrist. Dann zahlt er die Lohnfortzahlungung und den Resturlaub, die Sozialabgaben, die Unfallversicherung …

Also: ansprechen, ***sehr*** dezent auf die Gefahr einer Krankheit hinweisen und dann den Arbeitgeber kurz nachdenken lassen. Keine Krankheit ankündigen!! (darauf habe ich als Arbeitgeber immer gehofft; mit einem Zeugen dabei wurde es eine fristlose Kündigung ohne weitere Zahlungsverpflichtung…

Gruss

rambam

Hallo,
ich würd es mal mit Reden mit der Arbeitgeber probieren. Meist ist es so, wenn jemand gehen will, wird er nicht aufgehalten - bringt doch nichts mehr.
Sonst gilt m.E.n. die Regelung laut Arbeitsvertrag bzw. gesetzliche Kündigungsfrist. Welche jedoch mit AU-Bescheinigung vom Arzt als bezahlte Freizeit gesehen werden könnte.
MfG

Also, es ist doch so: Es gibt immer 2 Möglichkeiten zu kündigen: 1. Ordentlich und 2. Außerordentlich!
Eine ordentliche Kündigung beinhaltet die Einhaltung einer Kündigungsfrist, die unterschiedlich ausfällt je nach Arbeitsvertrag, Dauer der Beschäftigung, etc.!
Bei einer außerordentlichen Kündigung (z.B. wegen gesundheitlicher Gefährdung) gibt es keine Kündigungsfrist! Da kann sich der Arbeitgeber auf den Kopf stellen! Das weiß Dein Arbeitgeber auch, also lass Dir von Ihm keine Scheiße einreden! Nimm zur Not einen Anwalt mit! Die Bezahlung eines Anwalts richtet sich nach der Gebührenordung und bemisst sich nach dem sog. „Streitwert“. In einem Fall wie Deinem sind Anwälte nicht teuer, aber manchmal Gld wert!

Hallo,
da kenn ich mich nicht aus,kann dir leider nicht helfen

Hallo TBSpender,
ich kann Dir leiden nicht helfen.
Alles beste und viel Erfolg.
Gruss

Wagner
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