Fristlose Kündigung bei Zwischenmiete möglich?

Hallo ihr!

Ich habe einen Fall zu lösen,komme aber nicht weiter. Vielleicht könnt ihr mir helfen?

Es handelt sich um eine 4er WG. Person X ist für 1 Jahr ins Ausland gegangen und hat ihr Zimmer für 8 Monate untervermietet. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Da für den Zwischenmieter aber das Leben in der WG unzumutbar ist (Mobbing), möchte diese sofort kündigen.

1.) Ist es möglich, das Zimmer vor den 6 Wochen zu kündigen oder muss die Miete noch 6 Wochen weiter gezahlt werden,obwohl der Zwischenmieter schon ausgezogen ist? Geht eine fristlose Kündigung?

2.) Ein Problem bei der Übermittlung der Kündigung besteht. Im Vertrag hat der Vermieter nur die Adresse der WG angegeben. Dem Mieter ist nur die Email-Adresse des Vermieters bekannt. Kann dem Vermieter die Kündigung per Email zugeschickt werden, da sich dieser ja im Ausland befindet? Zudem würde eine schriftliche Kündigung in die WG gelegt werden und dem Hauptmieter der WG (dieser wohnt aktuell in der WG) ein Abdruck übermittelt werden.

Danke für eure Hilfe!

Eine fristlose Kündigung ist nur in wenigen Fällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der den weiteren Verbleib in der Wohnung unzumutbar erscheinen lässt, z. B. bei Straftaten (Diebstahl, Beleidigung). Ansonsten sollte einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen.

Ob „Mobbing“ innerhalb einer WG zu einer ausserordentlichen Kündigung berechtigt erscheint zweifelhaft, es kommt darauf an, was vorgefallen ist. Um auf der sicheren Seite zu liegen, sollte man fristlos unter Benennung der Gründe kündigen und hilfsweise ordentlich, nachdem man ja bereits ausgezogen ist.

Die Kündigungserklärung sollte an die bekannte E-Mail-Adresse gerichtet werden, wenn sonst keine andere Adresse ermittelt werden kann oder mitgeteilt worden ist. Zusätzlich an den Hauptmieter ist eine gute Idee. Alles sollte nachweisbar sein.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ändert sich die Rechtslage vielleicht dadurch, dass der Zwischenmieter einen Nachmieter vorweist? Dann könnte er doch sofort aus dem Vertrag entlassen werden,oder?

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart worden ist und ob der Nachmieter akzeptiert wird.

Grundsätzlich muss der Vermieter den Mieter nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen, nur weil dieser einen Nachmieter stellt, ausser man hat im Mietvertrag etwas anderes vereinbart.

Wenn aber das Einverständnis für die Stellung eines Nachmieters vorhanden ist, dann könnte man sich evtl. gütlich einigen.