Guten Tag,
ich würde gerne mal mit euch über folgenden Fall diskutieren, bzw.Meinungen einholen.
Es geht um die Mietung einer normalen Wohnung. Der Vermieter hatte zum 1.8.2008 die Miete erhöht, da ein anderer Kabelbetreiber die Einspeisung übernommen hat. Zahlungstermin ist immer der 15. für den aktuellen Monat. Der Mieter hatte im Juni schon Fragen bezgl. der Erhöhung, inbesondere wollte er auch nochmal etwas zur Betriebskostenpauschale erfahren, zwecks Minderung derselben (was wohl der Hauptgrund für die folgende Schikane darstellt). Darauf kam dann die Antwort Ende Juni vom Vermieter, dass dort nichts zu machen sei (ob rechtens oder nicht sei jetzt mal hier außen vor). Darauf wollte der Mieter vom Vermieter nochmal die genaue Miethöhe erfahren (da die überwiesen wird und nicht eingezogen) und einen neuen Mietvertrag (um das anwaltlich prüfen zu lassen). Daraufhin bekam er aber keine Antwort, so dass er nicht wusste, wieviel eigentlich nun überwiesen werden musste. Es kam also wie es kamen musste, er bekam eine einfache Mahnung per Brief (ehrlich gesagt, hat er drauf gewartet, denn da steht ja der genaue neue Mietbetrag drinne. Das Problem war nur, diesmal hat sich der Vermieter viel, zu viel Zeit gelassen, denn die Mahnung wurde erst am 9.9. auf den Postweg gebracht (mit Zahlungsziel 15.9.08)und landete dann irgendwann danach im Postfach des Mieters (also das bei der Post, nicht der Briefkasten) wo es der Mieter dann sogar erst nach der fristlosen Kündigung fand (selber Tag am Abend), welche nämlich nur einfach in den Briefkasten geschmissen wurde. Das Geld wurde natürlich zwischenzeitlich komplett überwiesen. Nun meine Fragen dazu: Es heißt ja im Gesetz, dass die Kündigung hinfällig ist, wenn Zahlungen erfolgt sind, allerdings werde ich nicht so recht schlau daraus, wann diese (idealerweise) erfolgt sein müssen. Zuallererst daher die Frage, gilt hier Überweisungstag oder Geldausgangstag (z.b. Überweisung am Automaten am 13., Geldausgang erst am 15.)oder der Geldeingang beim Vermieter (wahrscheinlich so um den 17./18.)? Dann spielt doch auch eine Rolle wann man die Kündigung erhalten hat, oder? Da diese einfach in den Briefkasten geworfen wurde, gilt da dieser Tag dann als verbindlich, oder könnte es ja nicht auch so sein, dass man eine Woche unterwegs war und somit die Fristlose Kündigung erst diese Woche öffnet und liest, und somit da ja alles bezahlt ist, das sowieso hinfällig ist (wer muss da was beweisen) ?
Und dann wäre da noch die Frage, ob die Fristlose Kündigung wegen Formfehler sowieso nicht schon hinfällig ist (dann bräuchte man sich nicht die ganzen Beweise und so beschaffen) , da meiner Meinung nach zwei Fehler mindenstens drinne stehen ,ich zitiere dann mal auszugsweise
Datum, 15.9.08
(erster Fehler? Mahnung und Mietzahlung zum 15. fällig, hätte daher nicht erst am 16. die Kündigung ausgesprochen werden dürfen, sprich ein Tag zufrüh ? gilt dies dann auch wenns nur ein Tippfehler ist)
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses über die Wohnung…
…
Der Grund auf dessen wir Ihnen fristlos kündigen setzt sich zusammen aus den monatlichen Mietbeitrögen für die Monate August 2008 und September 2008. Wir forden sie letzmalig auf, den Gesamtrückstand bis zum 29.9.2008 zu überweisen (ist wie gesagt schon erledigt).
Auf Grund der Höhe der aufgelaufenen Mietrückstände und ihrer fehlenden Bereitschaft, die Mietrückstände zu begleichen
(Anmerkung, fehlende Bereitschaft ist nicht gegebenen, da der Vermieter ja nicht auf dem Brief zwecks Höhe der neuen Miete geantwortet hat)
, sehen wir uns veranlasst, das bestehende Mietverhältnis nach Maßgabe der Regelungender §§ 543 Abs.2 und 543 Abs. 1, und 569 Abs.2 und 4 BGB
(Anmerkung 569 Abs. 2 redet vom Hausfrieden nachhaltig stört…wüsste nicht, wieso das hier zutreffen sollte)
fristlos
zu kündigen.
Das Mietverhältnis ist hiermit beendet. Wir fordern Sie auf, die Wohnung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 13.Oktober …
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß $545 BGB wird bereits jetzt vorsorglich widersprochen.
Unterschriften von
GS-Leiterin und Bestandsverwalterin
Ist es auch ein Formfehler, wenn nicht auf ein Widerspruchsrecht nach Härtefall hingewiesen wird? Sind denn die unterschriebenen berechtigt eine Kündigung auszusprechen , die Firma ist eine gmbh.
Viele Fragen und ich hoffe auf eine Erleuchtung durch euch
MfG FrankFurter