Fristlose Kündigung durch Vermieter nach Schimmel

Liebes Expertenteam,

gehen wir von folgendem Fall aus: Nach Auftreten erheblichem Schimmelbefalls über zwei Zimmerlängen an Innenwänden einer Souterrainwohnung zog Mieter in selbstgesuchte Ersatzwohnung, wurde von Miete+NK für den Zeitraum der Sanierung befreit. Das sporenkontermenierte Inventar (Möbel, Kleidung usw.) wurden nur aus den von Schimmel befallenen Räumen auf Kosten Vermieter entfernt und eingelagert. Rest in Küche und Bad verblieben am Ort und wurde auch nicht während der Sanierung vor Bau-Staubbildung geschützt. Vermieter verweigert nun die Feinreinigung an vorhandenem sowie eingelagertem Inventar, will lediglich eine Oberflächenreinigung bezahlen. So sollen bspw. Bücher trocken innerhalb der jetzt sanierten Räumlichkeiten ‚entstaubt‘ werden. Mieter meint, das Verfahren führe zur Sporenverwirbelung.

Während der 4-monatigen Bauphase wurde einvernehmlich eine zusätzliche Fußbodenheizung zur vorhandenen Gasetagenheizung installiert und die höhere Miete war schriftlich durch Mieter akzeptiert. Vermieter legt Ergänzung zum Mietvertrag vor. Neben der Mieterhöhung stehen dort mehrere Passagen, die eine erhebliche Benachteilung des Mieters vorsehen, aus der sich auch neue Haftungsansprüche ergäben. So ist ihm nicht gestattet, wegen erneuter Schimmelgefahr Tapeten anzubringen, es sei ausschließlich atmungsaktive Farbe zu verwenden. Die Gastherme darf wegen drohender Beschädigung an FBZ nie ausgeschaltet werden. Die zum Einzug (vor zwei Jahren) durch Mieter renovierten Räume (vormals als unrenoviert festgehalten) werden nun als vom Vermieter renoviert betrachtet.
Ein Streit über die Ausgestaltung des ergänzenden Mietvertrages ist entfacht.
Mieter meint, dass Instandhaltungsmaßnahmen und Wiederherstellungsaspekte einer Ergänzung zum Mietvertrag nicht bedürfen. Im übrigen wurde das ehemals buchefarbene, helle Laminat, ohne Absprache mit Mieter, durch dunkles kirschfarbenes Laminat ausgetauscht.
Vermieter bleibt uneinsichtig und kündigt den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung, weil er sich wegen der Vorenthaltung der Unterzeichnung zum ‚ergänzenden Mietvertrag‘ enttäuscht fühlt. Im Kündigungsschreiben steht, dass ein Wiedereinzug in Wohnung nicht in Betracht käme und die Räume wieder in den alleinigen Besitz des Vermieters genommen würden.

Was kann und soll Mieter jetzt unternehmen, abgesehen davon, Mieterberatung aufzusuchen und sich eine neue Wohnung zu suchen. Im Übrigen hat Vermieter zum Ende der Sanierung Schloss ausgetauscht und Wohnung zur Baustelle erklärt. Mieter hat kein Zugangsrecht mehr erhalten.

Wäre Vermieter nicht schadensersatzpflichtig für Kosten, die ein Wohnungswechsel mit sich bringt?
Mieter ist für jeden Rat und Hinweis dankbar. Mieter möchte jetzt auch nicht mehr zurückziehen.

Freundlich grüßt ein Sanierungsopfer
Marlies H

Warum einigt man sich nicht einfach mit dem Vermieter? Glücklich werden Mieter und Vermieter wahrscheinlich nicht mehr miteinander. Man könnte dem Vermieter vorschlagen, die Kündigung zu akzeptieren, wenn er Umzug und Abfindung zahlt.

vermutliche wäre Mieter nichts lieber als das, was Sie vorschlagen.
Vermieter reagiert kollerisch auf alles, was mit seinem Geld zu tun haben könnte. Eine Abfindung ist nicht zu erwarten.

Danke für Ihr schnelles Reagieren auf geschilderte Problematik.

MfG Marlies H