Hallo!
Eine fiktive Situation:
A ist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in der Gastronomie.
B ist ein Stammgast im Betrieb, wo A arbeitet.
C ist Vorgesetzter von A.
A und B treffen sich ab und zu privat, C weiß davon. B spricht aber auch mit anderen Mitarbeitern wie mit A.
A hat aufgrund von Fälschung diverser Daten im administrativen Bereich des Betriebs zwei Abmahnungen bekommen. Aus diesem Grund hat C kein Vertrauen mehr zu A und möchte ihn/sie aus dem Betrieb vertreiben.
A und B verkrachen sich. B schreibt eine Stellungnahme, in der er/sie seitenlang Beispiele gibt, welche betriebsinternen Sachen (welche größtenteils wahr sind) A ihm erzählt hätte, und übergibt C diesen Brief persönlich im Betrieb. Das kommt C gerade recht, da man durch das Verbreiten von betriebsinternen Sachen eine fristlose Kündigung aussprechen kann.
Die Frage nun lautet:
- Ist es relevant, was jemand, der nicht zum Betrieb gehört, über einen Mitarbeiter sagt/schreibt? Falls diese Gespräche zwischen A und B stattfanden, dann nur mündlich.
- Womit muss A rechnen?
Danke schonmal für jede konstruktive Antwort.
LG