Hallo SaschaohneNamen,
was steht denn in eurer Satzung darüber?
Bei einer normalen Beitragserhöhung kann nicht
fristlos gekündigt werden.
Sollte der Beitrag jedoch unverschämt
hoch angesetzt werden, kann man sich darauf
berufen und auch fristlos kündigen (z.B. bisheriger Beitrag 30,00 € und auf einmal 120,00 € oder mehr).
Kündigen kann man bei den meisten Vereinen bis Ende des Jahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Zu diesem Termin kann dann ordentlich gekündigt werden.
Ist halt schlecht, wenn die Beitragserhöhung ab sofort gilt und der Beitrag jetzt oder im nächsten Monat fällig ist und nicht erst im neuem Jahr.
Denke da sollten die Mitglieder bereits in der Mitgliedsversammlung bei der Abstimmung dran denken.
Der Vorstandschaft ist das meist eh egal, denn die bestimmen ja meist die Erhöhung.
Gute Vereine, mit kompetenter Vorstandschaft melden
diese Erhöhung meist rechtzeitig an, die Mitgliedsversammtlung wird rechtzeitig angesagt und man kann dann auch rechtzeitig darauf reagieren, ob´s einem zu teuer wird oder…
Schau mal in Jurathek rein. Diese Seite hat mir auch
weitergeholfen.
Da sind meist angehende Juristen.
Gruß fly