Hallo,
angenommen ein Mieter zahlt seine Miete für die Wohnung aus welchen Gründen auch immer 2 Monate nicht. Danach darf ja der Vermieter die Wohnung nach §543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB fristlos kündigen. Ist die Kündigung per Gesetz nichtig, wenn der Mieter seine Mietschulden innerhalb der vom Vermieter gesetzten Frist zur Räumung vollständig begleicht?
Gruß BierKiste