Fristlose Kündigung: Aufschub möglich?

Hallo zusammen!

Herr A, ein bekannter Psychologieprofessor, ist seit sieben Jahren Vermieter von B (offiziell: AlGII-Bezieher, inoffiziell: Autor).

B hat eine fristlose Kündigung über den Rechtsanwalt A´s bekommen zum 31. Oktober.

Er sieht zwar ein, nicht immer der Wunschmieter gewesen zu sein (Biertrinker, Allgemeingarten in Beschlag genommen, so der Vorwurf, aber um aus einem Hinterhof ein kleines Blumenparadies zu zaubern, Springbrunnenpumpe dort auf Allgemeinstrom installiert (17 Watt halbtags einen Sommer) usf.

Die Miete zahlte er immer pünktlich.

B ist unfassbar traurig über den Verlust seiner Traumwohnung, hatte sich zwar auch schon beim Sozialamt beraten lassen (Wohnstelle - Vermeidung von Wohnungslosigkeit) und die meinten, über zwei Monate ließe sich die Räumung hinauszögern.

Aber wie oft kontaktierte der Vermieter bis dahin seinen Anwalt? Bereits über die Kündigung liegt B eine Rechnung von gut 500 Euro vor. A hat mit Sicherheit eine Rechtschutz. Darf der Rechtsanwalt da B alles in Rechnung stellen?

Fragen konkret:

  • Wann spätestens fliegt B raus? Er hat Negativschufa, bezieht zudem wie gesagt H4, was eine Wohnungssuche arg erschwert.
  • macht es Sinn, die Wohnung noch komplett zu streichen etc. zum Rausschmiss (im Mietvertrag so vorgesehen), oder besser jetzt Plan B „nach mir die Sintflut“?
  • Einer der zwei zum Einzug ausgegebenen Schließanlagenschlüssel (Eingangstür, Kellertür, Hoftüre) ist futsch in dem Siebenpartienhaus. Einmal war Ähnliches einer Vermieterin passiert und alle Mieter brauchten da neue Schlüssel, Schlösser etc. Das muss sehr teuer gewesen sein, ein Typ vom Schlüsseldienst meinte, bei Auszug einfach einen ähnlich aussehenden an den Ring heften und abgeben, könnte das klappen? Ach! Kann´s mir denken: Es würde spätestens bei Neuvermietung auffliegen.
  • Bettfüße haben das Laminat arg beschädigt. Zudem eine „Ritzenquellstelle“ durch Wasser in einer Ecke. Bei „normaler“ Benutzung des Bettes. Habe ich jetzt auch noch Laminat zu verlegen?

Bitte nur konstruktive, nicht kritisierende Antworten, denn ich bin aktuell völlig am Boden, Banke.

B hat eine fristlose Kündigung

Dafür gibt es einen oder mehrere Gründe, die sicher nichts damit zu tun haben, dass der Mieter Bier trinkt oder im Hinterhof ein Blümchen pflanzte. Mit anderen Worten: In der Story hier wird was verschwiegen.

  • Wann spätestens fliegt B raus?

Das steht hier:

zum 31. Oktober.

Ansonsten hängt es vom weiteren Verhalten des Mieters ab und von den Maßnahmen, die er jetzt ergreift.

  • macht es Sinn, die Wohnung noch komplett zu streichen etc.
    zum Rausschmiss (im Mietvertrag so vorgesehen), oder besser
    jetzt Plan B „nach mir die Sintflut“?

Primäres Ziel des Vermieters ist der kurzfristige Auszug des Mieter und die Besitzübernahme der Wohnung. Einer berechtigten fristlosen Kündigung seitens des Vermieters geht immer eine gravierende Vertragsverletzung des Mieters und/oder inakzeptables Verhalten gegenüber dem Vermieter voraus. Ob der Vermieter die Wohnung bei Mieterauszug oder eventuell späterer Räumung renoviert zurückbekommt oder nicht, dürfte dessen kleineres Problem sein.

Hellhörig macht im geschilderten Fall höchstens die Überlegung des Mieters

oder besser jetzt Plan B „nach mir die Sintflut“?

Sowas lässt für keinen Vermieter Gutes erwarten.

