Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer möglich?

Hallo!

Wäre eine Fristlose Kündigung von seiten des Arbeitnehmers möglich wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten den Lohn niemals Pünktlich gezahlt hat und die letzten 3 Monate, auch nach mehrmaliger Aufforderung durch den Arbeitnehmer, nicht zahlt?
Oder müssen in so einen Fall auch die Kündigungsfristen eingehalten werden?

Hi!

Wäre eine Fristlose Kündigung von seiten des Arbeitnehmers
möglich wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten den Lohn
niemals Pünktlich gezahlt hat

Er hat ihn aber „regelmäßig“ gezahlt? Dann würde das allein wohl noch nicht reichen!

und die letzten 3 Monate, auch
nach mehrmaliger Aufforderung durch den Arbeitnehmer, nicht
zahlt?

Es fehlen also die letzten 3 Monate komplett? Dann sollte das als wichtiger Grund ausreichen!

Oder müssen in so einen Fall auch die Kündigungsfristen
eingehalten werden?

Letztendlich wird das im Zweifel ein Richter klären! Aber bei drei fehlenden Monatseinkommen wird da kein Richter auf Einhaltung einer Frist beharren!

Soll heißen: Reicht!
Ich würde aber vorher zum Arbeitsamt, dort alles klären (schriftlich bestätigen lassen!) und dann außerordentlich (also fristlos) kündigen.

LG
Guido

Hi!

Wäre eine Fristlose Kündigung von seiten des Arbeitnehmers
möglich wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten den Lohn
niemals Pünktlich gezahlt hat

Er hat ihn aber „regelmäßig“ gezahlt? Dann würde das
allein wohl noch nicht reichen!

Der Arbeitnehmer hat den Lohn für jedes Monat erhalten aber öfter mit 1-2Monatiger verspätung

Abmahnung!
Hi!

Der Arbeitnehmer hat den Lohn für jedes Monat erhalten aber
öfter mit 1-2Monatiger verspätung

Der Gesetzgeber verlangt bei Zahlungsverzug, dass der Arbeitnehmer selbigen erst einmal anmahnt.

Wenn dann diese Mahnung erfolglos bleibt, sollte eine außerordentliche Kündigung möglich sein.

Da Du ja aber selbst sagst, dass das Geld irgendwann gezahlt wird, bleibt nur ein Rat: Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und dort unter Berücksichtigung aller Fakten eine Beratung holen!

LG
Guido

Hallo Guido

Der Arbeitnehmer hat den Lohn für jedes Monat erhalten aber
öfter mit 1-2Monatiger verspätung

Der Gesetzgeber verlangt bei Zahlungsverzug, dass der
Arbeitnehmer selbigen erst einmal anmahnt.

Wenn dann diese Mahnung erfolglos bleibt, sollte eine
außerordentliche Kündigung möglich sein.

???

Mmmmmh, das sehe ich aber nicht so.

Zumindest erscheint mir hier die Fortsetzung des AV bis zum rechtlichen Ende einer ordentlichen Kü alles andere als unzumutbar.

Gruß,
LeoLo

Hi LeoLo

Zumindest erscheint mir hier die Fortsetzung des AV bis zum
rechtlichen Ende einer ordentlichen Kü alles andere als
unzumutbar.

In seinem ersten Posting schrieb er, dass die Zahlungen zunächst verspätet kamen, danach dann gar nicht mehr.

Deshalb meine vorsichtig „optimistische“ Interpretation!

LG
Guido

P.S. Wie sieht das eigentlich in solchen Fällen mit der 2-Wochenfrist gem. §622, 2 BGB aus? Wann beginnen die 2 Wochen, wenn die fehlenden Zahlungen sich häufen?