gesetzt den Fall eine Auszubildende wird innerhalb der Probezeit fristlos gekündigt, wobei der Hintergrund eine Krankschreibung ist und/oder oder andere Gründe, die der Arbeitgeber (ein Arzt) ja nicht angeben muss. Die Auszubildende ließ sich wegen Mobbing krank schreiben, weil ständige unangebrachte Gängeleien und Strafarbeiten bei geringsten Fehlern zu psyschichen Problemen geführt haben.
Ist eine gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tage einzuhalten oder nicht auch wenn im Ausbildungsvertrag eine fristlose Kündigung während der Probezeit erlaubt ist. Wäre dieser Passus überhaut Gesetzeskonform?
das sehe ich genauso, das Berufsbildungsgesetz sieht keine Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit vor.
Ggf. müßte man noch überprüfen, ob die Probezeit gesetzeskonform war. War sie länger als 4 Monate (oder kürzer als einem - gut, eher unwahrscheinlich)?
@ Michael … Dein einwurf ist wenig hilfreich, eher polemisch. Ohne genaue Kenntnis der Problematik wird einfach abgeurteilt. Sorry finde ich einfach nur blöd! Ich hoffe jemand anders kann besser helfen und sage vorab Danke