… Kündigung für eine Wohnung erhalten begründung Zahlungsverzug. zum fall am 1. dez wechselte Miet. die Arbeitsstelle koch in eine andere stadt. im dezember wohnte Miet. in der jugendherberge bis Miet. zum 1.1 eine wohnung fand. das Gehalt des Arbeitgebers blieb aus mitlerweile ist er pleite aber das gehalt wurde vorher gezahlt. dadurch konnte Miet. die Miete und Kautzion nicht zahlen Miet. fand sofort einen neuen Arbeitgeber und zahlte zumindest übereisung den rückstand am 6. feb am 7. feb als der Vermieter die Fristlose aushändigte ohne hilfsweise fristgerecht im schreiben meinte V das geld sei nicht da, Miet legte den Überweisungstreger vor das würde V nicht interesieren war sein kommentar V will das Miet. ausziehe. Miet. akzeptierte die Kündigung nicht bot V eine fristgerechte an, das wollte V nicht war sein kommentar. heute erhielt Miet. ein Schreiben bis dahin hörte Miet. nichts mehr von dem Vorteil im Schreiben das V am 31.5 eine Schlüsselübergabe möchte da das
Mietverhältniss zum 31.5 gekündigt sei. wie hat sich Miet. nun zu verhalten da keine Kündigung Fristgerecht Vorliegt,
die Miete geht seid dem Vorfall überpünktlich bei V ein da der Dauerauftrag auf den 28 gelegt wurde ???
Hallo erstmal,
auch oder gerade wenn man hypothetisch so verzweifelt ist sollte man sich die Zeit nehmen den Sachverhalt inhaltlich und förmlich so darzustellen, dass auch jemand der nicht involviert ist verstehen kann, worum es eigentlich geht.
Der Mieter soll also wegen Zahlungsverzug eine fristlose Kündigung erhalten haben, hat aber inzwischen den Vermieter vollständig befriedigt? Der Mieter meint, die Kündigung sei unwirksam?
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/abwehr-und-durchset…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_…
Empfehlung: Mieterschutz/Anwalt
Ein Mietvertrag ist ein verbindlicher Vertrag, der einzuhalten ist. Wie der Mieter bei persönlichen Engpässen die Miete bezahlt bleibt ihm überlassen aber gezahlt werden muss sie, sonst droht, wenn die Voraussetzungen stimmen, die fristlose Kündigung. Meist reicht ein finanzieller Engpass nicht aus um im Rahmen einer Verschuldensprüfung als „schuldlos in Verzug geraten“ zu gelten und eine Heilung ist auch nur einmal möglich.
Gruß
M.
Hallo, sorry es war mitten in der Nacht.
also der Mieter geriet im Feburar in laut Mieter Zahlungsverzug und erhielt die Fristlose Kündigung.
Im Februar war zu diesen Zeitpunkt ein Rückstand der Kaution und Januar Miete vorhanden, sowie Feburar Miete laut Überweisungstreger konnte der Mieter am 7. Feburar bei der Fristlosen Übergabe dem Vermieter vorlegen das am 5. Feburar beide Rückständigen Mieten Überwiesen wurden. Der Vermieter war denoch an dem Tage der Meinung das die Fristlose Gültig sei. Der Mieter akzeptierte diese nicht.
Der Mieter sagte das er eine Fristgerechte akzeptiert aber nicht die Fristlose daurauf der Vermieter das wollen wir nicht.
Bis gestern wurde von diesem Vorfall nichts mehr gehört, und nun der Brief das die Fristlose nun als Fristgerechte aufgefasst würde ohne das diese ausgesprochen wurde.
danke für die Antworten…
Hallo
also der Mieter geriet im Feburar in laut Mieter
Zahlungsverzug und erhielt die Fristlose Kündigung.
Im Februar war zu diesen Zeitpunkt ein Rückstand der Kaution
und Januar Miete vorhanden, sowie Feburar Miete laut
Überweisungstreger konnte der Mieter am 7. Feburar bei der
Fristlosen Übergabe dem Vermieter vorlegen das am 5. Feburar
beide Rückständigen Mieten Überwiesen wurden.
Das heißt, es fehlten die Mieten Januar, Februar und zusätzlich die Kaution.
Die fristlose Kündigung hat der Mieter durch die Zahlung der Mietschulden vom Tisch (einmalige Heilung), denn wegen der Kaution kann nicht fristlos gekündigt werden. Allerdings kann der VM diese einklagen, gerät der Mieter in Verzug (die Mehrkosten werden dem Mieter angelastet).
Bei nochmaligem Zahlungsverzug des Mietzinses kann die fristlose Kündigung vom Mieter nicht mehr durch Zahlung geheilt werden.
Der Vermieter
war denoch an dem Tage der Meinung das die Fristlose Gültig
sei. Der Mieter akzeptierte diese nicht.
Der Mieter sagte das er eine Fristgerechte akzeptiert aber
nicht die Fristlose daurauf der Vermieter das wollen wir
nicht.
Bis gestern wurde von diesem Vorfall nichts mehr gehört, und
nun der Brief das die Fristlose nun als Fristgerechte
aufgefasst würde ohne das diese ausgesprochen wurde.
Ausgesprochen wurde das laut den hier gemachten Angaben schon, ist aber nicht relevant, denn eine Kündigung muss schriftlich und formgerecht erfolgen, damit sie wirksam wird.
Der Mieter sollte versuchen sich mit seinem Vermieter zu einigen, da der Mieter ja offenbar grundsätzlich mit einer fristgerechten Kündigung einverstanden wäre.
Man muss auch hier den Vermieter verstehen, wenn es schon zu Beginn eines Mietverhältnisses zu solchen Zahlungsproblemen kommt. Das ist für das Mieter/Vermieterverhältnis nicht sehr förderlich und das Vertrauensverhältnis wurde hier leider schon im Keim geschädigt…
Auch wenn der Mieter durch seinen Arbeitgeber in diese Schwierigkeiten geraten ist so entbindet in das nicht seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, denn auch Vermieter haben anderweitig vertragliche Pflichten zu erfüllen und sind auf den Eingang ihrer Mieten angewiesen.
Gruß
M.
Guten Tag,
danke für deine Antwort, Vermieter droht nun mit Räumungsklage da er immer noch der Auffassung ist fristlose gilt als fristgerecht wen fristlos nicht greift,und droht sogar mit Schlößer auswechseln. mieter wird vermieter noch einmal auf deine antwort hinweisen, denke aber er wird rechtsauskunft einholen. mieter gab ihm nun schriftlich das fristgerecht zum 31.8 aktzeptiert wäre ohne kündigungsschreiben. darauf vermieter schimpfend davon gegangen.