Fristlose Kündigung azubi berechtigt?

hallo zusammen,
es ergibt sich folgender sachverhalt:
ein azubi zum bürokaufmann verfasst für seinen arbeitgeber während
der arbeitszeit viele anschreiben, schriftstücke usw. diese sind auf
dem rechner des arbeitgebers gespeichert.
nach einer auseinandersetzung mit dem arbeitgeber löscht der azubi
sämtliche schriftstücke vom rechner. der arbeitgeber hat keinerlei möglichkeiten mehr irgendwelche dinge nachzuvollziehen. er müßte jemanden beauftragen, die gelöschten dateien wieder herzustellen. obwohl es ja eigentlich die dateien des azubis sind, da er diese ja verfasst hat.

kann der arbeitgeber dem azubi fristlose kündigen? kann der arbeitgeber schadensersatz fordern? der azubi hat bereits drei abmahnungen wegen unterschiedlicher dinge bekommen (ungebührliches verhalten gegenüber der geschäftsführung, falsche krankmeldung und arbeitsverweigerung).

für die antworten vielen dank im voraus.

grüße, a.

Hallo,

hallo zusammen,
es ergibt sich folgender sachverhalt:
ein azubi zum bürokaufmann verfasst für seinen arbeitgeber
während
der arbeitszeit viele anschreiben, schriftstücke usw. diese
sind auf
dem rechner des arbeitgebers gespeichert.

Das ist ja wohl auch als Teil der praktischen Ausbildung i. O.

nach einer auseinandersetzung mit dem arbeitgeber löscht der
azubi
sämtliche schriftstücke vom rechner. der arbeitgeber hat
keinerlei möglichkeiten mehr irgendwelche dinge
nachzuvollziehen. er müßte jemanden beauftragen, die
gelöschten dateien wieder herzustellen. obwohl es ja
eigentlich die dateien des azubis sind, da er diese ja
verfasst hat.

Was ist das denn für ein schräges Verständnis von Urheberrecht. Der AG hat selbstverständlich grundsätzlich die volle Verfügungsgewalt über alle geschäftlichen Vorgänge und Arbeitsergebnisse in seinem Betrieb. Dafür zahlt er Entgelt bzw. Ausbildungsvergütung. Damit ist auch bis auf speziell im ArbnErfG geregelte Ausnahmen
http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/index.html
auch das Urheberrecht abgegolten.

kann der arbeitgeber dem azubi fristlose kündigen?

Höchstwahrscheinlich ja auch ohne vorherige Abmahnung, da - abhängig vom Schaden - ein wichtiger Grund iSd § 22 BBiG vorliegen könnte.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

kann der
arbeitgeber schadensersatz fordern?

Grundsätzlich ja, ein erheblicher Schaden ist ja wohl mehr oder weniger vorsätzlich entstanden.

der azubi hat bereits drei
abmahnungen wegen unterschiedlicher dinge bekommen
(ungebührliches verhalten gegenüber der geschäftsführung,
falsche krankmeldung und arbeitsverweigerung).

Die spielen zwar wohl für den aktuellen Fall keine Rolle, der AZUBI scheint aber wohl ein grundsätzliches Persönlichkeitsproblem mit der Einhaltung von Regeln und Vorgaben zu haben angesichts der Liste an Vorfällen. Da stellt sich schon die Frage der grundsätzlichen Ausbildungsfähigkeit.

für die antworten vielen dank im voraus.

grüße, a.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

obwohl es ja eigentlich die dateien des azubis sind, da er diese ja
verfasst hat.

Na das nenne ich mal eine Einstellung. *lol* Wie kommt man bloß darauf, dass das seine eigenen Dateien sind? Mit der selben Logik sind die Semmeln, die ein Bäcker jeden morgen backt auch seine eigenen, weil er sie ja hergestellt hat oder wie?! Vielleicht kann auch ein Azubi an dem praktischen Beispiel erkennen, dass seine Ansicht schlicht falsch ist.

Zum Rest hat ja der Wolfgang schon ausreichend gesagt!

LG
ausnahmefall

Ugh.

kann der arbeitgeber dem azubi fristlose kündigen?

Ja, und diese Kündigung dürfte sogar sehr gute Chancen haben, auch vor dem Arbeitsgericht aufrecht gehalten zu werden (was sonst bei Azubis eher unwahrscheinlich ist).

kann der arbeitgeber schadensersatz fordern?

Ja, da hier wohl Vorsatz anzunehmen ist. Fraglich wäre hier die mögliche Forderungshöhe: die Kosten der Datenrettung in jedem Falle; entgangene Gewinne in voller Höhe geltend zu machen, könnte schwierig werden - das hängt aber von der konkreten Sachlage ab. Wenn der Azubi z.B. „clever“ genug war, die Sicherungen vom Server zu tillen, lässt das einerseits auf hohe kriminelle Energie, andererseits auf mangelnde Sorgfalt bei der Datensicherung schließen. Wenn nur die Dateien vom Rechner gelöscht wurden und unwiederbringlich (mit Bordmitteln) sind, könnte man auch mit mangelhafter Datensicherung argumentieren … das könnte richtig interessant werden mit Gutachten und Gegengutachten und rauf und runter - ist aber Zivilrecht.

der azubi hat bereits drei abmahnungen wegen unterschiedlicher dinge
bekommen (ungebührliches verhalten gegenüber der geschäftsführung,
falsche krankmeldung und arbeitsverweigerung).

Das ist ein Lichtblick insofern, als der Azubi wohl auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren lassen könnte, wenn ihn der Arbeitgeber auch noch wegen Computersabotage anzeigen sollte. Letzteres wäre dann wieder Strafrecht. Für den vorliegenden Fall spielen diese Abmahnungen aber keine Rolle - wobei ich mich aber fragen würde, weshalb man einem faulen, frechen Betrüger auch noch die Möglichkeit gegeben hat, den Geschäftsbetrieb lahm zu legen …

Aga,
CBB