Hallo,
ich bin Vermieter einer kleinen Einliegerwohnung bei mir im Haus. Der Mieter einer Mietwohnung zahlt die Miete schon seit ca. 4 Monaten nicht mehr, die Wohnung ist auch nicht mehr bewohnt, jedoch sind alle Sachen des Mieters noch in den Räumlichkeiten. Der Mieter hat die Wohnung auch nicht gekündigt.
Nun meine Frage dazu: wenn ich dem Mieter fristlos kündige, ihm das Schreiben zustelle, und dieser mir dies schriftlich bestätigt das er 1 Woche Zeit hat die Wohnung zu räumen, und wenn dies nicht erfolgt ich die Wohnung selbst räumen darf (d. h. das ich alle Sachen - auch persönliche Dinge entsorgen kann)
Meinen sie das dies rechtsgültig ist. Ich meine das ich als Vermieter mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen muss, falls der Mieter doch später daherkommt und mich evtl. belangen möchte.
solange ihnen ihr mieter die wohnungsschlüssel nicht vor die füße wirf und sie haben dafür zeugen, dass er dabei verlautbart, er gebe den besitz an der mietsache auf, sollten sie die wohnung und insb. den inhalt nicht anfassen, weil sie schnell zum täter werden können, wenn der mieter eien strafanzeige wegen hausfriedensbruch und raub starten sollte. langsamer, kostpieliger aber für sie die einzig legitime und sichere lösung ist das mietverhältnis außerordentlich und fristlos wegen mietrückständen aufzukündigen und wenn binnen einer woche weder widersprochen noch herausgegeben wird, müssen sie eine räumungsklage rechtsahängig machen. nach titelerhalt können sie mit sog. berliner räumung zusammen mit gerichtsvollzieher selbst den titel vollstrecken-anwalt ist ratsam und nötig. sorgen sie immer dafür, dass des klingelschild und der briefkasten lesbaren mieternamen tragen und der briefkasen auch nicht überläuft, damit die post- und urkundstücke auch rechtwirksam zugestellt werden können.
Kündigen Sie die Wohnung wegen mehr als zwei Monaten Mietrückstand zum 28.2.2011. Stellen Sie die Kündigung dem Mieter unter dessen Ihnen zuletzt bekannter Adresse unter Zeugen zu. Senden Sie dem Mieter einen Mahnbecheid über die gesamten rückständigen Leistungen. Reichen Sie eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht ein. Sofern Sie diese Dinge selber nicht erledigen möchten, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die Räumung nimmt nach Vorlage eines vollstreckbaren Titels (rechtsgültiges Urteil) ein Gerichtsvollzieher vor. Der entscheidet vor Ort, was zur späteren Verwertung durch Zwangsversteigerung einzulagern ist und was als Müll unmittelbar durch seine Helfer entsorgt wird. Mit allen Kosten müssen Sie in Vorlage treten. Stellt der Mieter sich tot, kann das Ganze so ca. 6 bis 9 Monate dauern. Alle Kosten und den Mietausfall bzw. Schadenersatz für die nicht mögliche Nachvermietung während der Dauer des Verfahrens klagen Sie wiederum beim Mieter ein. Das ist der rechtlich saubere Weg - lange, teuer aber sicher und korrekt. Vielleicht haben Sie aber auch Glück und der Mieter knickt ein, wenn Sie ihm dieses Szenario aufzeigen und er zieht dann aus und zahlt; zu wünschen wäre es Ihnen!
Hallo, ich würde diese schriftliche Vereinbarung kurz einen Anwalt oder Notar zur Prüfung vorlegen. Ich denke das ist günstiger als evtl. Klagen des Ex-Mieters. Sollte es i.o. sein, daraufhin die Whg selbständig zu räumen, machen Sie Fotos und eine Inventarliste. Räumen Sie nur unter Zeugen.
Viele Grüße
Hi schon nach dem nicht eingang von der zweiten Monatsmiete infolge, bzw in der höhe haben Sie das Recht auf fristlose Kündigung. Das haben Sie wohl unterlassen. danach müssen Sie eine angemessene Frist anbieten indem wer seine Sachenholen muß. tut er dies nicht können sie die Sachen auf eigene Kosten entsorgen (Ein Hausflohmarkt ist oftmal günstiger kleiner Tipp am Rande und Leichenflätterer gibt es zu hauf.) Wobei sie seine wichtigsten Persönlichen Sache bis zum Sankt Nimmerleinstag auf zuhaben haben 8leider) sonst machen sie sich sogar noch strafbar.
