Fristlose Kündigung der Honorarkraft

Hallo an alle,

ich habe folgende Frage(n):

Angenommen ein Verein hat einen unbefristeten „Freien Mitarbeiter Vertrag“ mit einer Bürokraft von bis zu 20h die Woche geschlossen. Die Bezahlung des Honorars erfolgt monatlich nach Rechnungslegung und dazugehöriger Stundenauflistung. Die Stunden variieren jeden Monat, es handelt sich um kein Pauschalhonorar. Im Vertrag wurde festgehalten, dass sich der Verein eine Reduzierung der Wochenstunden vorbehält. Die Kündigungsfrist wurde mit 3 Monaten angesetzt. Ist es dem Verein dennoch möglich, die Honorarkraft unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Einhaltung der Frist, also mit sofortiger Wirkung zu kündigen? Wenn er zum Beispiel aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage ist, diese Bürokraft weiter zu beschäftigen? Falls es dem Verein rechtlich gesehen nicht möglich ist, er die Mitarbeiterin aber trotzdem entlässt, muss er mit welchen Konsequenzen rechnen?
Oder wäre es aufgrund der oben genannten Klausel im Honorarvertrag besser, die Bürokraft während der 3monatigen Kündigungsfrist auf ein Minimum an Stunden zu reduzieren, um jeglichen Ärger zu vermeiden?

Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten!
Gruß, Su

Hallo,

all diese Punkte, regelt doch der Honorarvertrag!

VG, René

Hallo Renè,

ja, in einem Honorarvertrag kann vieles geregelt worden sein. Meine Frage lautet daher: Darf der Verein den Auftrag beenden ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, weil er finaziell nicht mehr in der Lage ist, die Honorarfkraft weiter zu beschäftigen? Im Honorarvertrag steht, wie bereits erwähnt, dass sich der Verein als Auftraggeber eine Reduzierung der Stunden vorbehält. Ist er damit auf der sicheren Seite oder geht es rein rechtlich gesehen nicht? Muss er mit Konsequenzen rechnen, wenn er die Stunden auf Null reduziert? Kann die Bürokraft dagegen vorgehen, weil so eine Klausel eventuell unwirksam ist?
LG, Su

Hallo Su,

dass sich der Verein als Auftraggeber eine Reduzierung der Stunden vorbehält.

dann kann er auch die Stunden reduzieren. Ob auf Null, steht auch im Vertrag. Wenn eine mindest Stundenanzahl vereinbart wurde, dann gilt diese mMn.

VG, René