Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

wie ist folgende Situtation zu bewerten:

eine Mitarbeiterin hat ein kleines kind. dieses ist krank und daher hat die mitarbeiterin eine krankmeldung für einen tag. für den nächsten tag macht sie mit dem chef aus, später anzufangen (arbeitet somit nur 3 std statt regulären 6 stunden), da sie auf ihren mann warten muss der dann aufs kranke kind aufpasst.

an diesem besagten tag ruft sie den chef an und sagt ihm, dass sie für die drei stunden kommt, sich aber 6 stunden ins arbeitszeitkonto einträgt, weil sie hätte ja auch noch eine krankmeldung für den heutigen tag, und würde somit dem chef „den arsch retten“, weil dieser ja sonst ganz alleine dasteht.

der chef erwidert direkt, dass man mit ihm nicht um irgendetwas handeln kann und schonmal gar nicht 6 stunden ins arbeitszeitkonto eingetragen werden und nur 3 stunden tatsächlich gearbeitet wird, denn das ist arbetszeitbetrug.

der chef sagt der mitarbeiterin, dass sie entweder die krankmeldung zurückzieht und für 3 stunden wie abgemacht arbeiten kommt, und auch 3 stunden eingetragen werden, oder sie jetzt einfach zuhause bleibt für diesen tag.

mitarbeiterin behauptet nun, dass die krankmeldung für den besagten tag bekannt gewesen wäre, der chef sagt aber, wäre ihm das bekannt gewesen, hätte er sie niemals für die 3 stunden geplant, allein aus versicherungstechnischen gründen etc.

die mitarbeiterin ist nun zuhause geblieben und wird am nächsten tag wieder wie gewohnt arbeiten. der chef hat schon gesagt, dass die beiden darüber noch einmal sprechen werden.

welche konsequenzen hat dieses verhalten nun für die mitarbeiterin und wie geht der chef am besten vor?
ist das schon arbeitszeitbetrug und grund für eine fristlose kündigung?

wie sieht das angekündigte personalgespräch aus?

Hallo,
generell ist man arbeitsunfähig und bleibt dann zuHause oder man ist nicht arbeitsunfähig; eine Krankmeldung abgeben und dennoch zur Arbeit zu gehen hat für AG und AN ggf. strafrechtliche und natürlich auch versicherungsrechtliche Konsequenzen.

eine Mitarbeiterin hat ein kleines kind. dieses ist krank und

daher hat die mitarbeiterin eine krankmeldung für einen tag.
für den nächsten tag macht sie mit dem chef aus, später
anzufangen (arbeitet somit nur 3 std statt regulären 6
stunden), da sie auf ihren mann warten muss der dann aufs
kranke kind aufpasst.

an diesem besagten tag ruft sie den chef an und sagt ihm, dass
sie für die drei stunden kommt, sich aber 6 stunden ins
arbeitszeitkonto einträgt, weil sie hätte ja auch noch eine
krankmeldung für den heutigen tag, und würde somit dem chef
„den arsch retten“, weil dieser ja sonst ganz alleine dasteht.

Wie bereits oben beschrieben, wenn man eine Krankmeldung abgibt und dennoch zur Arbeit geht, ergeben sich daraus Konsequenzen für AG und AN, insbesondere für den AG, wenn ihm Krankmeldung und Arbeit der AN bekannt war bzw. er dies duldete.

der chef erwidert direkt, dass man mit ihm nicht um
irgendetwas handeln kann und schonmal gar nicht 6 stunden ins
arbeitszeitkonto eingetragen werden und nur 3 stunden
tatsächlich gearbeitet wird, denn das ist arbetszeitbetrug.

Richtig.

der chef sagt der mitarbeiterin, dass sie entweder die
krankmeldung zurückzieht und für 3 stunden wie abgemacht
arbeiten kommt, und auch 3 stunden eingetragen werden, oder
sie jetzt einfach zuhause bleibt für diesen tag.

Richtig.

mitarbeiterin behauptet nun, dass die krankmeldung für den
besagten tag bekannt gewesen wäre, der chef sagt aber, wäre
ihm das bekannt gewesen, hätte er sie niemals für die 3
stunden geplant, allein aus versicherungstechnischen gründen
etc.

Richtig !

die mitarbeiterin ist nun zuhause geblieben und wird am
nächsten tag wieder wie gewohnt arbeiten. der chef hat schon
gesagt, dass die beiden darüber noch einmal sprechen werden.

welche konsequenzen hat dieses verhalten nun für die
mitarbeiterin und wie geht der chef am besten vor?

