Wohnung wurde fristlos zum 31. August 2012 gekündigt…Mietrückstand. Wir konnten erst am 23. Oktober ausziehen. Der VM hätte potenzielle Mieter gehabt, denen die Wohnung wohl nicht zugesagt hat. Bis heute steht die Wohnung leer und jetzt verlange der VM Mietausfall in Höhe von 1800 € 3 Monatsmieten. Ist das richtig?
Wenn angeklickt wird FAQ:1129 „JA: Ich habe die Hinweise verstanden und werde mich an diese halten“ und dann trotzdem in Ich-Form geschrieben wird, frage ich mich immer, inwieweit denn eine Antwort verstanden wird …
Ich mach mir trotzdem mal die Mühe und antworte, wie es im Allgemeinen ist.
Wer eine außerordentliche Kündigung zu vertreten hat (also z.B. der Mieter wenn er mit der Mietzahlung entsprechend in Rückstand ist), der hat auch den Folgeschaden zu vertreten, den er seinem Vertragspartner dadurch verursacht hat. D.h. der Mieter hat im Beispielfall seinen Vermieter so zu stellen, wie wenn der Mieter selbst zum nächstmöglichen Termin gekündigt hätte. Nach BGB § 573c ist die Kündigungsfrist für den Mieter grundsätzlich 3 Monate - soweit kein Mietvertrag für einen bestimmten (Mindest)Zeitraum geschlossen wurde.
Zur Erfüllung seiner Schadensminderungspflicht muss sich der Vermieter um einen neuen Mieter bemüht haben.
http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/mietausfal…
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http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Soweit jetzt nicht noch weitere bei der Fragestellung nicht genannte Sachumstände zu berücksichtigen wären, wäre also auf die Frage
VM verlangt als Mietausfallschaden 3 Monatsmieten sowie die anfallenden (Leerstands)Betriebskosten > Ist das richtig?
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