Hallo zusammen,
ich hätte gern gewusst, ob ich sofort fristlos aus meiner Wohnung ausziehen kann ohne die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten zu müssen wenn die Nachtspeicherheizungen Asbest enthalten?
Gruss
Tim
Hallo zusammen,
ich hätte gern gewusst, ob ich sofort fristlos aus meiner Wohnung ausziehen kann ohne die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten zu müssen wenn die Nachtspeicherheizungen Asbest enthalten?
Gruss
Tim
Hallo und Guten Abend,
ein Mietverhältnis kann man nicht wie ein Arbeitsverhältnis „fristlos“ kündigen. Ehr wirklich fristgerecht. Wie das jetzt mit den Heizungen ist… mit dem Asbest… keine Ahnung am Besten Du fragst beim dt. Mieterbund oder bei einer Hausverwaltung wo so Abrechnungen machen, die kennen sich am Besten aus.
Kannst keine Mietminderung machen?
Tut mir leid, wenn ich nicht genauer helfen kann.
Unter ASK bekommst Du im Internet auch sehr günstig auskunft von „Experten“ … kostet ca 14 Euro…
Alles Gute
Anne Sigmund
Ok, aber danke dir trotzdem,
klar Mietminderung wäre denk ich möglich, aber da ich weiß das mein Vermieter bestimmt dadurch die Heizung nicht austauschen wird, hat das auf Dauer kein Sinn.
Und ich bzw wir möchten uns nicht dauerhaft dem Asbest aussetzten, auch wenn ich gelesen habe das es eigentlich nicht zu Schädigungen kommen kann, solange keiner an den Heizungen rumfummelt, aber da die auch nicht gewartet werden, bin ich da unsicher und denk halt eher über Auszug nach.
Danke dir aber für den Tip.
LG Tim
Guten Morgen,
klar - würde ich auch machen - hat er es Dir vielleicht verschwiegen mit dem Asbest? Dann evtl.
aber um wirklich auf Nummer sicher zu gehen würde ich echt so ne Hausverwaltung anrufen die Mietabrechnungen machen und einfach mal fragen… die wissen das …
wenn Dir es aber von Anfang an bekannt war mit der Heizung - Asbest… … ich glaube nicht, dass Du fristlos kündigen kannst… ehr wirklich „fristgerecht“ - oder mußt Nachmieter bringen … schau in Deinem Mietvertrag…
Wir hatten hier mal vermietet, im Mietvertrag stand drin keine Hunde, keine gr. Haustiere, weil die Vorgänge einen Hund hatten und der Hund immer in der Wohnung alleine war… - der Typ hat sich dann Jagdhund gekauft… ohne zu fragen… hat dann auch „fristlos“ gekündigt… weil auch noch Nebenkosten offen waren, und er nicht gefragt hatte, haben wir ihn nicht fristlos gehen lassen, sondern fristgerecht -er ist dann im Ende Oktober ausgezogen, hat aber noch Miete zahlen müssen bis Januar.
Vielleicht hast Du gesundheitliche Probleme, vielleicht schreibt Dir der Arzt was… das Du dem Vermieter sagen kannst, sorry, aber ich kann hier nicht länger bleiben… bitte entlass mich oder änder was… ist auch noch eine Möglichkeit.
Herzliche Grüße und alles Gute für 2010
Anne Sigmund
Ja cool, die Idee mit dem Arzt hatte ich auch schonmal in Erwägung gezogen, ne ich wußte davon nix, bzw er hat es mit verschwiegen das die Heizungen so alt sind.
Danke dir für die guten Tips.
LG Tim
Hi,
Du das sieht man den Heizungen ja auch irgendwo an… wenn man die Wohnung begutachtet… das die nicht immer ganz den neuen Modellen entsprechen.
Aber ich ich denke… Du mußt dem Vermieter schon die Chance geben das zu ändern… aber wie Du da am Besten und ohne Stress rauskommst… Du mußt Dir wirklich Tipp holen… von Profis… weil… viele Wohnungen stehen leer - der Vermieter wird auch nur an die Miete denken - denk ich mal… geht immer nur ums Geld und damit Du nicht eine böse Überraschung erlebst … frag einfach Experten oder einen Anwalt wo sich in Mietrecht auskennt - das kostet nicht die Welt die Auskunft und vielleicht hast ne Versicherung… vielleicht formuliert der Anwalt was… und Du kannst es in die Steuer mit reinnehmen… so würde ich es machen - weil wir haben schon zuviel erlebt! Hat schon richtig Geld gekostet!"
herzliche Grüße
Anne Sigmund
Hi,
ich mache Arbeitsrecht nicht Mietrecht!
Sorry und viel Glück,
Daniel
Wenn der Vermieter Arglistig mit Dir den Mitvertrag gemacht hat und dir den Mangel verschwiegen hat - ja
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich hätte gern gewusst, ob ich sofort fristlos aus meiner
Wohnung ausziehen kann ohne die 3-monatige Kündigungsfrist
einhalten zu müssen wenn die Nachtspeicherheizungen Asbest
enthalten?
Hallo Tim !
Selbstverständlich kann man aus einer Wohnung ohne Fristeinhaltung ausziehen,wenn und jetzt kommt der Haken,die Wohnung die Gesundheit so gefährdet,daß ein weiteres Wohnen dort nicht mehr zumutbar ist.
Das ist der Knackpunkt.
Du mußt nachweisen,das die Nachtspeicheröfen Asbest enthalten,dieses auch freigesetzt wird und das Asbest von der gefährlichen,lungengängigen Art ist.
Der bloße Verdacht reicht m.E. nicht aus.
Du weisst es sicher auch gar nicht genau,ob es zutrifft oder nicht. Der Vermieter evtl. auch nicht.
Das kann man durch Vergleich von Tabellen der Gerätehersteller nach Typ und Baujahr eingrenzen,ob und wo Asbest verbaut wurde. Möglicherweise gibt es Umbausätze zum Ersatz der Asbestteile.
Man kann Luftmessungen vornehmen,ob Asbestfasern in der Raumluft sind oder Staubproben untersuchen.
Die Messungen müßtest Du auf Deine Vorkosten veranlassen. Je nach Ergebnis wäre Dein Auszug gerechtfertigt oder nicht. Dann mußt Du entweder die Miete bis zur ordentlichen Kündigung nachzahlen oder im anderen Fall hättest Du Anspruch auf Schadenersatz( Kosten der Messung,Umzugskosten usw.).
So sehe ich es und so wäre wohl auch die Sachlage bei einem Rechtsstreit vor Gericht.
Wie das dann urteilt,weiss ich nicht. Wenn der Fall nicht so eindeutig ist,besteht ein großes Prozessrisiko.
Mein Tipp,bitte den Vermieter die Asbestproblematik zu untersuchen. Bei der Stiftung Warentest gibt es die Möglichkeit diverse Untersuchungen von eingesandten Proben zu machen gegen (geringes) Entgelt. Steht alles auf deren Internet-Seite. Asbestuntersuchung von Proben(hier wahrscheinlich Staubproben) ist auch dabei.
MfG
duck313