Fristlose Kündigung Auszug nach 6 Monaten

Angenommen, ein Vermieter kündigt wegen Mietrückständen fritlos. Anstatt Räumungsklage einzureichen, einigt er sich mit Mieter darauf, dass dieser auszieht,sobald er neue Wohnung hat. Ein Vertrag über diesw Abmachung,wurde jedoch nicht aufgesetzt.
Nun ist der Mieter raus, und hat den Vermieter sofort über Umzug und neue Wohnung informiert.
Wohnung steht nun seit 2 Monaten leer, und wird auch nirgends zum vermieten angeboten.Der VM will wohl nun die für 3 Monate Kaution bezahlte Kaution einbehalten. Denn Mietrückstände wurden beglichen. Was nun??

Wenn noch Nachforderungen durch eine Endabrechnung der Betriebskosten zu erwarten sind, kann der VM die Kaution so lange (anteilmäßig) einbehalten.

Mietkaution a-z:
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_2.html

Frage nicht verstanden?!
Hallo (tut nicht weh!)

Wenn noch Nachforderungen durch eine Endabrechnung der
Betriebskosten zu erwarten sind, kann der VM die Kaution so
lange (anteilmäßig) einbehalten.

Es ging doch aber wohl eher darum, ob der Vermieter das Recht hat, die Kaution mit dem Leerstand (welchen der Mieter nach seiner Auffasung nicht zu verantworten hat) zu verrechnen.
Hierzu würde ich als erstes mal fragen: Wer hat den Schlüssel?

LG

Der Kater

Tatsächlich?
Sorry Mikesch,

ich lese da nur die Vermutung „der Vermieter will wohl“ und das auch noch nach zwei Monaten…

Majas Hinweis war vollkommen korrekt.

Gruß!

Horst

Den Schlüssel hat der Vermieter seit Tag des Auszuges vor 2 Monaten.
Auf ein Schreiben des ehem. Mieters kam bisher keine Reaktion.

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Eine Endabrechnung steht natürlich auch noch aus. Meine Bedenken waen jedoch eher die, dass der VM die Wohnung einfach 3 Monate leer sehen lässt, und damit die Kaution einbehält. Nach der fristlosen Kündigung, und der gemeinsamen Absprache wurde ja keine Kündigungsfrist eingehalten.

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Eine Endabrechnung steht natürlich auch noch aus. Meine
Bedenken waen jedoch eher die, dass der VM die Wohnung einfach
3 Monate leer sehen lässt, und damit die Kaution einbehält.
Nach der fristlosen Kündigung, und der gemeinsamen Absprache
wurde ja keine Kündigungsfrist eingehalten.

Vielleicht hilft das:
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_141…