  • Einer der zwei zum Einzug ausgegebenen
    Schließanlagenschlüssel (Eingangstür, Kellertür, Hoftüre) ist
    futsch.
    ein Typ vom Schlüsseldienst meinte, bei Auszug einfach einen
    ähnlich aussehenden an den Ring heften und abgeben, könnte das
    klappen?

Wer keinen Ärger hat, der macht sich welchen. Wer schon Ärger hat, der macht sich noch viel mehr Ärger… oder was ist Sinn und Ziel dieser verqueren Denkweise, den Verlust des Schlüssels zuerst zu verschweigen und nun auch noch an eine Täuschung zu denken?

Ach! Kann´s mir denken: Es würde spätestens bei
Neuvermietung auffliegen.

Verlass dich erstens darauf, dass das teuer wird. Und verlass dich zweitens darauf, dass das direkt nach der Schlüsselübergabe auffällt. So gutgläubig wird der Vermieter kaum sein, als dass er sich Schlüsselattrappen andrehen lässt, die nach umgehender Überprüfung nicht sofort auffliegen.

Habe ich jetzt auch noch Laminat zu verlegen?

Der Mieter hat Schäden zu ersetzen, die durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden sind. Was das ist, darüber kann man sich trefflich streiten. Im Zweifel vor Gericht.

Bitte nur konstruktive, nicht kritisierende Antworten

Hat der Mieter begründete Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Kündigung, dann sollte er diese unbesorgt seinem eigenen Anwalt vortragen. Stellt sich die Kündigung später - außergerichtlich oder gerichtlich - als unrechtmäßig heraus, trägt der Vermieter (auch) die Anwaltskosten des Mieters. Konstruktiv genug?

Hallo zusammen!

Herr A, ein bekannter Psychologieprofessor, ist seit sieben
Jahren Vermieter von B (offiziell: AlGII-Bezieher,
inoffiziell: Autor).

B hat eine fristlose Kündigung über den Rechtsanwalt A´s
bekommen zum 31. Oktober.

Fristlos über den RA, da gab es dann bereits Abmahnungen oder strafrechtliche Vergehen?

Er sieht zwar ein, nicht immer der Wunschmieter gewesen zu
sein (Biertrinker, Allgemeingarten in Beschlag genommen, so
der Vorwurf, aber um aus einem Hinterhof ein kleines
Blumenparadies zu zaubern, Springbrunnenpumpe dort auf
Allgemeinstrom installiert (17 Watt halbtags einen Sommer)
usf.

Elektrischer Betrieb ein Anlage auf Allgemeinstrom wäre ja schon Betrugsvorsatz bzw.
Schädigung der anderen Mieter; was steht denn hinter usf.??

Die Miete zahlte er immer pünktlich.

Es gibt viele, die „Strom klauen“ und trotzdem pünktlich die Miete zahlen.

B ist unfassbar traurig über den Verlust seiner Traumwohnung,
hatte sich zwar auch schon beim Sozialamt beraten lassen
(Wohnstelle - Vermeidung von Wohnungslosigkeit) und die
meinten, über zwei Monate ließe sich die Räumung hinauszögern.

Das stellen die soch so bei der Wohnstelle vor, die haben nicht bedacht, dass dem Vermieter Schadensersatzansprüche dann zustehen würden,…

Aber wie oft kontaktierte der Vermieter bis dahin seinen
Anwalt?

Ist das eine sinnig Frage oder sollen wir darauf eine Antwort kennen?

Bereits über die Kündigung liegt B eine Rechnung von

gut 500 Euro vor. A hat mit Sicherheit eine Rechtschutz.

Ob Rechtschutz oder nicht, wenn der RA fristlos gekündigt hat, würde auch dem Mieter seine Rechtsschutzversicherung nichts nutzen, denn die zahlt nicht bei vertragswidrigem Verhalten.

Darf

der Rechtsanwalt da B alles in Rechnung stellen?

Das ist vermutlich die Honorarrechnung für die anwaltliche Tätigkeit der fristlosen Kündigung, die der Verursacher, hier der Mieter, zu tragen hat.

Fragen konkret:

  • Wann spätestens fliegt B raus?

Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher mit dem Möbelwagen vor dem Haus steht.

Er hat Negativschufa, bezieht

zudem wie gesagt H4, was eine Wohnungssuche arg erschwert.

  • macht es Sinn, die Wohnung noch komplett zu streichen etc.

Erwartet man allen Ernstes hier im Forum Recht die Zustimmung zu vertragswidrigem Verhalten? Letztendlich renoviert der Vermieter selber, versucht die Forderung gerichtlich einzutreiben und wird dann den Forderungsausfall in der Einkommensteuererklärung als Verlust aus Vermieter steuerlich geltend machen.

zum Rausschmiss (im Mietvertrag so vorgesehen), oder besser
jetzt Plan B „nach mir die Sintflut“?

  • Einer der zwei zum Einzug ausgegebenen
    Schließanlagenschlüssel (Eingangstür, Kellertür, Hoftüre) ist
    futsch in dem Siebenpartienhaus. Einmal war Ähnliches einer
    Vermieterin passiert und alle Mieter brauchten da neue
    Schlüssel, Schlösser etc. Das muss sehr teuer gewesen sein,
    ein Typ vom Schlüsseldienst meinte, bei Auszug einfach einen
    ähnlich aussehenden an den Ring heften und abgeben, könnte das
    klappen? Ach! Kann´s mir denken: Es würde spätestens bei
    Neuvermietung auffliegen.

Oder bei der Wohnungsübergabe.

  • Bettfüße haben das Laminat arg beschädigt. Zudem eine
    „Ritzenquellstelle“ durch Wasser in einer Ecke. Bei „normaler“
    Benutzung des Bettes. Habe ich jetzt auch noch Laminat zu
    verlegen?

Kommt auf das Bettgestell an, da gibt es mehrere Gerichtsurteile der OLG’s. WEnn es ein „übliches Bett“ ist, ist dies eine "normale Abnutzung wie das „Abtreten des Teppiches durch tägliche Nutzung“; wenn es ein Bett mit Rohrgestellfüßen oder ähnlichem ist, wo das Gewicht des Bettes und des Mieters absehbar in den Laminat reindrückt, entscheiden die Gerichte hier oftmals auf unsachgemäßen Gebrauch und damit Erstattung des Laminat oder Ausbesserung; generell muss nicht der gesame Laminat ausgetauscht werden, eine BGH-Entscheidung; kommt auf den Einzelffall an.

Bitte nur konstruktive, , Banke.

Bitte!

Die Miete zahlte er immer pünktlich.

Was eine fristlose Kündigung eben nicht ausschliesst, wenn man sich derart grob vertragswidrig verhält. Spätestens beim Stromklau ist „unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist“ nicht mehr zumutbar - worauf will man also hinaus? Was mit einer Kündigungsschutzklage erreichen oder in einer Räumungsklage dem entgegensetzen?

Wann spätestens fliegt B raus?

Bis der Gerichtsvollzieher ein rechtskräftiges Räumungsurteil vollstreckt. Ob man die damit verbundenen Kosten tragen will und eine Nullbonität der Schufa für erstrebenswert hält, darf bezweifelt werden.

  • macht es Sinn, die Wohnung noch komplett zu streichen
  • Einer der zwei zum Einzug ausgegebenen
    Schließanlagenschlüssel (Eingangstür, Kellertür, Hoftüre) ist
    futsch
  • Bettfüße haben das Laminat arg beschädigt. Zudem eine
    „Ritzenquellstelle“ durch Wasser in einer Ecke. Bei „normaler“
    Benutzung des Bettes. Habe ich jetzt auch noch Laminat zu
    verlegen?

All diese Forderungsansprüche dürfte der Vermieter jedenfalls nicht aufgeben wollen. Die Vogel-Strauß-Methode dürfte da nichts bringen.

Bitte nur konstruktive, nicht kritisierende Antworten, denn
ich bin aktuell völlig am Boden, Banke.

Die berechtigten und durchsetzbaren Anspüche des Vermieters anerkennen, Auszug mit 14 Tagen Frist bestätigen, in irgend einer Form Forderungen zu begleichen versuchen um den Schaden weitestgehend zu begrenzen scheint mir die einzig sinvolle Antwort.

Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder Privatinsolvenz die Alternative. Nur ob man damit je eine Wohnung fände?

G imager