Fristlose Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft?

Hallo zusammen,

ich habe mich ein wenig schlau gemacht bezüglich der frißtlosen Kündigung die gemäß Vereinsrecht aus wichtigem Grund geschehen darf. Nur erklärt sich mir nicht, ob die Erhebung eines Mitgliedsbeitrages einen solchen wichtigen Grund darstellt.
Zum Hintergrund der Geschichte kann ich nur sagen, dass die Kündigung dem Verein sofort nacht Mitteilung über die Erhebung zuging.

Gruß & Vielen Dank im voraus für die Anwort/-en.

Hallo, leider kenne ich mich hiermit nicht aus. Grüße brandy456

Hallo,

ich kann mit Deinem Text nichts anfangen.

Was genau ist Dein Problem?

Freundliche Grüße
Jörg

Schau in der Vereinssatzung bzw. in der Beitragsordnung nach, wer eine Beitragserhöhung beshcließen darf. (hauptversammlung oder Vorstand bzw. Abteilung usw.)
Sollte es sich um eine reguläre Beitragserhöhung handeln, so ist, meiner Meinung nach, nur eine ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist möglich.

Guten Tag,

ich habe mich ein wenig schlau gemacht bezüglich der
frißtlosen Kündigung die gemäß Vereinsrecht aus wichtigem
Grund geschehen darf. Nur erklärt sich mir nicht, ob die
Erhebung eines Mitgliedsbeitrages einen solchen wichtigen
Grund darstellt.
Zum Hintergrund der Geschichte kann ich nur sagen, dass die
Kündigung dem Verein sofort nacht Mitteilung über die Erhebung
zuging.

da sie fristlos kündigen wollen, gehe ich davon aus, dass es eine Vereinssatzung gibt, die eine Kündigungsfrist vorsieht. Diese wollen sie nicht einhalten, da andernfalls evtl. für die Zeit der Vereinszugehörigkeit ein Beitrag anfällt. Ob ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht, richtet sich nach den konkreten Gegebenheiten, die im Sachverhalt nicht geschildert sind, daher läßt sich nichts weiteres zu dem Fall sagen. Es müßte unzumutbar sein, die Kündigungsfrist einzuhalten.

Gru0
Björn

Gruß & Vielen Dank im voraus für die Anwort/-en.

Die Frage versteh ich nicht.
Wer hat wem warum gekündigt? Wer will nun was wissen?

???
Versteh ich das richtig? Du willst bei einem Verein fristlos kündigen, weil die Beiträge erheben???
Was meinst du denn, wer die Kosten, die in einem Verein entstehen, zahlt? Der Liebe Gott?
mannoman - ich fass es nicht.
Hast du wirklich bei Eintritt in den Verein gedacht, der sei kostenlos? Vorher nicht gefragt?
Nun bleibt dir nur die Möglichkeit, in der nach der Satzung vorgesehenen Frist zu kündigen - dass ein Verein eine Satzung hat, sollte dir doch bekannt sein, oder?

Kopfschüttelnd…
HaWeThie

Hallo,

Mitgliedsbeiträge können nur erhoben werden, wenn die Satzung dieses vorsieht. Die Satzung erkennt man ja bei einem Beitritt an. Dann kann man die Erhebung eines beitrages nicht mehr als wichtigen grund für einen Austritt annsehen. Wenn die satzung den beitrag nicht vorsieht, dann darf er nicht erhoben werden.

mfg

HH

entsprechend der Vereinssatzung kann eine Mitgliedschaft nur zum Jahresende gekündigt werden.

Eine fristlose Kündigung ist seitens des Mitgliedes nicht möglich - nur durch Tod oder bei einer Straftat mit einer mehrjähriger Haftstrafe, bzw. bei Privatinsolvenz.

der vereinsbeitrag ist für das lfd Jahr zu entrichten und das Mitglied kann zum Jahresende kündigen - nicht für das lfd Jahr.

Hallo SaschaohneNamen,

was steht denn in eurer Satzung darüber?
Bei einer normalen Beitragserhöhung kann nicht
fristlos gekündigt werden.
Sollte der Beitrag jedoch unverschämt
hoch angesetzt werden, kann man sich darauf
berufen und auch fristlos kündigen (z.B. bisheriger Beitrag 30,00 € und auf einmal 120,00 € oder mehr).
Kündigen kann man bei den meisten Vereinen bis Ende des Jahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Zu diesem Termin kann dann ordentlich gekündigt werden.
Ist halt schlecht, wenn die Beitragserhöhung ab sofort gilt und der Beitrag jetzt oder im nächsten Monat fällig ist und nicht erst im neuem Jahr.
Denke da sollten die Mitglieder bereits in der Mitgliedsversammlung bei der Abstimmung dran denken.
Der Vorstandschaft ist das meist eh egal, denn die bestimmen ja meist die Erhöhung.

Gute Vereine, mit kompetenter Vorstandschaft melden
diese Erhöhung meist rechtzeitig an, die Mitgliedsversammtlung wird rechtzeitig angesagt und man kann dann auch rechtzeitig darauf reagieren, ob´s einem zu teuer wird oder…

Schau mal in Jurathek rein. Diese Seite hat mir auch
weitergeholfen.
Da sind meist angehende Juristen.

Gruß fly

Hallo Sascha,

irgendwie werde ich nicht ganz schlau aus dem Sachverhalt:

HAt der Verein gekündigt, weil jmd. seinen Beitrag nicht zahlte?

oder

Hast du als Mitglied gekündigt, nachdem du erfahren hast, dass der Verein Beiträge erhebt?

Wenn letzteres Zutrifft: War die MItgliedschaft vorher kostenfrei? BZw. stand irgendwo etwas, dass sie Beiträge erheben?

SG,

Madeleine

Laut §39 BGB kann jederzeit Fristlos gekuendigt werden, wenn die Satzung nichts anderes vorsieht. Andernfalls stellt eine Beitragserhebung aber keinen Grund zur ausserordentlichen Kuendigung dar.

Hallo zusammen,

ich habe mich ein wenig schlau gemacht bezüglich der
frißtlosen Kündigung die gemäß Vereinsrecht paus wichtigem
Grund geschehen darf. Nur erklärt sich mir nicht, ob die
Erhebung eines Mitgliedsbeitrages einen solchen wichtigen
Grund darstellt.
Zum Hintergrund der Geschichte kann ich nur sagen, dass die
Kündigung dem Verein sofort nacht Mitteilung über die Erhebung
zuging.

Gruß & Vielen Dank im voraus für die Anwort/-en.

Hallo

ich habe mich ein wenig schlau gemacht bezüglich der
frißtlosen Kündigung die gemäß Vereinsrecht aus wichtigem
Grund geschehen darf. Nur erklärt sich mir nicht, ob die
Erhebung eines Mitgliedsbeitrages einen solchen wichtigen
Grund darstellt.

Dazu habe ich leider keine Ahnung.

Bernd

Wenn vorher kein Vereinsbeitrag erhoben wurde, kann eine solche Satzungsänderung m.E. ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein.

Hallo Schschaohnenamen,

Grundlage für die Beantwortung ist, welche Form der Verein nach BGB hat.(e.V. oder ideeler Verein?
Daraus kann dann auch eine Antwort auf deine Frage definiert werden