Hi,
in §626 BGB wird die fristlose Kündigung definiert. Es kann also auch ein Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung aussprechen. Was muss der Arbeitnehmer aber VOR der fristlosen Kündigung machen, um den Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen, dass etwas schief läuft? Der Arbeitgeber hat dazu ja das Mittel der Abmahnung.
Um nicht vom schlimmsten auszugehen (sexuelle Übergriffe,…): Der Arbeitgeber fällt aus Faulheit Entscheidungen, die so nicht mit Kunden/Partnern abgesprochen sind bzw. gibt falsche Infos weiter.
Das Resultat: Der Arbeitnehmer macht Überstunden um das Projekt noch fertig zu stellen. Den Arbeitgeber auf diese Probleme angesprochen wiegelt er nur ab: Fehlentscheidungen.
Grüße
Lemmy
Hallo
Das Hauptverständnisproblem scheint alleine schon darin zu liegen, daß du die fristlose Kü mißverstehst. Die Fortführung des AV muß dem AN unter objektiver Betrachtung unzumutbar sein.
Davon ab, daß auch der AN einen AG abmahnen kann, spielt das hier aber eigentlich keine Rolle. Entweder der Kügrund ist so gravierend, daß es dem AN nicht zugemutet werden kann, bis zum Ablauf der ordentlichen Küfrist weiter zu arbeiten -> dann ist auch eine Abmahnung entbehrlich.
Oder der Kügrund ist nicht derart schwerwiegend, daß eine fristlose Kü gerechtfertigt ist, dann kann der AN auch ordentlich kündigen. (Eine vorherige Abmahnung in gleicher Sache wäre da eher contraproduktiv, denn alleine dadurch erweckt der Kündigende selber schon den Anschein, daß die Fortführung des AV bis zum Ablauf der ordentlichen Küfrist zumutbar ist.)
Übrigens muß die fristlose Kü binnen 2 Wochen ab Kenntnisnahme des fristlosen Kügrundes erfolgen.
Gruß,
LeoLo
Hi,
ja, ich scheine das echt nicht zu kapieren: Warum muss dann ein AG seinen AN wegen dauernden zu spät kommens erst abmahnen bevor er ihn fristlos rauswerfen kann? Wenn ein AN dauernd zu spät kommt, kann das je nach Betrieb eine ernsthafte Arbeitsstörung sein, was meiner Meinung nach ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre. Oder gehen die AGs dann auf Nummer sicher und geben dem AN erst ne Abmahnung…??
Wolfgang
Hallo
Was soll ich dazu sagen? Es scheint ja ein im Eifer des Gefechts geschriebenes emotional aufgebauschtes Dmapfablassen zu sein…
Aus der sicheren Distanz betrachtet ist es eher anders herum. Der AN kann viel leichter fristlos kündigen und kommt da finanziell schadlos raus. Die Hürden liegen theoretisch eigentlich für beide gleich hoch, theoretisch…
Gruß,
LeoLo
Hi,
Was soll ich dazu sagen?
wie immer also: Im Zweifel nen Anwalt fragen. Aber falls es anders rübergekommen ist: Es war wirklich nur eine Frage ohne realen Hintergrund.
GRüße und Danke!
Wolfgang
Hallo
wie immer also: Im Zweifel nen Anwalt fragen.
Klaro, Regel Nummer 1 
Eine fristlose Kündigung birgt immer ein Risiko für den Kündigenden. Es sind schon viele objektiv berechtigte Fristlose vor Gericht baden gegangen und noch viel viel mehr haben nach ausreichender „Einschüchterung“ in einem Vergleich geendet.
Ansonsten bleibt deine Aussage zu diffus, um wirklich eine differenzierte Diskussion zu starten. Bisher ist mir nicht klar geworden, wo Du eine Ungleichheit siehst. Wenn ein AG Fehler macht und der AN muß es ausbaden, dann ist das sicherlich ärgerlich. Wenn ein AN Fehler macht und der AG muß es ausbaden, ist das aber auch nicht besser, oder?
Gruß,
LeoLo