Hi,
das ist nun wirklich hypothetisch, weil ich zu diesem Thema eine Doku gesehen habe und das extrem interessant finde.
Man nehme z.B. einen Studenten, der einen Ein-Jahres-Vertrag in einer privat vermieteten WG unterschrieben hätte, jedoch diesen kündigen möchten (nach wenigen Monaten).
Der Vermieter würde ihn nicht rauslassen wollen (muss er ja nicht, trotz Nachmieterkandidaten etc). Was könnte theoretisch der Student im rechtlichen Sinne machen, um vorzeitig bzw. außerordentlich auszuziehen.
Könnte man vielleicht darauf bauen, dass der Student oft reisen müsse wegen seiner kranken Mutter und eben deswegen eine neue billigere Wohnung brauche (fristlose Kündigung aus besonderem Grund).
Oder könnte er ohne den Vermietere vorher zu fragen einen Zwischenmieter suchen, der bis zum Fristablauf bleiben würde.
Wir gehen jetzt mal davon aus, dass das Zimmer ein Keller sei - könnte man eventl. den Vermieter darauf drängen den Vertrag aufzuheben, weil z.B. ein leichter bzw. kleiner Schimmelbefall (vllt. gesundheitsgefährdent) am Eingang wäre und/oder das Zimmer in der WG sehr dünne und feuchte Wände hätte (z.B. Schalschutzvorschriften).
Was würde passieren, wenn der Mieter (Student) einfach nicht mehr die Miete zahlen würde und in eine neue Wohnung ziehen würde.
Was wären die Konsequenzen wirklich? Ich meine man kann einem Bürger ohne Einkommen (außer in diesem Fall vllt. das BAfög-Geld) doch nicht sein Brot wegnehmen oder?
Das sind eine Menge fragen, aber es wäre supertoll, wenn ihr sie beantworten könntet, weil ich besonders das Rechtswesen sehr kompliziert und uneindeutig, aber auch sehr interessant finde.
Liebe Grüße
Eure Vegas
Was könnte theoretisch
der Student im rechtlichen Sinne machen, um vorzeitig bzw.
außerordentlich auszuziehen.
nicht viel. zeitmietverträge sind meines wissens nicht (normal) kündbar
Könnte man vielleicht darauf bauen, dass der Student oft
reisen müsse wegen seiner kranken Mutter und eben deswegen
eine neue billigere Wohnung brauche (fristlose Kündigung aus
besonderem Grund).
vermutlich nicht im rechtlichen sinne. wie das im gespräch mit dem vermieter aussieht…
Oder könnte er ohne den Vermietere vorher zu fragen einen
Zwischenmieter suchen, der bis zum Fristablauf bleiben würde.
untermieter müsste möglich sein
Wir gehen jetzt mal davon aus, dass das Zimmer ein Keller sei
- könnte man eventl. den Vermieter darauf drängen den Vertrag
aufzuheben, weil z.B. ein leichter bzw. kleiner Schimmelbefall
(vllt. gesundheitsgefährdent) am Eingang wäre und/oder das
Zimmer in der WG sehr dünne und feuchte Wände hätte (z.B.
Schalschutzvorschriften).
wusste nicht, dass man schals schützen muss
ok, konnte nicht widerstehen. zum thema schimmel: wenn der mieter den entfernt, ist der mangel hinfällig. das wäre eher der punkt mietminderung, nicht kündigungsgrund.
Was würde passieren, wenn der Mieter (Student) einfach nicht
mehr die Miete zahlen würde und in eine neue Wohnung ziehen
würde.
dann würde irgendwann im zweifelsfall der gerichtsvollzieher vor der tür stehen und die miete plus gebühren etc einfordern. keine gute idee.
Was wären die Konsequenzen wirklich? Ich meine man kann
einem Bürger ohne Einkommen (außer in diesem Fall vllt. das
BAfög-Geld) doch nicht sein Brot wegnehmen oder?
das bedeutet, dass man schulden hat. so einfach. und da man als student irgendwann mal einen job haben wird und damit auch geld…
Welcher Art soll denn der Zeitmietvertrag sein? Echter Zeitmietvertrag oder Kündigungsausschluss?
Wie sieht es mit Untervermietung aus?
vnA
…ein Vertrag ist ein Vertrag. Dieser Vertrag muß eingehalten werden…manchmal kann das sehr teuer werden (nach nem Ehevertrag kann man auch den Partner nicht einfach ermorden). Ich verstehe nicht…warum hier eigentlich nach kriminellen Möglichkeiten gesucht wird, diesen Vertrag auszuhebeln???
Hallo lt
Das ist so nicht korrekt. Es muss zunächst geprüft werden, ob die Befristung überhaupt wirksam zustande gekommen ist. Selbst wenn das der Fall sein sollte, gibt es von der Rechtsprechung anerkannte Gründe, die eine vorzeitige Kündigung ermöglichen. Weiterhin muss der Vermieter seiner Schadensminderungspflicht nachkommen, das heisst, dass er sich aktiv um eine Vermietung bemühen muss und die Wohnung oder das Zimmer nicht ein Jahr lang leerstehen lassen darf.
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Sagen wir mal eine ordentliche vorzeitige Kündigung und Untermietungen wären nicht erlaubt.
wusste nicht, dass man schals schützen muss
ok, konnte
nicht widerstehen. zum thema schimmel: wenn der mieter den
entfernt, ist der mangel hinfällig. das wäre eher der punkt
mietminderung, nicht kündigungsgrund.
ja aber manchmal sind doch die Wände so dünn, dass das Privatleben erheblich gestört wäre, wenn die Zimmerlautstärke nicht höher sein dürfe als Flüstern. Der Mieter wäre eventuell nicht im Klaren gewesen über diese Gegebenheit.
dann würde irgendwann im zweifelsfall der gerichtsvollzieher
vor der tür stehen und die miete plus gebühren etc einfordern.
keine gute idee.
wie hoch wären im Durchschnitt diese Gebühren. Solche Zeitmietverträge können ja echt der Horror sein für den Mieter - zumal Vermieter oftmals im rechtlichem Metier eingeübter und einschüchtender sind.
Liebe Grüße