Hallo, folgender Sachverhalt: Ein Vermieter kündigt seinem Mieter die Wohnung fristlos, da der Mieter 2 Monate im Zahlungsverzug ist und auch vorher schon einige Mieten verspätet gezahlt hatte. Der Vermieter setzt dem Mieter eine Räumungsfrist von 2 Wochen.
Was passiert nun wenn der Mieter bis dahin noch nicht ausgezogen ist?
Hallo.
Der Vermieter wird Räumungsklage bei Gericht einreichen. Sofern der Anspruch gerechtfertigt sein sollte, ergeht später ein vollstreckbares Urteil, mit dem dann der Vermieter die Wohnung räumen lassen kann. Der Mieter trägt in diesem Fall sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten und die Kosten der Räumung.
Hallo,
wenn der Mieter den Mietrückstand bezahlt, wäre u.U. die fristlose Kündigung hinfällig; es kommt hier allerdings tatsächlich auf den Inhalt der fristlosen Kündigung an.
Alleine eine Teilzahlung auf den Rückstand kann die fristlose Kündigung bereits unwirksam werden lassen, aber auch hier ist wiederum der Inhalt des Kündigungsschreibens wichtig.
Alleine eine Teilzahlung auf den Rückstand kann die fristlose
Kündigung bereits unwirksam werden lassen,
Quelle?