Wie der Chef vorgeht kann man nicht voraussagen.

ist das schon arbeitszeitbetrug und grund für eine fristlose
kündigung?

Zumindest ein Grund der Abmahnung; die AN sollte unverzüglich die fehlerhafte Meldung im Arbeitszeitkonto korrigieren.

wie sieht das angekündigte personalgespräch aus?

Vermutlich düster.

lG.

Sechs, setzen
Hi!

generell ist man arbeitsunfähig und bleibt dann zuHause oder
man ist nicht arbeitsunfähig;

Schon scheiße, wenn man den Unterschied einer Arbeitsunfähigkeit und einer Freistellung für die Erkrankung eines Kindes gem. §45 SGB V nicht kennt.

Abgesehen davon ist das

eine Krankmeldung abgeben und
dennoch zur Arbeit zu gehen hat für AG und AN ggf.
strafrechtliche

Bullshit

und das

und natürlich auch versicherungsrechtliche
Konsequenzen.

ebenso völliger Schwachsinn.

Wie bereits oben beschrieben, wenn man eine Krankmeldung
abgibt und dennoch zur Arbeit geht, ergeben sich daraus
Konsequenzen für AG und AN, insbesondere für den AG, wenn ihm
Krankmeldung und Arbeit der AN bekannt war bzw. er dies
duldete.

Wie bereits oben geschrieben geht es hier überhaupt nicht um eine Krankmeldung des Arbeitnehmers.
Wie ebenfalls bereits oben beschrieben, ist auch der Rest völliger Blödsinn.

der chef erwidert direkt, dass man mit ihm nicht um
irgendetwas handeln kann und schonmal gar nicht 6 stunden ins
arbeitszeitkonto eingetragen werden und nur 3 stunden
tatsächlich gearbeitet wird, denn das ist arbetszeitbetrug.

Richtig.

Wow, und solche ine Aussage ohne jegliche Detailkenntnisse.
Respekt - heute sind übrigens 21 Mio. Euro im Lotto-Jackpot.

der chef sagt der mitarbeiterin, dass sie entweder die
krankmeldung zurückzieht und für 3 stunden wie abgemacht
arbeiten kommt, und auch 3 stunden eingetragen werden, oder
sie jetzt einfach zuhause bleibt für diesen tag.

Richtig.

Klar ist das richtig. Warum sollte man an der Aussage der UP zweifeln?

mitarbeiterin behauptet nun, dass die krankmeldung für den
besagten tag bekannt gewesen wäre, der chef sagt aber, wäre
ihm das bekannt gewesen, hätte er sie niemals für die 3
stunden geplant, allein aus versicherungstechnischen gründen
etc.

Richtig !

Welche versicherungstechnischen Gründe genau?

Meine Güte, es ist echt vollkommen egal, in welches Deiner Postings man klickt, sie sind echt alle vollkommener Schwachsinn.

Kommt darauf an

an diesem besagten tag ruft sie den chef an und sagt ihm, dass
sie für die drei stunden kommt, sich aber 6 stunden ins
arbeitszeitkonto einträgt, weil sie hätte ja auch noch eine
krankmeldung für den heutigen tag, und würde somit dem chef
„den arsch retten“, weil dieser ja sonst ganz alleine dasteht.

Sie hat keine Krankmeldung, ihr Kind ist krank.
Zahlt der AG bei Erkrankung des Kindes, oder ist eine Vergütung gem. §616 BGB im Vertrag abgedungen, und die Zeit der Kinderkrankung wird durch die Krankenkasse gem §45 SGB 5 gezahlt?

Im ersten Fall hat der AG das zu zahlen, was ohne die Freistellung gezahlt worden wäre, im zweiten Fall sind ein paar Stunden zu viel eingetragen.

die mitarbeiterin ist nun zuhause geblieben und wird am
nächsten tag wieder wie gewohnt arbeiten. der chef hat schon
gesagt, dass die beiden darüber noch einmal sprechen werden.

Das ist doch durchaus positiv.
Kommunikation ist etwas, was viel zu wenig praktiziert wird.

welche konsequenzen hat dieses verhalten nun für die
mitarbeiterin und wie geht der chef am besten vor?
ist das schon arbeitszeitbetrug und grund für eine fristlose
kündigung?

Das kommt auf die einzelnen Details an.

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß