Hallo, also ich will auf jeden Fall meine Ausbildung wechseln, da das nur geht, wenn ich einen wichtigen Grund habe (bin nicht mehr in der Probezeit) wollte ich euch fragen, ob diese Gründe reichen, damit meine Kündigung auch akzeptiert wird.
massives Mobbing wie kann ich das am besten nachweisen?
ich habe mir ein ärztliches Attest geholt, worin steht, das ich meine Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen verlassen soll (Migräne, sehr hoher Puls)
Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz §11 Ruhepausen ich bekomme nur max. 30 min Pause,wenn überhaupt bei einem Arbeitstag von 8,5 Stunden (
entscheidend ist ggf., welche Punkte man beweisen kann. Ggf. ist es eine Alternative, sich mit dem Arbeitgeber auf eine Aufhebng des Ausbildungsvertrages zu einigen.
Ggf. ist auch eine Beratung durch die Gewerkschaft hilfreich. Oder durch die IHK bzw. Handwerkskammer. Manchmal helfen auch die Berufsschullehrer.
sorry, Sie machen mir sehr Sorgen. Mobbing zweifel ich in Ihrem Falle an, zu hoher Puls …na ja.
Sie suchen obendrein noch Sicherheit … wenn denn alles für Sie sicher ist. Ich, mit Verlaub, würde Sie mit Ihrer Lebenseinstellung garnicht einstellen.
solche Anschuldigunen solltest du beweisen können.
Durch unterschriebene Arbeitszeitnachweise als bsp.
oder durch unterschriebene Berichtshefte.
Mobbing ist schwer nachzuweisen, da im Regelfall Aussage gegen Aussage steht.
Wenn dir jedoch ein Arzt ein passendes Attest ausgestellt hat, gehst du mit diesen „Vorwürfen“ zu deiner zuständigen Kammer.
Also IHK, oder was bei dir in deinem Beruf zuständig ist und redest dort mit der Person die für deine Ausbildung zuständig ist.
In Normalfall sollten dir auch die Lehrer weiterhelfen können, wenn du dich mit denen verstehst.
Wenn du wirklich einen neuen Ausbildungsplatz bekommst, kannst du bei deinem neuen Arbeitgeber auch davon erzählen. Aber auch nur die Sachen die du sicher beweisen kannst. Sonst kann es dir Probleme machen! WICHTIG!
Wenn der neue AG dich einstellt, kannst du in deinem „alten“ Job per Kündigungsfrist kündigen.
Kannst dich ja von dem Attestierenden Arzt für diese Zeit krank schreiben lassen.
Der neue AG, kann, wenn er will sich um die formalien bezügglich der Schule kümmern…
Du kannst Deinen Ausbildungsvertrag nur fristlos kündigen, wenn Du Deinem Ausbildungsbetrieb schwere Pflichtverletzungen nachweisen kannst.
Wichtig: Sofort kündigen kannst Du nur,
wenn es sich um Pflichtverletzungen handelt, die Dein Ausbilder gar nicht oder nur langfristig beheben kann, z. B. wenn es keinen Ausbilder im Betrieb gibt
oder um Pflichtverletzungen, die absolut unzumutbar sind, wie z. B. körperliche Gewalt, sexuelle Belästigung, extremes Mobbing.
Wenn das nicht der Fall ist, musst Du vor der Kündigung erst einmal den Betrieb abmahnen oder zumindest auf die Pflichtverletzungen hinweisen und den Betrieb auffordern, dieses zu ändern. Erst wenn der Betrieb auf die Abmahnung bzw. auf den Hinweis nicht reagiert, kannst Du fristlos kündigen. Das wäre z. B. der Fall bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (wenn Du noch minderjährig bist), häufigen Überstunden, die nicht ausgeglichen werden, unregelmäßige Auszahlung der Vergütung, schlechte Vermittlung der Ausbildungsinhalte.
massives Mobbing wie kann ich das am besten nachweisen?
Wie sieht das Mobbing aus? Mobbing ist nur schwer nachzuweisen, häufig steht Aussage gegen Aussage
ich habe mir ein ärztliches Attest geholt, worin steht, das
ich meine Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen verlassen
soll (Migräne, sehr hoher Puls)
Kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Das Attest kannst Du aber dem Betrieb vorlegen, wenn Du Dich entscheidest, ihn abzumahnen.
Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz §11 Ruhepausen
ich bekomme nur max. 30 min Pause,wenn überhaupt bei einem
Arbeitstag von 8,5 Stunden (
Mobbing ist fast nur nachzuweisen, wenn Du a) Zeuginnen und/oder Zeugen hast oder b) ein genaues Mobbingtagebuch über einen längeren Zeitraum geführt hast.
Rechtlich kann ich Dir leider nicht sagen, wie Dein Stand ist. Hast Du einen Betriebsrat oder eine Jugendvertretung? Geh hin! Sonst würde ich mich an Deiner Stelle an die Gewerkschaft wenden oder anwaltlichen Rat suchen.
Ich drücke Dir die Daumen! Lass nicht nach; Du musst Dir das nicht gefallen lassen!