gruß peter
Hallo Peter,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Sind sie sicher das ich die Sachen ohne Konsequenzen entsorgen darf. Ich habe andere Antworten erhalten, die mir davon abgeraten haben, bzw. das ich so was nicht darf. Ich habe dem Mieter eine 2 Wochen Frist eingeräumt, jedoch ist diese schon verstrichen. Ich habe die Unterschrift vom Mieter, das wenn er die Sachen nicht holt, das ich diese die Sachen in der Mietwohnung entsorgen darf und die Kosten dem Mieter anrechnen kann (er wird sie sicher nicht bezahlen - das weis ich auch) - aber mir ist vorranig wichtig, das die Wohnung leer ist und ich wieder neu vermieten kann. Ich habe auch von einem Bekannten erfahren das sich in der Wohnung viel Müll befinden soll (leere Flaschen, offene Lebensmittel, Unrat, verdorbene Lebensmittel usw…) - mir zuletzt aufgefallen das es seit kurzem im Hausgang auch einen leichten übel riechend Geschmak hat - das würde ich auf den Zustand der Wohnung zurückführen. Also möchte ich jetzt schnell handeln und nicht über Mahnbescheid, Räumungsklage, Gerichtsvollzieher zurückgreifen
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Gibt es keine Möglichkeit die “langfristige Räumung” über den Gerichtsweg zu umgehen, bzw. nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Ich habe dem Mieter ein Schreiben aufgesetzt das wenn dieser die Sachen nicht holt ich entsorgen darf. Ich habe auch die Unterschrift auf diesem Schreiben vom Mieter erhalten.
Ich habe dem Mieter eine 2 Wochen Frist eingeräumt, jedoch ist diese schon verstrichen. Ich habe die Unterschrift vom Mieter, das wenn er die Sachen nicht holt, das ich diese die Sachen in der Mietwohnung entsorgen darf und die Kosten dem Mieter anrechnen kann (er wird sie sicher nicht bezahlen - das weis ich auch) - aber mir ist vorrangig wichtig, das die Wohnung leer ist und ich wieder neu vermieten kann. Ich habe auch von einem Bekannten erfahren das sich in der Wohnung viel Müll befinden soll (leere Flaschen, offene Lebensmittel, Unrat, verdorbene Lebensmittel usw…) - mir ist zuletzt aufgefallen das es seit kurzem im Hausgang auch einen leichten übel riechend Geschmack hat - das würde ich auf den Zustand der Wohnung zurückführen. Also möchte ich jetzt schnell handeln und nicht über Mahnbescheid, Räumungsklage, Gerichtsvollzieher zurückgreifen. Dies ist vorab kostenintensiv und ich bin mir sicher das der ehemalige Mieter das nicht bezahlen kann und ich die in Vorleistung bezahlten Beträge nicht mehr erhalten werde. Ich könnte mir auch gut vorstellen das der ehemalige Mieter in ein paar Wochen oder Monaten auftaucht und seine Sachen haben möchte - bin ich dann nicht mit dem “Schriftstück” abgesichert, das er die Sachen nicht wie vereinbart geholt hat ?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Gibt es keine Möglichkeit die “langfristige Räumung” über den Gerichtsweg zu umgehen, bzw. nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Ich habe dem Mieter ein Schreiben aufgesetzt das wenn dieser die Sachen nicht holt ich entsorgen darf. Ich habe auch die Unterschrift auf diesem Schreiben vom Mieter erhalten.
Ich habe dem Mieter eine 2 Wochen Frist eingeräumt, jedoch ist diese schon verstrichen. Ich habe die Unterschrift vom Mieter, das wenn er die Sachen nicht holt, das ich diese die Sachen in der Mietwohnung entsorgen darf und die Kosten dem Mieter anrechnen kann (er wird sie sicher nicht bezahlen - das weis ich auch) - aber mir ist vorrangig wichtig, das die Wohnung leer ist und ich wieder neu vermieten kann. Ich habe auch von einem Bekannten erfahren das sich in der Wohnung viel Müll befinden soll (leere Flaschen, offene Lebensmittel, Unrat, verdorbene Lebensmittel usw…) - mir ist zuletzt aufgefallen das es seit kurzem im Hausgang auch einen leichten übel riechend Geschmack hat - das würde ich auf den Zustand der Wohnung zurückführen. Also möchte ich jetzt schnell handeln und nicht über Mahnbescheid, Räumungsklage, Gerichtsvollzieher zurückgreifen. Dies ist vorab kostenintensiv und ich bin mir sicher das der ehemalige Mieter das nicht bezahlen kann und ich die in Vorleistung bezahlten Beträge nicht mehr erhalten werde. Ich könnte mir auch gut vorstellen das der ehemalige Mieter in ein paar Wochen oder Monaten auftaucht und seine Sachen haben möchte - bin ich dann nicht mit dem “Schriftstück” abgesichert, das er die Sachen nicht wie vereinbart geholt hat ?.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Gibt es keine Möglichkeit die “langfristige Räumung” über den Gerichtsweg zu umgehen, bzw. nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Ich habe dem Mieter ein Schreiben aufgesetzt das wenn dieser die Sachen nicht holt ich entsorgen darf. Ich habe auch die Unterschrift auf diesem Schreiben vom Mieter erhalten.
