Fristlose Kündigung - Gründe unhaltbar

Hallo liebe Experten,

mal ein fiktiver Fall.
Angenommen ein AN arbeitet im vertrieblichen Aussendienst, hat in seinem Arbeitsvertrag Vertrauensarbeitszeit eingetragen und bisher jedes Quartal überdurchschnittlich abgeschnitten.
Dem selben AN wird auf dessen Wunsch nach Veränderung in ca. 6 Monaten drei Mal eine andere Position vorgeschlagen (von der GF), die er dann aber doch nicht bekommt. Die Feedbackgespräche sind immer hoch positiv, aber der AN zeigt weiterhin seinen Willen zur internen Weiterentwicklung.
Dann absolviert der AN aufgrund nachgewiesener interner Umstrukturierungen ein nicht ganz so gutes Ergebnis und wird am 24. des vorletzten Monats von seinem direkten Vorgesetzten ohne Nennung von Gründen zu einem persönlichen Gespräch gebeten. Auf dreimalige Nachfrage hin, erfährt der AN, dass dieses Gespräch um seine Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen gehen soll. Das Gespräch soll am folgenden 01. stattfinden.
Am 30. des vorherigen Monats wird der AN abends um 16:30h von der Geschäftsleitung angerufen und zu einem anderen Gespräch am folgenden Tag (also dem 01.) gebeten, die Begründung sei, eine Klärung irgendwelcher Gerüchte.
Am folgenden Tag ist der Betriebsrat bereits informiert, dass es wohl doch um etwas anderes geht und ist bei dem Gespräch des AN mit drei Vertretern der GF anwesend.
In diesem Gespräch wirft man dem AN vor, er wäre am Anfang des vorherigen Monats drei Tage nicht erreichbar gewesen, habe keine Einträge ins System gemacht (üblich in diesem Unternehmen) und habe daher „Lohnbetrug“ begangen.
Desweiteren sei dieser Umstand erst am 30. bekannt geworden. Ausserdem gäbe es Beweise (die auf Nachfrage nicht genannt werden), dass die gewöhnlichen Arbeitszeiten des AN nur 5 Stunden am Tag betragen würden, daher ginge es wieder um Lohnbetrug. Es werden noch weitere Vorwürfe, wie Nichtbefolgen von Anweisungen, usw. genannt, alle ohne stichkräftige Belege.

Der AN sagt in dem Gespräch nur, er wäre immer erreichbar gewesen, habe gearbeitet und äußert sich weiter nicht.
Dem AN soll dann entweder die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, oder es soll ein Aufhebungsvertrag mit der normalen Kündigungsfrist alternativ geschlossen werden.
Der AN habe eine Woche Zeit, die Vorwürfe zu entkräften.
Bereits am gleichen Tag werden alle elektronischen Zugänge sowie das Handy des AN gesperrt und er intern wie extern als ehemaliger MA geführt.
Die Kündigung erfolgt fristlos am folgenden 15. des aktuellen Monats.

Was haltet ihr davon?

Wie gesagt, rein fiktiv…

Fristen, Betriebsrat, Nachweisbarkeit, usw.
Hi!

und wird
am 24. des vorletzten Monats von seinem direkten Vorgesetzten
ohne Nennung von Gründen zu einem persönlichen Gespräch
gebeten.

Halten wir mal fest:
Am 24.!

Am 30. des vorherigen Monats wird der AN abends um 16:30h von
der Geschäftsleitung angerufen und zu einem anderen Gespräch
am folgenden Tag (also dem 01.) gebeten, die Begründung sei,
eine Klärung irgendwelcher Gerüchte.

Desweiteren sei dieser Umstand erst am 30. bekannt geworden.

Am 30.!

Dem AN soll dann entweder die fristlose Kündigung
ausgesprochen werden, oder es soll ein Aufhebungsvertrag mit
der normalen Kündigungsfrist alternativ geschlossen werden.

Existiert das schriftlich?
War ein Zeuge dabei?

Die Kündigung erfolgt fristlos am folgenden 15. des aktuellen
Monats.

Was haltet ihr davon?

Zunächst mal: Nach 626 BGB muss der AG dem AN den Grund auf Verlangen schriftlich mitteilen!

Dann: Die Kündigung muss binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grunds (also nachdem der AG den Grund erfahren hat) erfolgen.

Da dieses schon zum 30. des Vormonats geschah, wäre der AG zu spät.

War ein Betriebsrat anwesend?
Hat er der Kündigung zugestimmt oder widersprochen?
Was würde der BR dazu sagen?

Was hat der AN nach dem Gespräch gemacht?
Hat er nachweislich seine Arbeitskraft angeboten (sprich: War er jeden Morgen vor Ort?)?

Der fiktive AN hätte die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen (nach Zugang der Kündigung) Klage auf „Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde“ zu erheben.

