Fristlose Kündigung des Fitnessvertrages?

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage. Viell. kennt sich ja jemand damit aus.

In einem Sportstudio gibt es seit Januar 2011 einige Probleme.

Dieses Studio streitet sich mit dem Vermieter über versch. Sachen.

Zum Zeitpunkt der Kündigung am 30.01.2011 zum 01.02.11 gab es folgende Probleme für die Mitglieder.

Folge des Streites ist, das der Vermieter den Strom abgestellt hat in der Hoffnung dass das Studio aufgibt.
D.h. es wurd ein Notstromaggregat angeschafft, was bedeutet das überall im Studio Kabel rumliegen.
In der Umkleide gibt es kaum Licht. In der Dusche und im WC gibt es überhaupt kein Licht. Auch funktioniert die WC Spülung nicht immer.
Zudem können viele Kurse nicht wahrgenommen werden, da keine Trainer mehr da sind.

Daher wurde der Vertrag zum 01.02.2011 fristlos gekündigt, mit der Bergründung: Stolpergefahr durch rumliegende Kabel und kein Licht, nicht zumutbare Hygienische (da man ja nichts sehen konnte, wer vor einem auf dem WC war und ob diese Sauber ist) Zustände in der Umkleide, Dusche und WC vorallem als Schwangere. Sowie keine vollständige Nutzung der Kurse, da keine Trainer vorhanden sind. Und dem Bankeinzug wurde auch gleich widersprochen, mit dem Zusatz, sollten die Beiträge abgebucht werden, werden diese zulasten des Studios zurück gebucht. Auch wurde mit der Kündigung zusammen gleich die Mitgliedskarte und der Trainingsschlüssel abgegeben.

Jetzt schließt das Studio zum 31.03.2011 und am 07.03.2011 schrieb das Studio folgendes:

"Sehr geehrtes Mitglied,

Wir haben deine Kündigung erhalten und bestätigen den 31.03.2011 als Kündigungstermin. Einer fristlosen Kündigung können wir nicht zustimmen.

Wir werden für die Monate Februar und März die Abbuchung veranlassen."

Ist es OK wenn das Studio erst 4 Wochen nach Zugang der Kündigung (diese wurde am 30.01.2011 persönlich abgebeben und der Empfang wurde auch gleich Bestätigt) reagiert oder hat es somit die fristlose Kündigung stillschweigend angenommen?

Müssen die Beiträge für Feb. & März gezahlt werden? Oder sind die Zustände ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Vielen Dank

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage. Viell. kennt sich ja jemand
damit aus.

In einem Sportstudio gibt es seit Januar 2011 einige
Probleme.

Dieses Studio streitet sich mit dem Vermieter über versch.
Sachen.

Zum Zeitpunkt der Kündigung am 30.01.2011 zum 01.02.11 gab es
folgende Probleme für die Mitglieder.

Folge des Streites ist, das der Vermieter den Strom
abgestellt hat in der Hoffnung dass das Studio aufgibt.

rechtswidriger Eingriff, führt Schadensersatzforderunge nach sich,…

D.h. es wurd ein Notstromaggregat angeschafft, was bedeutet
das überall im Studio Kabel rumliegen.

Verletzungsgefahr, fahrlässigkeit,…

In der Umkleide gibt es kaum Licht. In der Dusche und im WC
gibt es überhaupt kein Licht.

Auch funktioniert die WC Spülung

nicht immer.

Zudem können viele Kurse nicht wahrgenommen werden, da keine
Trainer mehr da sind.

Kunden hätten Schadensersatzforderungen an den Fitnes-Betreiber

Daher wurde der Vertrag zum 01.02.2011 fristlos gekündigt,
mit der Bergründung: Stolpergefahr durch rumliegende Kabel und
kein Licht, nicht zumutbare Hygienische (da man ja nichts
sehen konnte, wer vor einem auf dem WC war und ob diese Sauber
ist) Zustände in der Umkleide, Dusche und WC vorallem als
Schwangere. Sowie keine vollständige Nutzung der Kurse, da
keine Trainer vorhanden sind. Und dem Bankeinzug wurde auch
gleich widersprochen, mit dem Zusatz, sollten die Beiträge
abgebucht werden, werden diese zulasten des Studios zurück
gebucht. Auch wurde mit der Kündigung zusammen gleich die
Mitgliedskarte und der Trainingsschlüssel abgegeben.

Jetzt schließt das Studio zum 31.03.2011 und am 07.03.2011
schrieb das Studio folgendes:

"Sehr geehrtes Mitglied,

Wir haben deine Kündigung erhalten und bestätigen den
31.03.2011 als Kündigungstermin. Einer fristlosen Kündigung
können wir nicht zustimmen.

Wir werden für die Monate Februar und März die Abbuchung
veranlassen."

Bankeinzug widersprechen, falls nicht bereits geschechen,…mit
Entzug der Einzugsermächtigung darft FitnesStudio nicht mehr abbuchen

Ist es OK wenn das Studio erst 4 Wochen nach Zugang der
Kündigung (diese wurde am 30.01.2011 persönlich abgebeben und
der Empfang wurde auch gleich Bestätigt) reagiert oder hat es
somit die fristlose Kündigung stillschweigend angenommen?

Nein

Müssen die Beiträge für Feb. & März gezahlt werden? Oder sind
die Zustände ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Wenn die gesamten „Mängel“ in einem Zusammenhang gebracht werden, kann man zur Ansciht neigen, dass eine fristlose KÜ gerechtfertig sein könnte; insbesondere fehlende Beleutung in Dusche und WC deutet auf „grobe Fahrlässigkeit“,…
schönen Tag noch,.