Wohne jetzt seit Mai 09 in meiner Wohung, es gab schon vorher Mängel und man hat mir leider nur mündlich versprochen, das alle Fenster und die Einganstür noch gewechselt werden, leider habe ich nie etwas Schreiftlich bekommen, da mein Vermieter mich ja duzte, was ich persönlcih nicht so toll fand!Er hat mich acuh sehr oft privat angerufen. und er immer meinte, das machen wir schon. Ich konnte auch mit meinem Vermieter nur über einen Internetseite korespondieren, da wurde ja sogesehn alles aufgezeichent. Na ja, diesen Winter war es so schlimm, das ich in der Wohung an den Fenstern Eis hatte und an der Tür, habe dann die Miete um 25 Euro gemindert also 10% und habe mir einen Anwalt genommen, nun habe ich die Fristlose Kündigung bekommen, da das vertraunsverhältniss von meiner Seite nicht mehr tragbar wäre. Was sagt ihr dazu, muss ich mir sorgen machen, das man mich raus bekommt aus der Wohung! Was sagt ihr dazu, der eine sagt, er könnte es schaffen, der andere meint, nein, das ist nicht so einfach…
Hallo,
na ja … ist nicht gerade toll … aber was willst machen - ob er dich „fristlos“ kündigen kann… denke ich nicht - ehr „fristgerecht“ … als umwandeln.
Aber da Du eh schon einen Anwalt hast… würde ich ihn noch mal fragen, es ist heikel und wenn wir mal ehrlich sind, der schon so ankommt… na ja… vielleicht findest noch eine bessere Wohnung… in Ruhe… und Mietminderung… ist doch in Ordnung… ich glaube nicht das er machen kann was er will… aber gehe zu einem Experten… Mieterbund etc. die wissen schon wie sie damit umzugehen haben… der will Dich auch nur einschüchter… aber ich denk halt auch… der Winter ist rum… ging bestimmt nur ums Geld… etc. aber mach Bilder, dokumentier alles… und auch mündliche Aussagen - Zusagen gelten hier… wer hat vorher drin gewohnt? Gabs Mieter vorher,wenn ja… versuchen mit ins Boot zu ziehen…
Tut mir leid, wenn ich nicht mehr helfen kann.
Ganz liebe Grüße und es geht immer weiter… alles wird gut…
Anne Sigmund
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sorry, nicht mein Fachgebiet (meines ist Arbeitsrecht)
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Hallo erstmal,
das mit der Kündigung denke ich geht nicht so einfach. Nachteil allerdings das die Mängelbeseiigung nie Schriftlich bestätigt oder auch abgelehnt wurde.
Der Vermieter muss zumindest schriftlih zur beseitigung der Mängel aufgefordert worden sein mit entsprechnden Fristen, wenn er dem dann nicht nachkommt kann er wegen der Mietkürzung so weit ich weiß nicht einfach fristlos kündigen . Aber der Anwalt ist in diesem Fall das sinnvollste.
Gruß
Oli