Fristlose Kündigung einer Mietwohnung

Der Vermieter einer Eigentumswohnung, hat seinem Mieter 3 Termine genannt, für einige Käuferinteressenten(Verkauf der Wohnung. Der Mieter gewährt keine Besichtigung. Kann der Vermieter den Mieter fristlos kündigen?

Nein.
Er kann Abmahnen und dann ggf. kündigen. Es sollte allerdings ein Fachanwalt mit hinzugezogen werden, wenn man nicht absolut sattelfest in dieser Thematik ist.
Allerdings kann er auf Nachweis Schadenersatz verlangen, wenn der Mieter den Schaden nachweislich verursacht hat.

vnA

Hallo,

fristlos kündigen kann der Vermieter keinesfalls! Höchstens abmahnen.

Und um aufgrund der Abmahnung(en) kündigen zu können (bzw. die Kündigung dann gerichtlich durchsetzen zu können) muß der Vermieter die Abmahnung berechtigter Weise ausgestellt haben. Einfach ohne Absprache mit dem Mieter 3 Termine hin hauen ist nicht! Montag 6:30 in der früh, Dienstag nachts um 1 und Mittwochvormittag um 10, wo der Mieter eine wichtige Besprechung hat und schon ist er fristlos raus oder wie? Termine zur Besichtigung müssen mit dem Mieter grundsätzlich abgesprochen werden, denn es kann ja wohl kaum von ihm verlangt werden, dass er jede Woche einen halben Tag Urlaub nimmt, weil der Vermieter die Wohnung Mittwochs um 12 besichtigen lassen will. Und vielleicht arbeitet der Mieter im Einzelhandel und ist nie vor 21 Uhr daheim, da ginge auch ein mehrfach vorgeschlagener Termin um 18 Uhr nicht.

Bei einer grundsätzlichen Verweigerung des Mieters zu Besichtigungen besteht dennoch kein Grund zur Kündigung. Der Vermieter muß sein Recht zur Besichtigung hier dann gerichtlich durchsetzen.

LG
ausnahmefall