Hi zusammeErsich bräuchte mal dringend eure Hilfe. Es um eine fristlose Kündigung aus der Sicht des Arbeitnehmers.
Ich habe seit vier Monaten kein Lohn mehr erhalten und überlege jetzt ob ich fristlos kündigen soll, da das nicht das erste Mal der Fall ist, wo ich so lange auf mein Lohn warten muss.
Ich habe meinen Arbeitgeber eine Frist gesetzt, mir bis heute den offenen Betrag zu überweisen. Heute hat er mir per Email geantwortet dass er den Betrag überwiesen hat. (wobei er bereits längere Zeit im Ausland ist und keinen Kontakt mit der Buchhaltung hat, da es Differenzen zwischen ihm und dem Steuerberater gibt. Beide schlampern laufend).
Habe ich trotzdem noch die Möglichkeit morgen fristlos zu kündigen, wenn das Geld morgen nicht eingegangen ist? Ich weiss dass es nicht besser werden wird und bezweifle dass er das Geld wirklich überwiesen hat.
Kennt sich jemand rechtlich aus, wie es ausschaut ob ich die möglichkeit habe, fristlos zu kündigen obwohl er mir geschrieben hat dass er es überwiesen hat? Die Frist ist ja bekanntlich heute abgelaufen. Ich möchte mir das wirklich nicht weiter antun…
Als Grund für die fristlose Kündigung reicht das. Die Kündigung ist aber nur schriftlich wirksam (kein Fax, keine E-Mail). Außerdem würde ich Klage erheben wegen des ausstehenden Entgeltes und dies im Kündigungsschreiben mit ankündigen. Schließlich ist unverzüglich die Arbeitsagentur über die Kündigung und den Kündigungsgrund zu informieren, um eine Sperrzeit zu verhindern.
Schau dir den § 626 BGB mal an, er regelt die fristlose Kündigung. Ich meine, die Vorausetzungen für die fristlose Kündigung sind spätestens in dem Augenblick gegeben, in dem dein Lohn auf deinem Konto sein müsste, wenn der Arbeitgeber ihn gestern (10.8.) von einem deutschen Konto aus angewiesen hat. Da eine Überweisung im Extremfall mal zwei Bankarbeitstage dauern kann, wäre damit spätestens morgen (Freitag, der Dreizehnte) der Zeitpunkt, an dem deine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist (wenn das Geld dann immer noch nicht auf deinem Konto ist).
Wahrscheinlich sind die vergangenen vier Monate bereits hinreichender Grund für die Rechtmäßigkeit.
Ich empfehle dir, in dem Kündigungsschreiben zu ergänzen: „Hilfsweise kündige ich fristgerecht zum …“ und das Datum einzufügen, zu dem du ordentlich kündigen kannst. Dieses nur zur Vorsicht für den - unwahrscheinlichen - Fall, dass der Arbeitgeber gegen deine Kündigung gerichtlich vorgehen sollte und das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung doch aus irgendeinem Grunde für nicht rechtswirksam erklären sollte.
Ich würde an deiner Stelle morgen das Schreiben mit deiner fristlosen Kündigung übergeben. Es muss den Grund für die fr. K. enthalten und du musst das Schreiben so übergeben, dass du später nachweisen kannst, dass das Schreiben dem ArbGeb zugegangen ist (Empfang quittieren lassen oder unter Zeugen in den Briefkasten werfen). Danach würde ich ich frei fühlen, einen anderen Arbeitsvertrag einzugehen. Das Risiko, das du eingehst, besteht darin, dass der ArbGeb gerichtlich feststellen lässt, dass deine Kündigung unwirksam ist, so dass du für den Schaden aufkommen müsstest, der dem ArbGeb dadurch entstanden ist, dass du ab dem 15.8. nicht mehr für ihn arbeitest. Ich schätze dieses Risiko für äußerst gering ein.
Auch heute ist noch kein Lohn eingegangen. Ich werde heute noch arbeiten und morgen die fristlose Kündigung abgeben.
Falls das Geld morgen eingehen würde, hätte ich dann trotzdem noch die Möglichkeit fristlos zu kündigen aufgrund der Umstände (4 Monate kein Lohn, häufiges Problem)?
Wie sieht es aus wenn beim Eingang des Geldes keine genaue Übersicht über die offenen Löhne zu sehen sind (Gehalt ist provisionsabhängig). Sprich, alles in einem Betrag überwiesen wurde, ohne eine Lohnabrechnung?
Formal geantwortet: Natürlich kannst du morgen auch dann kündigen, wenn das Geld morgen doch auf deinem Konto sein sollte.
Deine Kündigung ist nicht vollständig ohne Risiko (siehe meinen Punkt 4 von heute morgen), aber die Wahrscheinlichkeit, dass du schadenersatzpflichtig werden könntest, halte ich für sehr gering, weil du eine angemessene Frist gesetzt hast und diese nicht eingehalten ist. Und die „4 Monate kein Lohn“ sind ein starkes Indiz dafür, dass die fristlose Kündigung berechtigt ist. Sollte der ArbGeb wirklich auf Schdensersatz bestehen, wirst du jedenfalls einen arbeitsrechtlich versierten Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen müssen.
Du musst zwischen zwei Übeln wählen: Entweder weiterhin Arbeit ohne Lohn oder - und das mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit - den Schaden ersetzen, der dem ArbGeb durch dein Wegbleiben entsteht.
Wenn die wohlwollende Fristsetzung verstrichen ist, dann kannst du selbstverständlich gerade bei diesem Zeitraum der Nichtzahlung fristlos kündigen. Zahlt der AG innerhalb der Fristsetzung, so kannst du nur noch fristgerecht kündigen…