Mieter hatte schulden beim Vermieter, hatte diese aber teilweise Bar, teilweise per Banküberweisung zurück gezahlt!Der Mieter hat jetzt aber keine Beweise für die Barzahlungen!Im Dezember 2010 wurde dem Mieter die Wohnung Fristlos gekündigt!Diese Kündigung wurde einfach ignoriert, die Miete aber trotzdem pünktlich bezahlt.Dies ist jetzt zwei Jahre her,es ist nichts weiteres vom Vermieter gekommen!Gilt die Fristlose Kündigung noch??Auch noch nach 2 Jahren??
Hallo,
da die fristlose Kündigung im Jahre 2010 war und der Vermieter bisher keine weiteren Maßnahmen mehr unternommen hat, sind die Gründe der fristlosen Kündigung offensichtlich erledigt.
Zudem hätte der Vermieter nach der fristlosen Kündigung „der weiteren Nutzung der Mietsache“ widersprechen müssen, hätte also auf den Auszug aus der Wohnung bestehen müssen.
***Was war der Kündigungsgrund? Mietrückstände? Wurde die fristlose Kündigung begründet? Könnte auch sein, dass der Vermieter festgestellt hat, dass seine fristlose Kündigung nicht wirksam war***
si