Guten Tag.
Ich habe nun lange schon nach einer Lösung gesucht aber bisher keine passende gefunden daher stell ich meine Frage einfach mal selbst.
Zum Fall.
Mieter A,B und C haben anfang des Jahres eine WG bezogen.
Insgesamt waren es 3 Personen.
Davon war Mieter A Hauptmieter der Wohnung.Mieter B und C waren nicht namentlich genannt im Vertrag.Es lag kein Untermietsvertrag vor bei Mieter B und C.Im Mietvertag ist nur vermerkt das hir 3 Personen wohnen.
Nun zum eigentlichen Problem.
Aufgrund von mietrückständen wurde die Wohung vor ca 3 monaten die Frislos gekündigt.Aufgrund dessen waren alle Miete bereit eine neue wohnung zu suchen nur nicht von heut auf morgen.
Nun ist allerdings Mieter A schon alleine ausgezogen und es wird kein weiteres zusammen wohnen mit allen mietern in Zukunft stattfinden.
Sie wollten eigentlich den weg über die Räumungsklagge gehen nun weis ich allerdings nicht was Mieter B und C machen sollen. Da sie nicht namentlich im mietvertrag stehen und der Mieter A offiziel ab 1.12.2010 aus der Wohnung ist.
Nun die eigentliche Frage müssen sie also Mieter B und C auch aus der wohnung am 1.12.2010?
Und wenn nein da sie keinen vertrag mit dem vermieter haben wer wäre dann für die entstehenden Kosten verantwortlich Miete etc.?
Sie suchen immoment schon nach einer neuen Wohung für 2 personen haben allerdings kaum finanziele rüccklagen und bräuchten aufgrund der kurzen frist nun durch den auszug von Mieter A noch bis 1.1.2011 um es finanziel auch zu ermöglichen.
Ich hoffe es ist soweit verständlich geschrieben und man kan mir da weiter helfen danke im vorraus.
Mfg