Fristlose Kündigung eines Azubis gerechtfertigt?

Guten Tag.

Einen Tag später
bekommt sie einen Anruf aus dem Personalbüro, dass man so
nicht sehen könnte, dass der Unfall sich morgens ereignet
hätte und dass sie hiermit fristlos gekündigt wäre und morgen
ihre Sachen abzugeben hätte.

Das ist auch ohne weitere Hintergründe komplett vogelwild.

Erstens hat eine Kündigung - egal, wegen was, und ob außerordentlich oder peng - schriftlich zu geschehen. Alles andere ist kalter Kaffee.

Zweitens kann man Azubis (nach der Probezeit) nur außerordentlich, und dann nur aus wichtigem Grund, an den noch härtere Anforderungen gestellt werden als bei „normalen“ AN, kündigen. Dass der Personalabteilung ein Furz quersitzt, ist kein wichtiger Grund.

Es gibt jetzt zwei dringend erforderliche Schritte: Erstens die Arbeitskraft weiterhin nachhaltig anbieten, d.h. nach Ablauf der AU regulär am Arbeitsplatz erscheinen bzw. in der Berufsschule. Zweitens zum Ausbildungsberater der zuständigen Kammer und den Fall dort schildern. Drittens unbedingt einen Fachanwalt einschalten und sofort darauf hinweisen, dass man Azubi ist. Entweder beantragt der Anwalt dann Prozesskostenbeihilfe, oder man muss das persönlich beim zuständigen Arbeitsgericht tun.

Letzterer Schritt ist aus zwei Gründen erforderlich; nämlich zum einen, weil die mündliche Kündigung zwar unwirksam ist, man das aber auch gelten machen muss, und zum zweiten, weil nicht zu erwarten ist, dass dieser Laden die Sache auf sich beruhen lassen wird.

Zwei Sachen auf gar keinen Fall tun:

  • Irgendetwas, das mit dem Ausbildungsverhältnis im Zusammenhang steht, unterschreiben, ohne mit dem Anwalt Rücksprache genommen zu haben;

  • sich jetzt unentschuldigtes Fehlen zuschulden kommen lassen: wie ich schon schrub, muss die Arbeitskraft weiter nachhaltig angeboten werden.

Wird die Betroffene mit Hausverbot belegt o.dgl., ist der nächste Gang sofort wieder zum Anwalt.

GEK