Liebe/-r Experte/-in,
wir haben einen Mieter, der die Hausgemeinschaft quält.
Der Lärm ist hierbei noch das kleinere Problem. In der letzten Zeit kam es zu folgenden Vorfällen:
Leute klingeln bei anderen Hausbewohner um in die Wohnung des besagten Mieters zu gelangen, die Wohnungstür wir mit Hilfe von Tüchern oder Papier offen gehalten.
Es wurde ein Flügel eines doppelflügligen Flurfensters durch den anderen angekippten Flügel geöffnet um ins Treppenhaus und in die Wohnung zu gelangen, für mich stellt dies einen Einbruch dar. Der Mieter hat gegenüber einem Hausbewohner zugegeben, an diesem Vorfall beteiligt gewesen zu sein. Für mich stellt dies den Tatbestand des Einbruchs dar.
Kann ich den Mieter fristlos kündigung und mit welcher Begründung (Paragraphen, Urteil etc.) oder muss ich ihn erst abmahnen?
Ich hoffe auf baldige Antwort.
Gruß
Lendzy