§ 22 Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.
von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Abs. 4 besagt, dass die Gründe nicht länger als zwei Wochen bekannt sein dürfen. Ist das bei Dir so?
Hast Du schon mit Deinem Ausbildungsbetrieb gesprochen, vielleicht sind Ausbilder selbst diese Umstände in diesem Ausmaß gar nicht bekannt?
An Deiner Stelle würde ich die IHK bzw. Handwerkskammer um Rat bitten.
am besten den zuständigen Ausbildungsberater bei der HWK/IHK schnellstens kontaktieren.
Falls ein Rechtsschutz besteht, bitte den evtl einschalten und nachfragen.
Wieso haben Sie neben den anderen Verstößen auch noch ein Attest? Wollen Sie jetzt aus gesundheitlichen Gründen oder aus rechtlichen Gründen kündigen?
Was sagen Ihre Eltern?
Bitte nicht falsch verstehen!: Inwieweit ist die Kritik ihnen gegenüber berechtigt (nur solange sie klar und sachlich formuliert ist, und nicht unter die „Gürtellinie“ geht) (soll einfach nur zum Nachdenken anregen!)
Ich muss gestehen, mir fällt eine Antwort auf Deine Frage schwer.
Ich bin der Meinung, dass ein Ausbildungsverhältnis nicht so ohne weiteres gekündigt und schon gar nicht in einem anderen Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung zum selben Ausbildungsberuf begonnen werden kann.
Wenn Du die genannten Feststellungen belegen kannst, sollte die zuständige IHK bzw. Handwerkskammer eingeschaltet werden, um zu vermitteln. Wenn eine Weiterbeschäftigung partout nicht möglich ist, wird die Kammer einem Neubeginn / einer Fortsetzung der Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsbetrieb ganz bestimmt zustimmen.
Bemerkenswert finde ich übrigens, dass Du sehr detailliert diverse Paragrafen aus dem JArbSchG bzw. BBiG anführst. Da musst Du Dich als Minderjähriger schon verdammt intensiv damit beschäftigt haben.
fristlose Kündigungen sind auf beiden Seiten schwierig.
Aber wenn die Zustände so sind, wie Du schreibst, dürfte das kein Problem werden.
Um ganz sicher zu gehen, würde ich mich an die Arbeitskammer und an die IHK / HWK (je nachdem welcher Kammer Dein Betrieb angeschlossen ist) wenden. Die entsprechende Kammer steht auf Deinem Ausbildungsvertrag.
Dort kannst Du Dich an die Ausbildungsberater wenden.
Die Arbeitskammer hilft Dir bei den rechtlichen Schritten.
massives Mobbing wie kann ich das am besten nachweisen?
Führe ein Protokoll und schreibe alle Mobbing-Fälle so genau wie möglich auf. Dazu gehören vor allen Dingen „Namen“, „Zeiten“ und „Wie wurde gemobbt“.
Zu den Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz:
Bist Du noch Minderjährig? Wenn Du schon Volljährig bist, gelten diese Vorschriften für Dich nicht!
Wenn Du noch Minderjährig bist, solltest Du mit Deinen Eltern reden und Dir einen Anwalt suchen. Der wird Dir genau sagen können, ob eine fristlose Kündigung möglich ist und ob Du anschließend eine neue Ausbildung im selben Beruf aufnehmen kannst.
Hier würde ich auf Nummer sicher gehen und nicht auf Meinungen oder Tipps von Nicht-Juristen hören!
Verstoß gegen Berufsbildungsgesetz § 14 (ich mache seit
August immer nur das gleiche und habe nicht wirklich noch was
dazu gelernt)
Wird schwer sein Deinem Arbeitgeber nachzuweisen, dass er kein Interesse an Deinem beruflichen Fortkommen hat. Hast Du ihn dazu aufgefordert, Dir neue Dinge beizubringen? Wie hat er darauf reagiert? Schreibe auch hierüber ein Protokoll, um sein Fehlverhalten nachweisen zu können.
Verstoß gegen Jugendarbeitsschutzgesetz §23 keine
tempoabhängenden Arbeiten (ich bekomme die ganze Zeit Ärger
und massiven Druck,wenn ich nicht schnell genug arbeite, auch
wenn ich selbst nicht dafür kann)
Mit Tempoabhängigen Arbeiten sind Fließbandarbeiten gemeint. Die darf ein Minderjähriger nicht ausführen. Eine angemessene Arbeitsgeschwindigkeit darf der Ausbilder von seinem Azubi aber immer verlangen.
Werde nur kündigen, wenn mir der Platz sicher ist
Vor allen Dingen solltest Du nur kündigen, wenn sicher ist, dass Du anschließend im selben Beruf eine neue Ausbildung beginnen darfst. Hier nochmal mein dringender Rat: nimm Dir einen Anwalt!!! Es geht um Deine Zukunft.
Du kannst jederzeit kündigen , wenn du in einem anderen Beruf arbeiten willst. Im gleichen Beruf wird es schwierig da würde ich die IHK oder die Handwerkskammer je nachdem wer für dich zuständig ist fragen und auch informieren über die Zustände in deiner Firma, damit diese abgestellt werden.