Guten Tag,
ich habe folgende Frage.
Eine Azubine arbeitet bei einem mittelständischen Unternehmen, das momentan auch unter der Finanzkriese leidet und auch schon etliche Mitarbeiter entlassen hat. Sie befindet sich momentan im 2. Lehrjahr und würde ab Sep in das letzte Ausbildungsjahr kommen. Das heißt sie wäre noch ca 9 Monate im Betrieb bis sie die Abschlussprüfung absolviert hätte.
Sie macht eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation. Die Personalchefin hat sie seit Beginn der Ausbildung auf dem Kicker. Und in der heutigen Zeit hat sich das Verhältnis eig nur verschlimmert. Die Azubine bekam eine Abmahnung im ersten Lehrjahr, weil sie ihr Berichtsheft einen Tag zu spät abgegeben hatte. Dann Anfang des Jahres nochmal eine, weil sie zwei Minuten zu spät zur Arbeit erschienen ist. Dazu kommen zwei Aktennotizen, wegen weiteren eigentlichen Lapalien. Das Problem ist, dass die Azubine für längere Zeit krank geschrieben war, weil sie sich einer OP unterziehen musste und durch dieses Krankheitsbild eben auch öfters gefehlt hat, jedoch immer entschuldigt. Jetzt konkret zu meiner Frage. Die Azubine hatte morgens auf dem Weg zur Berufsschule einen Autounfall. Ein anderer PKW ist ihr hinten aufgefahren. Polizei wurde nicht eingeschalten, da beide Parteien es so klären wollten. Die Azubine hat sich darauf bei einem Unfallarzt gemeldet und gleich einen Termin dort vereinbart, weil sie starke Schmerzen im Nacken und Rücken verspürt hat. Um den guten Willen zu zeigen, ist sie dann mittags noch arbeiten gegangen, um nicht zu fehlen und ist anschließend gleich zu dem vereinbarten Arzttermin. Der Unfallarzt hat eindeutig ein Schleudertrauma ect festgestellt, welches nur von einem Unfall kommen kann. Er hat die Azubine dann auf ihren Wunsch nur für den nächsten Tag krankgeschrieben. Sie gibt die Krankmeldung direkt im Geschäft ab. Einen Tag später bekommt sie einen Anruf aus dem Personalbüro, dass man so nicht sehen könnte, dass der Unfall sich morgens ereignet hätte und dass sie hiermit fristlos gekündigt wäre und morgen ihre Sachen abzugeben hätte. Ist dies rechtlich zulässig? Der Arzt hat eindeutig bestätigt, dass sich der Unfall ereignet hat und direkt nach dem Unfall hatte sie sich auch im Büro per Handy gemeldet. Muss sie die Kündigung so hinnehmen? Oder was für Möglichkeiten bieten sich ihr jetzt?
Schonmal Danke und Liebe Grüße
Eventuell wäre noch wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden, dass die Krankheitsdauer ca. 4 Wochen für beide Lehrjahre betrug.
Guten Tag.
Einen Tag später
bekommt sie einen Anruf aus dem Personalbüro, dass man so
nicht sehen könnte, dass der Unfall sich morgens ereignet
hätte und dass sie hiermit fristlos gekündigt wäre und morgen
ihre Sachen abzugeben hätte.
Das ist auch ohne weitere Hintergründe komplett vogelwild.
Erstens hat eine Kündigung - egal, wegen was, und ob außerordentlich oder peng - schriftlich zu geschehen. Alles andere ist kalter Kaffee.
Zweitens kann man Azubis (nach der Probezeit) nur außerordentlich, und dann nur aus wichtigem Grund, an den noch härtere Anforderungen gestellt werden als bei „normalen“ AN, kündigen. Dass der Personalabteilung ein Furz quersitzt, ist kein wichtiger Grund.
Es gibt jetzt zwei dringend erforderliche Schritte: Erstens die Arbeitskraft weiterhin nachhaltig anbieten, d.h. nach Ablauf der AU regulär am Arbeitsplatz erscheinen bzw. in der Berufsschule. Zweitens zum Ausbildungsberater der zuständigen Kammer und den Fall dort schildern. Drittens unbedingt einen Fachanwalt einschalten und sofort darauf hinweisen, dass man Azubi ist. Entweder beantragt der Anwalt dann Prozesskostenbeihilfe, oder man muss das persönlich beim zuständigen Arbeitsgericht tun.
Letzterer Schritt ist aus zwei Gründen erforderlich; nämlich zum einen, weil die mündliche Kündigung zwar unwirksam ist, man das aber auch gelten machen muss, und zum zweiten, weil nicht zu erwarten ist, dass dieser Laden die Sache auf sich beruhen lassen wird.
Zwei Sachen auf gar keinen Fall tun:
-
Irgendetwas, das mit dem Ausbildungsverhältnis im Zusammenhang steht, unterschreiben, ohne mit dem Anwalt Rücksprache genommen zu haben;
-
sich jetzt unentschuldigtes Fehlen zuschulden kommen lassen: wie ich schon schrub, muss die Arbeitskraft weiter nachhaltig angeboten werden.
Wird die Betroffene mit Hausverbot belegt o.dgl., ist der nächste Gang sofort wieder zum Anwalt.
GEK
Hier ein kleines Update zu oben geschildertem Fall:
Die Azubine erhielt nun in schriftlicher Form eine fristlose Kündigung mit der Begründung, sie wäre wiederholt der Berufsschule und dem Betrieb unentschuldigt ferngeblieben.
Obwohl sie sich direkt nach dem Unfall per SMS und anschließend telefonisch im Betrieb gemeldet hatte und mittags auch noch arbeiten war. Zur sonst üblichen Zeit, also ohne Verspätung.
Außerdem hat sie dem Betrieb eine Krankmeldung, die am Unfalltag festgestellt wurde, übergeben und zu dem noch einen ärztlichen Bericht über den Ablauf und die Diagnose.
Der Vorstand meinte dazu nur, dass dies kein Beweis dafür wäre, dass sich der Unfall vormittags ereignet hätte, dass es ja auch schon am Vortag passiert sein könnte.
Ist die Kündigung also rechtskräftig? Was könnte die Azubine tun, um dagegen vorzugehen? Weil sie nach Ihrem ermessen richtig gehandelt hat.