Fristlose Kündigung Gesellschaftsvertrag ?

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten.
Es gibt eine GBR mit zwei GEsellschaftern welche ein Bekleidungsgeschäft auf Kommissionsbasis betreiben.Gesellschafter A mächte Gesellschafter B nun fristlos kündigen da mehrmals Geld aus der Kasse genommen wurde und somit die Firma in finanzielle Schieflage geraten ist.

Gesellschafter A möchte nun das Geschäft weiter betreiben.
Muss B nun trotzdem noch einen Anteil der Mietzahlungen leisten ( laut Mietvertrag 3 Monate kündigungsfrist) oder ist Gesellschafter A ab der fristlosen Kündigung allein für Mietzahlungen zuständig?
Momentan sind auch kleinere Mietrückstände vorhanden.

Vielen Dank !

Hallo!

Gesellschafter A mächte Gesellschafter B nun
fristlos kündigen

Was sagt denn der Gesellschaftervertrag über Kündigung bzw. Auflösung der Gesellschaft?

Gibt es eine Regelung über den Fortbestand der Gesellschaft, wenn ein Gesellschafter kündigt? Wenn nicht, dann bedeutet Kündigung auch Auflösung der Gesellschaft.

Gibt es eine Regel zu Stimm- oder Mehrheitsverhältnisen? Wenn die zwei Gesellschafter nämlich gleichberechtigt sinmd, dürfte es dem einem schwer fallen, den anderen zu rauszukündigen.

Gesellschafter A möchte nun das Geschäft weiter betreiben.

Am sinnvollsten wäre es vermutlich, sich mit B zu einigen und einen Auflösungsvertrag zu schließen.

Gruß,
Max

Danke für die schnelle Antwort.
Also im Vertrag ist folgendes verankert.
Kündigt oder verstirbt ein GEsellschafter oder tritt in seiner Person ein Grund ein, der nach den § 723ff. BGB die Auflösung der Gesellschaft zur Folge haben würde, so ist der andere Gesellschafter zur Übernahme des Gesellschaftsvermögen berechtigt.

Laut Vertrag sind beide zu gleichen Teilen beteiligt. Allerdings würde von Gesellschafter A das Eigenkapitla was vereinbart wurde auf einmal gelegt. GEsellschafter B sollte diese in gleich hohen Raten leisten. Leider ist ach dieses Eigentkapital noch nicht vollständig beglichen. ( monatliche Raten nicht eingehalten)

Hallo!

Kündigt oder verstirbt ein Gesellschafter oder tritt in seiner
Person ein Grund ein, der nach den § 723ff. BGB die Auflösung
der Gesellschaft zur Folge haben würde, so ist der andere
Gesellschafter zur Übernahme des Gesellschaftsvermögen
berechtigt.

Hmmm. Und würde B das akzeptieren? Oder müsste er rausgeklagt werden?

Laut Vertrag sind beide zu gleichen Teilen beteiligt.
Allerdings würde von Gesellschafter A das Eigenkapitla was
vereinbart wurde auf einmal gelegt. GEsellschafter B sollte
diese in gleich hohen Raten leisten. Leider ist ach dieses
Eigentkapital noch nicht vollständig beglichen.

Wenn das vertraglich vereinbart war, wäre das uU ein Pflichtverlertzung nach 723.

Ganz ehrlich: A sollte einen guten Anwalt aufsuchen und sich umfassend beraten lassen. Zum einen, weil doch einiges davon abhängt, wie der Vertrag zu verstehen ist. Zum anderen, weil B offensichtlich ein Schweinhund ist und ich nicht mit einer friedlichen Auflösung rechnen würde.

Gruß,
max

Hallo!

Zum anderen, weil B
offensichtlich ein Schweinhund ist und ich nicht mit einer
friedlichen Auflösung rechnen würde.

Na Du bist ja ein Hellseher oder kennst Du den B persönlich?

Wir kennen nur die hälfte der Wahrheit. Ohne dem A jetzt was unterstellen zu wollen, wer sagt uns denn ob das mit Geld verschwunden kein Vorwand ist?

Dem Poster sei gesagt, wenn er eine vollständige Antwort haben will, muss er auch die vollständigen Fakten liefern.
Oder er bemüht einen Rechtsanwalt.

Rumburak

Hallo!

Na Du bist ja ein Hellseher oder kennst Du den B persönlich?

Unwahrscheinlich, da es sich um einen fiktiven Fall handelt. :smile:

Ohne dem A jetzt was
unterstellen zu wollen, wer sagt uns denn ob das mit Geld
verschwunden kein Vorwand ist?

Ja, und auch Gesellschaftervertrag steht etwas anderes als der Fragesteller behauptet. Der sowieso unglaubwürdig ist, weil er die Existenz von Gesellschafter C völlig unterschlagen hat … :smile:)))

Gruß,
Max

Also mit dem Geld aus der Kasse genommen ist nicht nur ein Vorwand, warum auch?
Heute hat sich Gesellschafter B nach etwa drei Wochen wieder blicken gelassen und scheint auch mit der Auflösung einverstanden zu sein.
Allerdings meint er Schlüssel abgeben und fertig.
Was muss A sich unterschreiben lassen und worauf achten?
Was ist mit den Geldern? Offene Verbindlichkeiten, Mieten? Noch offenes Eigenkapital?

Schon mal danke im Voraus, auch wenn A sicherlich mal wieder was verheimlicht :wink: