Fristlose kündigung bei nicht gezahlter kaution?

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Abend,
ich ahbe ein großes Problem und zwar habe ich vor einer Woche
eine Abmahnung von meinem Vermieter bekommen, in dem er mir
mitteilte, dass er fristlos kündigt, wenn die kaution nicht
innerhlab von 6 Tagen gezahlt wird.
Mir wurde von der Arge die kaution zugesagt und deshalb ging
ich davon aus, dass die Kaution längst bezahlt ist ( wohne
seit fast einem halben jahr in der Wohnung). Ich habe mich
daraufhin sofort mit der Arge in Verbindung gesetzt udn diese
haben mit mittgeteilt, dass ich einen Darlehensvertrag hätte
setellen müssen… das wusste ich aber nicht. Meinen gesamten
Schriftverkehr mit der Arge habe ich sofort an den Vermieter
weritergeleitet und dhabe ihm angeboten, ihm bis die Kaution
überiwsen ist, eine andere Sicherheit zu geben. Darauf bekam
ich keine Antwort und der Vermieter schicke mir heute die
fristlose

Die Arge ist nicht Vertagspartner des Vermieters aus dem Mietvertrag heraus, der interparis zwischen ihm und Ihnen geschlossen wurde. Insoweit liegt aus diesem Rechtsverständnis heraus ein Verstoß gegen Ihre mietvertraglichen Obliegenheiten vor, der nach ordnungsgemäßer Abmahnung, fruchtlosem Verstreichen der darin gesetzten Frist, nun die angedrohte Kündigung nach sich zieht. Wenn der Vermieter nun überhaupt nichtmehr mit sich reden läßt, dann könnte dies seine Ursache vielleicht darin haben, dass Sie ihm anläßlich des Abschlusses des Mietvertrages Ihre desolatden finanziellen Verhältnisse nicht ordnungsgemäß aufgezeigt haben und er sich nun von Ihnen verschaukelt fühlt. Versuchen Sie einfach noch eimal ein persönliches Gespräch und bieten Sie ihm die Abtretung der Auszahlungsansprüche aus dem Kautionsdarlehen heraus an.

Der Vermieter kann wegen der nicht gezahlten Kündigung fristlos kündigen, wenn er Sie zuvor abgemahnt hat. Die Abmahnung muss den deutlichen Hinweis darauf enthalten, dass Sie bei Nichtzahlung fristlos gekündigt werden.

vielen dank für die antwort
Wäre dies ein Grund für eine fristgerechte Kündigung??
danke

Es ist ein Verstoß gegen Ihre mietvertraglichen Obliegenheiten, indem Sie Ihren Mietvertag nicht erfüllt haben, der nach ordnungsgemäßer Abmahnung, fruchtlosem Verstreichen der darin gesetzten Frist, nun die angedrohte Kündigung nach sich zieht, die auch rechtlich in Ordnung ist! - Reden Sie mit dem Vermieter!!!.

Hallo Thomas,
Klar kann er Dir kündigen,aber mach Dir nicht zu viel Sorgen.Selbst wenn der VM die Räumungsklage beantragen würde,hättest Du nach erhalt der gerichtlichen Klageschrift noch zwei Monate Zeit,Deine Rückstände zu begleichen.Tritt der ARGE auf die Füsse,das die Kaution uberwiesen wird,laß Dir vorab eine schriftliche Übernahmebestätigung geben und lege damit Widerspruch gegen die Kündigung ein.

schöne Woche

Michback

Hallo Thomas,

ich ahbe ein großes Problem und zwar habe ich vor einer Woche
eine Abmahnung von meinem Vermieter bekommen, in dem er mir
mitteilte, dass er fristlos kündigt, wenn die kaution nicht
innerhlab von 6 Tagen gezahlt wird.

Die Frist zur Zahlung muss angemessen sein, hier ist die Rechtsprechung bei 14-20 Tagen.

Mir wurde von der Arge die kaution zugesagt und deshalb ging
ich davon aus, dass die Kaution längst bezahlt ist ( wohne
seit fast einem halben jahr in der Wohnung). Ich habe mich
daraufhin sofort mit der Arge in Verbindung gesetzt udn diese
haben mit mittgeteilt, dass ich einen Darlehensvertrag hätte
setellen müssen… das wusste ich aber nicht. Meinen gesamten
Schriftverkehr mit der Arge habe ich sofort an den Vermieter
weritergeleitet und dhabe ihm angeboten, ihm bis die Kaution
überiwsen ist, eine andere Sicherheit zu geben.

Du hast dich also innerhalb der zu kurzen Frist gekümmert und Abhilfe ist in Sicht.

Darauf bekam

ich keine Antwort und der Vermieter schicke mir heute die
fristlose

Hallo,
grundsätzlich bist Du für die Erbringung der Kaution verantwortlich. Denn den Mietvertrag hast Du unterschrieben. Ob und warum die ARGE die Kaution übernimmt, ist letztlich Deine Sache und nicht die des Vermieters. Da die Kaution sicherlich im Mietvertag festgehalten ist und Du sie nicht erbracht hast, ist Dein Vermieter auch im Recht und kann Dir wegen Verstoßes gegen Deine mietvertragliche Verpflichtungen auch kündigen. Da auch im Vertrag steht, dass die Kaution als Geldleistung erbracht werden muss, muss er eine andere Sicherheit nicht akzeptieren. LG Chris

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Als erstes müssen Sie den schnellsten Kontakt zu Ihrer ARGE suchen, am besten in einem persönlichen Gespräch und den Sachverhalt mit der fristlosen Kündigung vorbringen.
Dort sollte sich der Sachverhalt schnellstens zur beiderseitgen Zufreidenheit zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter klären lassen.

Erfolgt keine befriedigende Zustimmung der ARGE, dann müssen Sie auf Ihr Amtsgericht gehen, die fristlose Kündigung und den aktuell gültigen Bescheid über HARTZ IV mitnehmen und dort sich einen sogenannten Berechtigungschein holen.

Mit diesem Berechtigungsschein suchen Sie sich dann einen Rechtsanwalt für Sozialrecht, der Sie dann in der Angelegenheit entsprechend gegenüber der ARGE, Ihrem Vermieter und notfalls vor Gericht vertritt. Das komplette Verfahren mit Klage vor einem Sozialgericht wäre dann für Sie als ALG II Empfänger kostenlos.

Der Berechtigungsschein kostet Sie bei Ihrem Rechtsanwalt 10,00 €.

Denn so wie das sich bei Ihnen darstellt, wird Ihr Rechtsanwalt notfalls eine Kündigungsschutzklage einreichen müssen. Dann stehen Sie gegenüber Ihrem Vermieter in einem besonderen Schutz. Er kann Sie dann auch nicht mit einer Räumungsklage hinauswerfen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:

  1. Als erstes würde *ich* eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ARGE einreichen, da diese Sie nicht sofort und pflichtgemäß über die Notwendigkeit eines Darlehensantrages informiert hat !

Beispiel – DA-Beschwerdemuster - ARGE
Adresse: Rathaus Musterstadt…
z. H. des Amtsleiters / Leiters der ARGE
Betreff:
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fehlerhafter Sachbearbeitung und Verletzung Ihrer Hinweispflicht über die Notwendigkeit eines Darlehensantrages betr. Übernahme der Mietkaution für meine Wohnung
Gründe:
Das Verhalten des Sachbearbeiters Herrn/Frau XYZ ist eine vorsätzliche Pflichtverletzung.
Der/Die zuständige Sachbearbeiter/in wäre gesetzlich verflichtet gewesen, mich sofort und pflichtgemäß über die Notwendigkeit eines Darlehensantrages zu informieren.
Ich erwarte vom Amtsleiter/Leiter der ARGE sofortige Informationen zum Stellen eines Darlehensantrages sowie die Genehmigung desselben, andernfalls reiche ich eine Klage beim Sozialgericht ein.
Hochachtungsvoll
Max Mustermann
2) Dem Vermieter teilen sie schriftlich mit, daß Sie der unberechtigten Kündigung *widersprechen*, da die Nichtzahlung der Mietkaution auf einer Pflichtverletzung der ARGE beruht, wofür *Sie* nicht die Verantwortung tragen. Außerdem fügen Sie dem Kündigungswiderspruch an den Vermieter eine Kopie der Dienstaufsichtsbeschwerde bei.

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Sie sind für die Einhaltung Ihrer Vertäge verantwortlich, nicht die Arge. Sie brauchen einen Anwalt.

Nein, der Vermieter kann deswegen nicht kündigen. Die Kündigungsmöglichkeit
wegen Zahlungsverzuges bezieht sich nur auf die laufenden Mietzahlungen, nicht
auf einmalige Leistungen wie die Kaution. Der Vermieter könnte dich aber auf
Zahlung verklagen. Also sie zu, dass du die Sache mit der Arge flott auf die Reihe
bekommst. Denn von allein zahlen die in der Tat nicht.

Hallo Thomas, also Fakt ist, dass der Vermieter kündigen kann, wenn die Kaution nicht in 6 Monaten gezahlt ist. Sicher ist diese Vereinbarung im Mietvertrag enthalten, den Sie unterschrieben haben. Damit sind Sie an den Vertrag gebunden, d.h.-auch die Kautionszahlung ist Pflicht. Da die Zahlung nicht erfolgte, sind Sie vertragsbrüchig geworden und der Vermieter kann ihnen fristlos kündigen. Mein Tipp:
Gehen Sie umgehend mit der Kündigung zur ARGE und legen Sie diese dort vor. Bitten Sie unverzüglich-ohne Terminaufschub-um eine entsprechende Vorauszahlung der Kaution, die Sie dann aber auch wirklich beim Vermieter abgeben-gegen Unterschrift des Vermieters.
Das geht, wenn Sie bei der ARGE hartnäckig bleiben!!! Was die Kündigung betrifft, müssen SIE NICHT!!! in
6 Tagen ausziehen, dafür muß Ihnen der Vermieter wenigstens 2 Wochen Zeit lassen. Verstehen kann ich allerdings nicht, wenn Sie eine Abmahnung deahalb schon bekamen, warum Sie dann nicht sofort der ARGE auf „die Pelle“ gerückt sind…
Also, fix dahin gehen und das Geld bar geben lassen. ALs Trost: Wenn Sie nicht ausziehen, auch nach 2Wochen nicht, muß!!! der Vermieter eine Räumungsklage beantragen. Die ist erstens sehr teuer, zweitens dauert das ewig, bis diese vollstreckt ist und somit haben Sie lange Zeit, auszuziehen. Lassen Sie nsich somit nicht unter Druck setzen.
Schöne Pfingsten und viel Erfolg wünscht
Waldi64

Hallo Thomas.
Nach Lage der Dinge kannst du dich nicht auf Kündigungsschutz berufen. Nachdem du die Sicherheitsleistung nicht bei Bezugsbeginn die Kation bezahlt hast und auch nicht von deinem recht Gebrauch gemacht hast die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen, war dein VermieterIn nach neuester Rechtsprechung berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Eine andere Frage bleibt, ob der Sachbearbeiter dich nicht darauf hingewiesen hat, dass du einen Antrag auf ein Kautionsdarlehen stellen musst. Ebenfalls hat er voraussichtlich dir die dazu erforderlichen Hilfsmittel nicht ausgehändigt oder hat sogar bei der Bearbeitung keine Hilfestellung angeboten. Hier solltest du prüfen, welche Schritte du gegen die Arge und den zuständigen Sachbearbeiter für rechtliche Schritte einleiten willst.
Dem Vermieter ist in diesem Zusammenhang kein Vorwurf zu machen.
Mit freundlichen Grüßen Willi

Hallo Thomas,
Ihr Vermieter hat durchaus recht. Da Sie der Mieter sind und nicht die ARGE, sind Sie verpflichtet, die Kaution zu zahlen. Die Nichtzahlung der Mietkaution (Sicherheitsleistung) stellt einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
Der einzige mögliche Ausweg: Gehen Sie schnellstmöglich mit der Kündigung Ihres Vermieters zum zuständigen Sachbearbeiter Ihrer ARGE und klären Sie die Sache. Anderenfalls werden Sie den Kürzeren ziehen.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,
wenn der Vermieter ernstlich diese Kündigung durchsetzen möchte, dann ist professionelle Hilfe nötig!! und schnell.
Vesuche aber trotzdem den persönlichen Kontakt zum Vermieter herzustellen, um die Angelegenheit zu erläutern. Reden hilft meist weiter.
Gruß suver