Fristlose Kündigung der Wohnung

Hallo liebe Leute,

habe meine Wohnung zum 01.11.2009 angemietet unter der Voraussetzung für einen Monat keine Kaltmiete zahlen zu müssen. Das war auch kein Problem aber die Tatsache, dass mir die Wohnung erst am 27.11.2009 übergeben wurde, weil der Vermieter nicht im Stande war die Wohnung umgehend von den Möbeln der Vormieter zu befreien. Das heisst ich habe effektiv keinen Cent erlassen bekommen, da mir die Wohnung widervertraglich zuspät zur Verfügung stand.
Nach mehrmaliger Aufforderung habe ich bis heute nichts vom Vermieter( eine große deutsche Wohngesellschaft)gehört, obwohl mir mehrfach versprochen wurde diese Situation zuklären.

Jetzt habe ich die Faxen dicke und möchte einfach nur so schnell wie möglich da raus.

Meine Frage: Kann ich nun fristlos kündigen, da mir die Wohnung nicht wie vertaglich vereinbart zur Verfügung gestellt wurde, sondern erst einen Monat später, sodass der Mieterlass nichtig geworden war?

Anhand des Datums und den entsprechenden Unterschriften des Mietvertrags un des Übergabeprotokolls, lässt sich das auch nachweisen.

Ich möchte mich jetzt schon für eure schnelle Hilfe bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo!
Ich kann dir leider da nicht weiterhelfen, im Wohnungs bzw. Maklerbereich habe ich leider keine Erfahrung!
Lg Gertrude

Hallo!
Ich kann dir leider da nicht weiterhelfen, im Wohnungs bzw.
Maklerbereich habe ich leider keine Erfahrung!
Lg Gertrude

Ich danke dir dennoch für deine schnelle Antwort

Hallo, Sorry, so gut kenne ich mich nicht aus. ICh hoffe, Du hast inzwischen jemand anderen gefunden, der BEscheid weiß. Notfalls an den Mieterschutzbund wenden (25 € im Jahr).

Viele Grüße,

artstud

Hallo,

ich würde dir da auf jeden Fall raten, dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen! Auch wenn das Geld kostet, aber es ist besser, denn er weiß vielleicht eine Möglichkeit ohne finanziellen Schaden für dich aus dieser Sache herauszukommen. Eigentlich hast du nämlich nicht das Recht einfach so „asuzuziehen“, dem Vermieter muss die Möglichkeit gegeben werden, diesen Schaden zu verbessern.
Steht es direkt im Vertrag drin, dass du für den ersten Monat keine Miete zahlen muss ohner war das nur eine mündliche Abmachung? In dem Falle hast du kein Recht den Vertrag zu kündigen.
Dazu schreibst du noch, dass es sich um eine Wohngesellschaft handelt. Die haben mehr Erfahrung mit Mietern und werden dich nicht so einfach aus dem Vertrag lassen. Wenn sie sehr kulant sind, dann handeln sie mit dir etwas aus wie z.B. 1 Monat freie Miete o. ä.

Sei da sehr vorsichtig, sonst kommen die dir evtl. mit einem Eintrag in die Schufa und das ist das letzte was du willst, denn dann bekommst du nicht mehr so schnell eine Wohnung. Also lieber mal bei einem Anwalt anfragen (das kostet nur eine kleine Gebühr), die ganzen Unterlagen mitnehmen und beraten lassen. Vielleicht findet er einen Ausweg ohne großen Aufwand oder kann es mit deinen Vermietern klären!

Wünsch dir Glück!

Danke für deinen Rat, glaub ich werds so machen!

Lieber Polikaner,
für eine verbindliche Antwort, bin ich leider nicht kompetent genug.
Im Mietrecht gibt es Regelungen, wann eine fristlose Kündigung Mieterseits möglcih ist.
Da würd ich mir das BGB herunterladen und mal bei den Mietrechtsparagrafen unter Kündigung nachsehen.
so vom Prinzip her scheint mir es einleuchtend, wenn eine so massive Vertragsverletzung vorliegt, dass dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein müsste.
Die Darstellung verstehe ich aber auch nicht ganz genau:
Wenn es so ist, dass Du die gemieteten Räume, nicht nutzen kannst, und damit den Vertragszweck nicht erreichst, dann ist das doch sehr gravierend.
Andererseits verstehe ich den Vertrag, der Vermieterseits einen Verzicht auf die Kaltmiete beinhaltet rein verständnismässig nicht - Vielleicht bin ich da ein bisschen begriffsstutzig?
Schade ist immer, wenn einen die Gegenseite nicht antwortet.

Also viel Glück bei Deiner Angelegenheit.

Danke für deinen Rat!