Fristlose Kündigung des Mieters

Hallo,

Ich hab da mal eine Frage, und zwar ob es gerechtfertigt ist mein Mietverhältnis fristlos zu kündigen aus folgenden Gründen: Und zwar Wohne ich mit meiner Familie in einer Wohnung mit asozialen Nachbarn die nicht davor zurück schrecken auf die Nachbarn einzuprügeln, sie Quälen meine Haustiere rufen unnötig die Polizei wegen Ruhestörung obwohl das ganze Haus schläft usw. Meinem Vermieter habe ich diese Situation schon mehrmals geschildert er kümmert sich aber nicht darum.

Entspricht das einer ‚Unzumutbarkeit eines Mietverhältnisses‘ und berechtigt eine fristlose Kündigung?

Hallo,

Ich selbst kann Ihnen die Frage nicht beantworten, tut mir leid!

die Frage kann ihnen nur ein Anwalt beabntworten oder die öffentliche Rechtsauskunft. Ich gehe von einer positiven Antwort aus, aber auch dann kann es natürlich zu einem Rechtsstreit mit dem Vermieter kommen. Hier gibt es gute Anwäte für Mietrecht… bitte fragen Sie glich mal nach.

Viel Glück & Erfolg

Schwierige Frage,

wie lange ist ihre Kündigungsfrist? Sollte Sie unangemessen lang sein wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben als den Rechtsweg zu beschreiten,das heißt sich entweder beim Mieterbund oder beim Rechtsanwalt,zu erkundigen welche Schritte sie unternehmen können.

Da werden Sie schon Beweise erbringen müssen die einer vorzeitigen Kündigung rechtsprechen.

Entspricht das einer ‚Unzumutbarkeit eines Mietverhältnisses‘
und berechtigt eine fristlose Kündigung?

Die Unzumutbarkeit ist hier nach meinem Empfinden nicht gegeben, da das Mietverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter von den geschilderten Umständen nicht betroffen ist.
Eher ist hier eine Anzeige gegen den anderen Mieter erfolgversprechender.
Ihr Vermieter ist nicht die Ursache für Ihr Leid sondern der andere Mieter, dem Sie nur auf dem Rechtswege begegnen können, wenn Ihr „Mieterkollege“ sich uneinsichtig zeigt und Gefahr für Leib und Leben Ihrer Familie und Ihrer Haustiere besteht.
Prinzipiell besteht für Ihren Vermieter keine Pflicht in Zivilrechtsstreitigkeiten der Mietparteien einzugreifen oder sich einzumischen, wobei eine moralische Verpflichtung durchaus gegeben wäre - auch im Eigeninteresse des Vermieters.
Suchen Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrem Vermieter und der anderen Mietpartei oder machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, die Ermittlungsorgane einzuschalten.
Es steht Ihnen allerdings frei, Ihren Mietvertrag innerhalb der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist zu beenden.
Alle mir zugänglichen Quellen lassen einen anderen Lösungsweg kaum zu. Holen Sie sich rechtlichen kostenlosen Rat in der Richtersprechstunde Ihres zuständigen Gerichtes (ist ebenso gut, wie eine kostenpflichtige Rechtsberatung bei einem Anwalt)

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.

Dieser Link ist für Sie lesenswert:
http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/ausserorden…

Hallo,

Ich hab da mal eine Frage, und zwar ob es gerechtfertigt ist
mein Mietverhältnis fristlos zu kündigen aus folgenden
Gründen: Und zwar Wohne ich mit meiner Familie in einer
Wohnung mit asozialen Nachbarn die nicht davor zurück
schrecken auf die Nachbarn einzuprügeln, sie Quälen meine

Hallo Liebelein1987,

sorry, da muß ich passen; in meinem Interessenprofil bei Wer Weiß Was kommt Mietrecht oder irgendwas Juristisches nicht vor, deshalb kann ich hier nicht helfen.

mit besten Wünschen brombeer71

Hallo Frau/Herr Liebelei, das ist sehr schwer zu sagen, ich würde mir für alle Fälle eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Mietrecht holen um auf der ganz sicheren Seite zu sein. Bei Arbeitslosigkeit usw. kann man eine Rechtsberatung für 10,- € beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Ich selber habe damit sehr Erfahrung gemacht und sobald der Vermieter ein Schreiben vom Anwalt bekommen, drehen sie sich um 180 Grad. Ich wünsche Ihnen einen schnellen Auszug dort und verbleibe mit herzlichen Grüssen: Weißenberger, Ralf :smile:))

Hallo,

Ich hab da mal eine Frage, und zwar ob es gerechtfertigt ist

Hallo, tut mir leid. Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Vielleicht der Mieterschutzbund? Weiß allerdings nicht ob man Mitglied sein muss.

herzliche Grüße und viel Glück

Leru

mein Mietverhältnis fristlos zu kündigen aus folgenden
Gründen: Und zwar Wohne ich mit meiner Familie in einer
Wohnung mit asozialen Nachbarn die nicht davor zurück
schrecken auf die Nachbarn einzuprügeln, sie Quälen meine
Haustiere rufen unnötig die Polizei wegen Ruhestörung obwohl
das ganze Haus schläft usw. Meinem Vermieter habe ich diese
Situation schon mehrmals geschildert er kümmert sich aber
nicht darum.

Entspricht das einer ‚Unzumutbarkeit eines Mietverhältnisses‘
und berechtigt eine fristlose Kündigung?