Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Es geht dabei um unsere Mietwohnung, in der man sich selber mit Heizöl versorgen muss. Wir haben seid unserem Einzug im Dezember knapp 3000Liter Heizöl gebraucht, und nein wir haben nicht bei offenem Fenster geheitzt. Dazu kommt noch das die Fenster undicht sind.Hinzu kommt das sich unter dem Teppich im Spielzimmer meines Kindes Schimmel gebildet hat.
Nun meine frage:
Reicht das für eine Fristlose Kündigung der Wohnung?

NEIN natürlich nicht.! Mieter sind gesetzlich verpflichtet Mängel unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen damit dieser den vertragsgemäßen Zustand herstellen kann. Günstig ist dabei eine Frist zu setzen, da eine Mietminderung immer an eine Fristsetzung gebunden ist. Sind es moderne Fenster ist es nur eine Einstellungssache und schnell behebbar. Die Schimmelbildung müsste begutachtet werden um die Ursache zu ermitteln und Abhilfe zu schaffen.

Nein sie dürfen nicht fristlos kündigen .Der Vermieter hat Anspruch darauf Mängel abstellen zu können .Und natürlich sollte er über diese in Kenntnis sein !??
Machen sie das schriftlich , setzen sie eine "angemessene Frist " ( vielleicht 4 Wochen ) .Wenn dann nichts passiert könnten sie die Miete mindern. Fristlos kündigen trotzdem nicht , denn den Zustand den sie beschreiben , haben sie bisher , bis auf den Schimmel , auch inkauf genommen.Wer für diesen allerdings verantwortlich , müsste auch erst geklärt werden , nicht selten sind es die Mieter selbst…

Lieber Jens, wahrhaftig, deine Gründe sind mehr als ausreichend. Vor allem die Gesundheitsgefährdung durch den Schimmelpilz ist ausreichend. Teile die fristlose Kündigung schriftlich mit. Zu wann beabsichtigt ihr denn auszuziehen? Habt ihr bereits eine neue Wohnung? Die Schäden auf jeden Fall fotografieren. Außerdem bist du ab Schadensmeldung berechtigt, hier insbesondere der Schimmelpilz im Kinderzimmer, die Miete um 100 % zu kürzen, da ein Aufenthalt in den Räumen gesundheitsgefährdend ist. Ich bin entsetzt, was euch zugemutet wurde. Da dies aber nach einem längeren Streit aussieht, empfehle ich euch, lasst euch vom Mieterverein oder einem Anwalt helfen. Denn mein Rat darf keine Rechtsberatung sein, lediglich eine Erfahrungswiedergabe unter Mitgliedern.

Ich drück euch die Daumen.
LG Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo,
es reicht nicht für eine fristlose Kündigung.
Sie müssen leider ordentlich kündigen.
Alles Gute, lG

Hallo,leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
Lg

Hallo,
nach meiner Einschätzung eindeutig: Nein!
Ihre vorrangige Pflicht war und ist noch, den Vermieter auf Mängel in der Wohnung und an vermieteten Geräten schriftlich anzuzeigen, ihn mit Fristsetzung zur Abstellung der Mängel aufzufordern und bei gravierenden Mängeln ggf. auch Mietminderung anzukündigen. Diese sollten Sie auch wirksam machen, indem Sie die Mietzahlung reduzieren, das können Vermieter schlecht hinnehmen und reagieren schneller. (praktischer Tipp)
Dass Ihre angemietete Heizungsanlage evtl. unwirtschaftlich arbeitet oder defekt ist, können Sie auf eigene Rechnung von einem anerkannten Fachmann prüfen lassen; bestätigt sich das, dann können Sie diese Kosten vom Vermieter zurück fordern.
Bei Schimmel unter dem Teppich sollten Sie sich auf das Gegenargument einrichten, dass die Ursache (Feuchtigkeit) auch aus Ihrem Nutzungsverhalten resultieren kann. Ich weiß nicht, was sich im Untergeschoss befindet, aber Schimmel mitten in einem Raum und nicht an Wänden, besonders Außenwänden ist mir in langjähriger Tätigkeit der Wohnungsvermietung noch nicht untergekommen.
Bei einer fristlose Kündigung müssten schon sehr ehebliche Mängel oder Gesundheitsgefährdungen vorliegen.
Gehen Sie die Schritte wie vorgeschlagen und versuchen Sie mit dem Vermieter sachlich die Probleme zu erörtern, in Verhandlungen lässt sich i.d.R. das beste Ergebnis erzielen.
Ist er dagegen „störrisch“, dann empfehle ich den Gang zum Mieterverein oder einen RA.
Gruß suver