Ich habe dem Mieter eine 2 Wochen Frist eingeräumt, jedoch ist diese schon verstrichen. Ich habe die Unterschrift vom Mieter, das wenn er die Sachen nicht holt, das ich diese die Sachen in der Mietwohnung entsorgen darf und die Kosten dem Mieter anrechnen kann (er wird sie sicher nicht bezahlen - das weis ich auch) - aber mir ist vorrangig wichtig, das die Wohnung leer ist und ich wieder neu vermieten kann. Ich habe auch von einem Bekannten erfahren das sich in der Wohnung viel Müll befinden soll (leere Flaschen, offene Lebensmittel, Unrat, verdorbene Lebensmittel usw…) - mir ist zuletzt aufgefallen das es seit kurzem im Hausgang auch einen leichten übel riechend Geschmack hat - das würde ich auf den Zustand der Wohnung zurückführen. Also möchte ich jetzt schnell handeln und nicht über Mahnbescheid, Räumungsklage, Gerichtsvollzieher zurückgreifen. Dies ist vorab kostenintensiv und ich bin mir sicher das der ehemalige Mieter das nicht bezahlen kann und ich die in Vorleistung bezahlten Beträge nicht mehr erhalten werde. Ich könnte mir auch gut vorstellen das der ehemalige Mieter in ein paar Wochen oder Monaten auftaucht und seine Sachen haben möchte - bin ich dann nicht mit dem “Schriftstück” abgesichert, das er die Sachen nicht wie vereinbart geholt hat ?..
wenn er schon was unterzeichnet hat, könnte es so funktionieren, dass sie ein räumungsprotokoll unter 2 zeugen anfertigen, abfall und unrat weg werfen und was von wert sein kann (papiere, möbel, technik usw.) aufheben.
Sie schildern hier einen völlig neuen Aspekt, den Sie bislang völlig verschwiegen haben! Das Schriftstück, dessen Inhalt im Detail nicht weiter beschrieben ist, läßt in der knapp geschilderten Form erkennen, daß der Mieter Ihnen wohl mit einer Frist von 2 Wochen ohne weiteres die Räumung seiner Wohnung von allen darin befindlichen Sachen, ohne Vereinbarung einer Entschädigung für ihn, übertragen hat. Danach können Sie diese Anweisung auch ausführen.
Hi natürlich bin ich mir da Sicher…denn ich bin selbst Vermieter und hatte selbst auch schon 2 mal solch einen Fall. Wichtig ist dabei:
1.) er hat zu 100%tiger Sicherheit seine Mieten nicht bezahlt, sodas du berechtigt bist eine Fristlose Kündigung auszusprechen.
2.) Muß du ihm die Change geben seine Sachen abzuholen.
3.) darfst du nur mit Zeugen in die Räumlichkeiten hinein gehen, wenn Gefahr im Verzug ist notfalls auch alleine.
4.) mußt du seine wirklich wichtigen Persönlichen sachen sichern. das sind vor allem persönliche Papiere wie Ausweise Kontoauszüge, Zeugnisse und auch wirklich Persönliches. Also ich habe danach auch die Klamotten gesichert.Bei mir waren es insgesamt 6 Umzugskartons. Danach habe ich versucht über die Versteigerung bei ebay wenigstens einen Grenzerlös zu bekommen. Zudem gibt es bedürftige die wenigsten sich freuen wenn ISe einen Schrankl für die Garage bekommen für 1 Euro. und gespart hast du dabei noch weil wenn du die Sachen zum Sperrmüll gibst geht eben oft mals nur 1m³ wenn du Sie weg bringst so wie wir letzt 3 Sachen = 1 Bett,1 Nachtischschrank, 1 Sideboard = 28,90€ Müllgebüren für die drei lächerlichen Sachen bezahlen müssen… dann eher ebay oder Hausflohmarkt.
Gruß Peter
Ach ja noch was… die persönlichen Sachen mußt du übrigens pfleglich aufbewahren bis ans jüngste Gericht… meine ist dann 3 Jahre später gestorben… Gott sei gedankt.
hallo, wie bereits gesagt, fragen sie kurz einen anwalt
Hallo christianxxx9,
da haben Sie wirklich schlechte Karten. ich kann meinen Vorrednern da nur zustimmen. der Mieter hat einfach nach deutschem Gesetz die besseren Karten. ich habe mit meinen Mietern ähnliche Probleme. Hilfreich ist da das Portal www.mietgangster.de - aufgebaut wie ein Portal - kostet aber nichts. konnte dadurch schon den einen oder anderen Mietnomaden identifizieren, eher er bei mir einzog. mochmal Glück gehabt.
LG
Sascha