Fristlose Kündigung durch "Zeugenaussage"?

Hallo!

Eine fiktive Situation:

A ist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in der Gastronomie.
B ist ein Stammgast im Betrieb, wo A arbeitet.
C ist Vorgesetzter von A.

A und B treffen sich ab und zu privat, C weiß davon. B spricht aber auch mit anderen Mitarbeitern wie mit A.

A hat aufgrund von Fälschung diverser Daten im administrativen Bereich des Betriebs zwei Abmahnungen bekommen. Aus diesem Grund hat C kein Vertrauen mehr zu A und möchte ihn/sie aus dem Betrieb vertreiben.
A und B verkrachen sich. B schreibt eine Stellungnahme, in der er/sie seitenlang Beispiele gibt, welche betriebsinternen Sachen (welche größtenteils wahr sind) A ihm erzählt hätte, und übergibt C diesen Brief persönlich im Betrieb. Das kommt C gerade recht, da man durch das Verbreiten von betriebsinternen Sachen eine fristlose Kündigung aussprechen kann.

Die Frage nun lautet:

  1. Ist es relevant, was jemand, der nicht zum Betrieb gehört, über einen Mitarbeiter sagt/schreibt? Falls diese Gespräche zwischen A und B stattfanden, dann nur mündlich.
  2. Womit muss A rechnen?

Danke schonmal für jede konstruktive Antwort.

LG

Wenn B interne Dinge weiß und diese auch stimmen,e/sier das auch bezeugt kann die Rechtslage schon sehr kritisch werden,insbesondere dann wenn A diese Informationen von niemandem anderen bekommen konnte…Auf jeden Fall muss hier eine Rechtsberatung(Gewerkschaft?) her.A muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Roberta