Fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Ein freundliches *Hallo* an Alle,

gesetzt den Fall eine Auszubildende wird innerhalb der Probezeit fristlos gekündigt, wobei der Hintergrund eine Krankschreibung ist und/oder oder andere Gründe, die der Arbeitgeber (ein Arzt) ja nicht angeben muss. Die Auszubildende ließ sich wegen Mobbing krank schreiben, weil ständige unangebrachte Gängeleien und Strafarbeiten bei geringsten Fehlern zu psyschichen Problemen geführt haben.
Ist eine gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tage einzuhalten oder nicht auch wenn im Ausbildungsvertrag eine fristlose Kündigung während der Probezeit erlaubt ist. Wäre dieser Passus überhaut Gesetzeskonform?

Wäre super wenn jemand helfen könnte.

Grüße an Alle die hier Gutes Tun …!

Hallo,

das entspricht dem Gesetzt.

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__22.html

Wer schon in der probezeit wegen Mobbing nen gelben schein holt, darf sich nicht wundern.

Liebe Grüße

Michael

Hallo,

das sehe ich genauso, das Berufsbildungsgesetz sieht keine Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit vor.

Ggf. müßte man noch überprüfen, ob die Probezeit gesetzeskonform war. War sie länger als 4 Monate (oder kürzer als einem - gut, eher unwahrscheinlich)?

Gruß
Tim

@ Michael … Dein einwurf ist wenig hilfreich, eher polemisch. Ohne genaue Kenntnis der Problematik wird einfach abgeurteilt. Sorry finde ich einfach nur blöd! Ich hoffe jemand anders kann besser helfen und sage vorab Danke

@ micha … trotzdem Danke für den gesetzlichen Hinweis!