Fristlose Kündigung Dringen!

Hallo Leute, wäre nett wenn mir jemand helfen würde.

angenommen jemand arbeitet seit 5 Monaten in der Firma und ist noch in der Probezeit. Heute hatte dieser welcher ein Vorstellungsgespräch und Dame meinte sie würde diese Person sofort einstellen.
In der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vorgesehen.

Nun meinte sie, dass dir auch eine fristlose Kündigung machen könne, weil siez.b.
jeden Morgen eine Stunde früher anfangen muss, ohne dass man ihr dies bezahlt.
Hat sie damit recht? Reicht dies als Grund?

Es ist auch so, dass sie regelmäßig 6-10 std. arbeitet und keine Pause hat.
Sie muss die Geschirrtücher mit nach Hause nehmen und zu Hause waschen.

Sind dies genügend Gründe für eine Fristlose Kündigung?

Was muss sie alles dabei beachten?

Bitte um schnelle Hilfe!

Mfg
Jeana

Hi!

Nun meinte sie, dass dir auch eine fristlose Kündigung machen
könne, weil siez.b.
jeden Morgen eine Stunde früher anfangen muss, ohne dass man
ihr dies bezahlt.
Hat sie damit recht? Reicht dies als Grund?

Nein

Es ist auch so, dass sie regelmäßig 6-10 std. arbeitet und
keine Pause hat.
Sie muss die Geschirrtücher mit nach Hause nehmen und zu Hause
waschen.

Sind dies genügend Gründe für eine Fristlose Kündigung?

Nein

Bitte um schnelle Hilfe!

Der fiktive AN sollte den fiktiven AG um eine Aufhebung bitten.

Gruß
Guido

Der fiktive AN sollte den fiktiven AG um eine Aufhebung
bitten.

Und wenn dies der Arbeitgeber nicht mitmacht? Weil nicht genügend AN vorhanden sind und er auf jede Arbeitskraft angewiesen ist?

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Dann sollte man sich überlegen, ob man Verträge unterschreibt, wenn man sie nicht einhalten will.

Natürlich muss der AN keine Zeiten arbeiten, die er nicht vergütet bekommt, und natürlich kann e auf Einhaltung des ArbZG bestehen.

also heißt dies, dass eine fristlose kündigung mit diesen gründen ok wäre?

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also heißt dies, dass eine fristlose kündigung mit diesen
gründen ok wäre?

Nein, daß heißt es eben nicht ohne Weiteres.
Genauso, wie der AN erwarten kann, bei Verstössen gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten erst mal abgemahnt zu werden, muß er auch idR dem AG Gelegenheit geben, sein vertragswidriges Verhalten zu korrigieren, sei es durch eine entsprechende Forderung an den AG oder aber durch eine Klage.

Und im Übrigen - wie Guido schon erwähnte - binden Verträge immer beide Seiten. Ich wäre bei den angeblichen Versprechungen des evtl. neuen AG auch äußerst vorsichtig, solange nix schriftlich belastbares vorleigt.

&Tschüß
Wolfgang

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Die Zwei-Wochenfrist muss eingehalten,eine Fristlose Kündigung ist nur dann möglich,wenn sofort eine Abmahnung erfolgt über die Nichtbezahlung usw. und der Arbeitgeber weiterhin nicht bezahlt usw.
Falls ein Betriebsrat besteht muss dieser Angehört werden !!

HÄ?!

Die Zwei-Wochenfrist muss eingehalten,eine Fristlose Kündigung
ist nur dann möglich,wenn sofort eine Abmahnung erfolgt über
die Nichtbezahlung usw.

Und wie soll man das dann kurzfistig fristlos machen, wenn zum Monatsende die Abrechung erfolgt?

Falls ein Betriebsrat besteht muss dieser Angehört werden !!

Bei einer Kündigung des Arbeit nehmers?
Janee, is klar…

HIIILLLFEEE!

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Johlidü, der Wald ist grün!

Falls ein Betriebsrat besteht muss dieser Angehört werden !!

Ja, und der BR hat ein Widerspruchsrecht, wenn der AN künderitzt, und wenn der dann motzt, dann geht der BR vors Arbeitsgericht, und das verurteilt den AN dann zum Weiterarbeiten und der nächste Friedensnobelpreis geht an George Wanker Bush und wenn man sich morgens mit dem Hammer vor den Kopf haut, hat man zum Frühstück frische Hörnchen.

Aus der Vika: „Vita: Arbeitsrecht/Betriebsverfassungsgesetz“ und den Zusatz vergessen „ham wa keine Ahnung von“.

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Hallo JeanaH,

Verträge sind einzuhalten, auch von Dir. Zwei Wochen sind nun mal zwei Wochen. Irgendwie muss der Ex-Chef ja auch sehen, wie er Ersatz bekommt…

Fristverkürzung wg. Mehrarbeit oder Waschdienst ist IMHO kein Argument.

Resturlaubsanspruch schon.

Vielleicht wartet der neue AG die zwei Wo. auch gerne ab, bis er die neue Topkraft einstellen kann.

HTH
MfG imager