Angenommen Mieter A bezieht eine Dachgeschoßwohnung und der Vermieter verschweigt, das diese durch immerwiederkehrenden Wasserschaden (Regen) feucht ist und das Wasser bei Starkregen im Bad von der Decke tropft.
Weiter stellt Mieter A fest, bei Ausblick aus dem Dachfenster, das das Dach überhaupt nicht gedeckt ist, sondern nur Dachpappe ausgelegt
wurde.
Mieter A bewohnt diese Wohnung bereits über 1 Jahr und trotz mehrerer Beschwerden behebt der Vermieter dieses Problem nicht.
Kann Mieter A die Wohnung aufgrund dieser Misere fristlos kündigen?
Angenommen Mieter A bezieht eine Dachgeschoßwohnung und der
Vermieter verschweigt, das diese durch immerwiederkehrenden
Wasserschaden (Regen) feucht ist und das Wasser bei Starkregen
im Bad von der Decke tropft.
das erkennt man eigentlich bei Wohnungsbesichtigung, denn ständiger Wasserschaden über Monate von der Decke ist erkennbar !
Weiter stellt Mieter A fest, bei Ausblick aus dem Dachfenster,
das das Dach überhaupt nicht gedeckt ist, sondern nur
Dachpappe ausgelegt
wurde.
Das ist nicht verboten.
Mieter A bewohnt diese Wohnung bereits über 1 Jahr und trotz
mehrerer Beschwerden behebt der Vermieter dieses Problem
nicht.
Welches Problem, der Wasserschaden oder die Dachpappe?
Kann Mieter A die Wohnung aufgrund dieser Misere fristlos
kündigen?
Warum? Aber Mieter könnte die Miete reduzieren, wenn eine Beeinträchtigung nachweislich vorliegt und Vermieter nachweislich zur
Behebung der Mängel aufgefordert wurde.
das erkennt man eigentlich bei Wohnungsbesichtigung, denn
ständiger Wasserschaden über Monate von der Decke ist
erkennbar !
Zuerst nicht, wenn es grade frisch mit Latexfarbe überstrichen wurde.
Weiter stellt Mieter A fest, bei Ausblick aus dem Dachfenster,
das das Dach überhaupt nicht gedeckt ist, sondern nur
Dachpappe ausgelegt
wurde.
Das ist nicht verboten.
aber nicht zulässig, wenn die Wohnungen darunter feucht und schimmelig sind:
Mieter A bewohnt diese Wohnung bereits über 1 Jahr und trotz
mehrerer Beschwerden behebt der Vermieter dieses Problem
nicht.
Welches Problem, der Wasserschaden oder die Dachpappe?
Den Wasserschaden, durch schlecht gedecktes Dach mit Dachpappe
Kann Mieter A die Wohnung aufgrund dieser Misere fristlos
kündigen?
Warum? Aber Mieter könnte die Miete reduzieren, wenn eine
Beeinträchtigung nachweislich vorliegt und Vermieter
nachweislich zur
Behebung der Mängel aufgefordert wurde.
Und weiterhin in dieser Wohnung wohnen? nach einem Jahr nichts tun des Vermieters?
Danke für die leienhafte Auskunft. zur Info, Mieter A hat fristlose Kündigung durchgesetzt, aufgrund der Mängel die hier beschrieben wurden.
zur Info, Mieter A hat
fristlose Kündigung durchgesetzt, aufgrund der Mängel die hier
beschrieben wurden.
Das kann der Vermieter natürlich akzeptieren, aber er muss nicht. Und ob sie wirklich DURCHgesetzt oder nur AUFgesetzt war, wird sich vielleicht auch noch rausstellen. Viel Glück.
Merke: nicht immer ist die richtige Antwort auch die gewünschte. Das Leben ist halt (zum Glück) nicht ‚Wünsch Dir was‘.