Fristlose Kündigung eines Mobilfunkvertrages

Guten Tag,

Angenommen eine Person B hat im Juli 2008 einen Mobilfunkvertrag mit 24-monatiger
Laufzeit im Internet bei Base abgeschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt war B 16 Jahre alt, hat jedoch bei der
Anmeldung '90 anstatt '92 als Geburtsjahr angegeben.
Alles andere wie zum Beispiel dessen Personalausweisnummer oder die
Kopie des Personalausweises hat B unverändert
gelassen.

Da B nun seinen Nebenjob verloren hat, ist er nicht mehr in der
Lage die aufkommenden Kosten zu bezahlen.

Könnte B den Vertrag fristlos kündigen mit der Begründung, dass dieser, auf Grund von B’s eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, nicht
rechtskräftig ist?

Was meint ihr? Danke schonmal für die Antworten, lG

Guten Morgen!

Könnte B den Vertrag fristlos kündigen mit der Begründung,
dass dieser, auf Grund von B’s eingeschränkter
Geschäftsfähigkeit, nicht
rechtskräftig ist?

Eben deswegen kann er nicht kündigen, weil der Vertrag ohnehin unwirksam ist.

Und weil B keinen Job mehr hat, ist es für ihn auch kein Problem, die Sozialstunden abzuleisten, die er sich wegen Betrugs einhandeln könnte.