Fristlose Kündigung der Mietwohnung wg. Schimmel?

Hallo,

Ich habe wahnsinnigen schmimmelbefall in meinem Badezimmer. Direkt über der Badewanne ist über die gesamte Wand eine Schimmelstelle von ca. 2 Meter Länge und 50 cm Breite.

Ich mindere bereits seit Mai 2009 die Miete, habe insgesamt 5 Beschwerden, davon 3 Vorstandsbeschwerden an den Vermieter geschrieben.

Der Vermieter meldet sich nicht.

Da ich Asthmakrank bin, möchte ich hier jetzt raus. Und zwar so schnell wie möglich.

Kann ich die Wohnung fristlos kündigen? Habe dem Vermieter ja schon mehrfach dazu aufgefordert den Schimmel zu entfernen und auch schon mehrfach Fristen gesetzt.

Wenn ja: Kann ich einfach schreiben, dass ich fristlos kündige, ohne noch eine Frist zu setzen?

Bin wirklich sehr unglücklich und ich hoffe auf eure Hilfe!

Vielen Dank

Ich denke, wenn sie sich auf die gesundheitliche Problematik nachweislich berufen und die bisherigen Anschreiben nachweisen können (Einschreiben ect, dann sehe ich da kein Problem, zumindest mit einer verkürzten Frist aus dem Vertrag zu kommen. Was bisher immer wirkte, die Miete dann nicht nur zu kürzen, sondern ganz einzustellen, nach schriftliche Ankündigung und Frist natürlich, nochmals 2 Monate dann garkeine Miete und dann erst fristlos Kündigen, eine generelle sofortige fristlose Kündigung halte ich für nicht 100%ig durchsetzbar.

Hallo,
wenn der Vermieter überhaupt nicht reagiert, trotz Mängelanzeige und Fristsetzung zur Beseitigung und einer nachweislichen gesundheitlichen Gefährdung, kann fristlos gekündigt werden. D.h. ab dem Kündigungstag ist das Mietverhältnis beendet mit allen Konsequenzen. Die Mietzahlung endet mit diesem Tag.
Sie sollten dann bereits eine neue Wohnung haben.
Für einen evtl. Rechtstreit sollten Sie alle Beweise sichern, Schriftverkehr, Bilder ung ggf. Zeugen vom Tatbestand. Dann wird ohnehin Rechtsbeistand erforderlich.
Gruß suver

Hallo,
grundsätzlich liegt bei einem so starken Mangel bzw. einer Gesundheitsgefährdung schon die Möglichkeit der fristlosen Kündigung vor. Wichtig ist dabei aber die Beweissicherung. Dh. das a) kein Selbstverschulden vorliegt. Das b) der Schimmel nachweislich gemeldet wurde und wohl ein dringender Gebäudeschaden vorliegt.

Wie sieht es aus mit Fotos ? Abstrich auf Nährboden ?
Bausachverständiger, Mieterschutz usw. ?

Man kann im Zweifelsfall und unter Fristsetzung auch selbst Handwerker bestellen und in Rechnung stellen.
Oder von der Miete abziehen.

Manche Schimmelart ist hochgefährlich und selbst auf kleineren Flächen schon sehr Allergie-auslösend.
Es besteht dringender Handlungsbedarf !

Wünsche viel Erfolg !

Ja, also Fotos habe ich über die gesamte Zeit gemacht, in der ich dort wohne.

Meine Vormieter haben die Stelle einfach übergestrichen. Nach dem ich 2 Wochen in der Wohnung gewohnt habe, ist der Schimmel wieder durchgekommen.

Habe das dem Vermieter sofort gemeldet!

Fotos habe ich auch geschickt.

Einen Abstrich auf Nährboden oder einen Bachsachverständigen habe ich noch nicht gemacht/bestellt.

Auf einen Rechtsstreit mit dem Vermieter habe ich ehrlich gesagt keine Lust… :o(

Bin deswegen am Überlegen, ob ich es nicht noch die 3 Monate da aushalte oder ob ich wirklich jetzt Bausachverständige kommen lasse.

Lieben Dank für die Antworten!

Hallo aus Bernburg,

ja sie können. Gehen sie vorher zum Gesundheitsamt. Lassen sie ihre Wohnung und die Gesundheitsrisiken begutachten, um ewentuelle Forderungen des Vermieters auszuschließen. Atheste ihres Krankheitsbildes sind ebenfalls vorteilhaft. Bewahren sie alle Schreiben die ihre Aktivitäten belegen gut auf, damit im klagefall ein Richter nach Aktenlage entscheiden kann. Liegen bauliche Mängel vor, kann das Gesundheitsamt die Wohnung sperren.

Ich wünsche ihnen viel Erfolg und für 2010 vor allem Gesundheit

Sie können auch nach verstrichener angemessener Fristsetzung

Entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Ich hoffe, das Problem hat sich für Sie zwischenzeitlich gelöst.

MfG

J. Kühl