Hallo Leute, wäre nett wenn mir jemand helfen würde.
angenommen jemand arbeitet seit 5 Monaten in der Firma und ist noch in der Probezeit. Heute hatte dieser welcher ein Vorstellungsgespräch und Dame meinte sie würde diese Person sofort einstellen.
In der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vorgesehen.
Nun meinte sie, dass dir auch eine fristlose Kündigung machen könne, weil siez.b.
jeden Morgen eine Stunde früher anfangen muss, ohne dass man ihr dies bezahlt.
Hat sie damit recht? Reicht dies als Grund?
Es ist auch so, dass sie regelmäßig 6-10 std. arbeitet und keine Pause hat.
Sie muss die Geschirrtücher mit nach Hause nehmen und zu Hause waschen.
Sind dies genügend Gründe für eine Fristlose Kündigung?
Nun meinte sie, dass dir auch eine fristlose Kündigung machen
könne, weil siez.b.
jeden Morgen eine Stunde früher anfangen muss, ohne dass man
ihr dies bezahlt.
Hat sie damit recht? Reicht dies als Grund?
Nein
Es ist auch so, dass sie regelmäßig 6-10 std. arbeitet und
keine Pause hat.
Sie muss die Geschirrtücher mit nach Hause nehmen und zu Hause
waschen.
Sind dies genügend Gründe für eine Fristlose Kündigung?
Nein
Bitte um schnelle Hilfe!
Der fiktive AN sollte den fiktiven AG um eine Aufhebung bitten.
also heißt dies, dass eine fristlose kündigung mit diesen
gründen ok wäre?
Nein, daß heißt es eben nicht ohne Weiteres.
Genauso, wie der AN erwarten kann, bei Verstössen gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten erst mal abgemahnt zu werden, muß er auch idR dem AG Gelegenheit geben, sein vertragswidriges Verhalten zu korrigieren, sei es durch eine entsprechende Forderung an den AG oder aber durch eine Klage.
Und im Übrigen - wie Guido schon erwähnte - binden Verträge immer beide Seiten. Ich wäre bei den angeblichen Versprechungen des evtl. neuen AG auch äußerst vorsichtig, solange nix schriftlich belastbares vorleigt.
Die Zwei-Wochenfrist muss eingehalten,eine Fristlose Kündigung ist nur dann möglich,wenn sofort eine Abmahnung erfolgt über die Nichtbezahlung usw. und der Arbeitgeber weiterhin nicht bezahlt usw.
Falls ein Betriebsrat besteht muss dieser Angehört werden !!
Falls ein Betriebsrat besteht muss dieser Angehört werden !!
Ja, und der BR hat ein Widerspruchsrecht, wenn der AN künderitzt, und wenn der dann motzt, dann geht der BR vors Arbeitsgericht, und das verurteilt den AN dann zum Weiterarbeiten und der nächste Friedensnobelpreis geht an George Wanker Bush und wenn man sich morgens mit dem Hammer vor den Kopf haut, hat man zum Frühstück frische Hörnchen.
Aus der Vika: „Vita: Arbeitsrecht/Betriebsverfassungsgesetz“ und den Zusatz vergessen „ham wa keine Ahnung von“.