Fristlose Kündigung einer WG was tun?

Guten Tag.

Ich habe nun lange schon nach einer Lösung gesucht aber bisher keine passende gefunden daher stell ich meine Frage einfach mal selbst.

Zum Fall.

Mieter A,B und C haben anfang des Jahres eine WG bezogen.
Insgesamt waren es 3 Personen.

Davon war Mieter A Hauptmieter der Wohnung.Mieter B und C waren nicht namentlich genannt im Vertrag.Es lag kein Untermietsvertrag vor bei Mieter B und C.Im Mietvertag ist nur vermerkt das hir 3 Personen wohnen.

Nun zum eigentlichen Problem.

Aufgrund von mietrückständen wurde die Wohung vor ca 3 monaten die Frislos gekündigt.Aufgrund dessen waren alle Miete bereit eine neue wohnung zu suchen nur nicht von heut auf morgen.

Nun ist allerdings Mieter A schon alleine ausgezogen und es wird kein weiteres zusammen wohnen mit allen mietern in Zukunft stattfinden.

Sie wollten eigentlich den weg über die Räumungsklagge gehen nun weis ich allerdings nicht was Mieter B und C machen sollen. Da sie nicht namentlich im mietvertrag stehen und der Mieter A offiziel ab 1.12.2010 aus der Wohnung ist.

Nun die eigentliche Frage müssen sie also Mieter B und C auch aus der wohnung am 1.12.2010?

Und wenn nein da sie keinen vertrag mit dem vermieter haben wer wäre dann für die entstehenden Kosten verantwortlich Miete etc.?

Sie suchen immoment schon nach einer neuen Wohung für 2 personen haben allerdings kaum finanziele rüccklagen und bräuchten aufgrund der kurzen frist nun durch den auszug von Mieter A noch bis 1.1.2011 um es finanziel auch zu ermöglichen.

Ich hoffe es ist soweit verständlich geschrieben und man kan mir da weiter helfen danke im vorraus.

Mfg

Hallo,

Sie suchen immoment schon nach einer neuen Wohung für 2
personen haben allerdings kaum finanziele rüccklagen und
bräuchten aufgrund der kurzen frist nun durch den auszug von
Mieter A noch bis 1.1.2011 um es finanziel auch zu
ermöglichen.

Unabhängig von der rechtlichen Situation würde ich das hier geschriebene dringend dem Vermieter so mitteilen.

Wer hat schon Lust, eine Räumungsklage in die Wege zu leiten? Wenn sich das Problem (unerwünschte Mieter bzw. Nichtmieter in der Wohnung) dadurch lösen lässt, dass man einfach noch zwei Monate abwartet - warum nicht? Wenn die Miete weiterhin in voller Höhe gezahlt wird, und davon gehe ich mal aus, dürfte das für den Vermieter die beste Lösung sein.

Schöne Grüße

Petra

ganz davon abgesehen, was b und c machen, hat a ein problem. er ist mieter und allein verantwortlich für die mietzahlungen und letztendlich für die räumung der wohnung. alle konsequenzen werden in erster linie a treffen.

Guten Morgen.

Wirklich ein kaum lösbares Problem. Die Mieter, die seit Monaten keine Miete mehr zahlen, wurden fristlos gekündigt und würden also schon ausziehen wollen, aber halt nicht von heute auf morgen? Ja wann denn dann?

Mein Vorschlag: Wie wäre es mit Zahlen, Wohnung suchen und Ausziehen? Und das bevor Räumungsklage erhoben wird.

Guten Morgen,

Davon war Mieter A Hauptmieter der Wohnung.Mieter B und C
waren nicht namentlich genannt im Vertrag.

Also ist A der alleinige Mieter…

Es lag kein
Untermietsvertrag vor bei Mieter B und C.Im Mietvertag ist nur
vermerkt das hir 3 Personen wohnen.

auch kein mündlicher Vertrag?

Nun zum eigentlichen Problem.

Aufgrund von mietrückständen wurde die Wohung vor ca 3 monaten
die Frislos gekündigt.Aufgrund dessen waren alle Miete bereit
eine neue wohnung zu suchen nur nicht von heut auf morgen.

Was den Vermieter nur in sofern interessieren dürfte, dass er wohl eine Räumungsklage anstrengen werden muss.

Nun ist allerdings Mieter A schon alleine ausgezogen und es
wird kein weiteres zusammen wohnen mit allen mietern in
Zukunft stattfinden.

War dem VM egal sein kann, denn A ist sein Vertragspartner

Sie wollten eigentlich den weg über die Räumungsklagge gehen
nun weis ich allerdings nicht was Mieter B und C machen
sollen. Da sie nicht namentlich im mietvertrag stehen und der
Mieter A offiziel ab 1.12.2010 aus der Wohnung ist.

Da sollten die sich bewusst sein - besonders A - dass neben der ausstehende Miete, auch noch die kosten der Räumungsklage auf Ihn zukommen.

Nun die eigentliche Frage müssen sie also Mieter B und C auch
aus der wohnung am 1.12.2010?

Wäre wohl besser, da A sonst irgendwann mit den entstanden Kosten zu ihnen kommen wird die mit jedem Tag grösser werden.

Und wenn nein da sie keinen vertrag mit dem vermieter haben
wer wäre dann für die entstehenden Kosten verantwortlich Miete
etc.?

A im Verhältnis zu VM
B und C im Verhältnis zu A

Sie suchen immoment schon nach einer neuen Wohung für 2
personen haben allerdings kaum finanziele rüccklagen und
bräuchten aufgrund der kurzen frist nun durch den auszug von
Mieter A noch bis 1.1.2011 um es finanziel auch zu
ermöglichen.

Was dem VM egal sein kann wenn er Sie auf sie Strasse stellt.
Allerdings wäre ein dialog von B und C mit dem VM nicht verkehrt um eine entsprechende Räumung zu verhindern, falls er mit sich reden lässt und um die kosten klein zu halten.

Weder A, B noch C sind sauber aus der Sache raus bisher.

Gruss highQ