WENN nachgewiesen werden kann, dass der AG die Frist um einen Tag versäumt hat, hat sie sehr gute Chancen.
WENN nachgewiesen werden kann, dass alternativ ein Aufhebungsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist angeboten wurde, hätte sie m.M immer noch sehr gute Chancen, da die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses ja wohl doch nicht soo unzumutbar gewesen wäre (so steht es im BGB §626)…

Meiner Meinung nach sucht der AG nur eine Möglichkeit, den AN loszuwerden - aber da es sich um einen fiktiven Fall handelt, und ich keine weiteren Fakten kenne…

Würde es sich um einen Realfall handeln, würde ich den Hinweis geben: Zackig zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und den das Ganze prüfen lassen! Nach den hier geschilderten Umständen sähe ich durchaus eine Erfolgschance, einen möglichen Rechtstreit zu gewinnen.

LG
Guido

Stimme Guido voll zu,
falls ich mir als Laie anmaßen darf eien Ratschlag zu geben.

Ein Fax indem du *Vorsorglich biete ich weiterhin meine Arbeitskraft in vollem Umfang an*.

Falls du von der Arbeit mündlich freigestellt wurdest davor noch:
*Ich bestätige die von ihnen am xx.xx.xxxx ausgesprochene mündliche Freisteillung von der Arbeit, bitte jedoch um eine schriftliche Bestätigung von ihnen.*

Dann bist du schon erst einmal aus dem Schneider.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Halten wir mal fest:
Am 24.!

eben!!!

Am 30.!

Daher hätte das wohl unter Nennung von Gründen und der Stellungnahme des BR am 14. geschehen müssen…

Existiert das schriftlich?
War ein Zeuge dabei?

Protokoll geführt durch anwesenden BR

Zunächst mal: Nach 626 BGB muss der AG dem AN den Grund auf
Verlangen schriftlich mitteilen!

angenommen…hätte der AG nicht

Da dieses schon zum 30. des Vormonats geschah, wäre der AG zu
spät.

War ein Betriebsrat anwesend? JA
Hat er der Kündigung zugestimmt oder widersprochen? WIDERSPRUCH
Was würde der BR dazu sagen? WIDERSPRUCH

Was hat der AN nach dem Gespräch gemacht?
Hat er nachweislich seine Arbeitskraft angeboten (sprich: War
er jeden Morgen vor Ort?)?

Nein, er hatte offiziell Urlaub *nehmen wir das mal an*

Der fiktive AN hätte die Möglichkeit, innerhalb von drei
Wochen (nach Zugang der Kündigung) Klage auf „Feststellung,
dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet
wurde“ zu erheben.

die fristgemäße wäre dann (auch ohne Begründung und ohne Stellungnahme BR) am 18. dem AN zugegangen

WENN nachgewiesen werden kann, dass der AG die Frist um einen
Tag versäumt hat, hat sie sehr gute Chancen.
WENN nachgewiesen werden kann, dass alternativ ein
Aufhebungsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist
angeboten wurde, hätte sie m.M immer noch sehr gute Chancen,
da die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses ja wohl doch
nicht soo unzumutbar gewesen wäre (so steht es im BGB
§626)…

dem Protokoll wäre deswegen widersprochen worden, denn das wäre angeblich nie gesagt worden

Würde es sich um einen Realfall handeln, würde ich den Hinweis
geben: Zackig zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und den das
Ganze prüfen lassen! Nach den hier geschilderten Umständen
sähe ich durchaus eine Erfolgschance, einen möglichen
Rechtstreit zu gewinnen.

LG
Guido

Stimme Guido voll zu,
falls ich mir als Laie anmaßen darf eien Ratschlag zu geben.

Ein Fax indem du *Vorsorglich biete ich weiterhin meine
Arbeitskraft in vollem Umfang an*.

Falls du von der Arbeit mündlich freigestellt wurdest davor
noch:
*Ich bestätige die von ihnen am xx.xx.xxxx ausgesprochene
mündliche Freisteillung von der Arbeit, bitte jedoch um eine
schriftliche Bestätigung von ihnen.*

Dann bist du schon erst einmal aus dem Schneider.

ist ja alles rein fiktiv - aber den Rest sehe ich schon ähnlich…

Danke!

Halte ich für gefährlich!
Hi!

Ein Fax indem du *Vorsorglich biete ich weiterhin meine
Arbeitskraft in vollem Umfang an*.

Das reicht in der Regel nicht! Wenn Du nicht gekündigt bist, gehst Du doch auch jeden Morgen zum Büro und faxt denen nicht so etwas, oder? Ich behaupte einfach mal, das dieses Faxprotokoll (Du könntest da alles mögliche hingefaxt haben) den meisten Richtern nicht reicht!

Falls du von der Arbeit mündlich freigestellt wurdest davor
noch:
*Ich bestätige die von ihnen am xx.xx.xxxx ausgesprochene
mündliche Freisteillung von der Arbeit, bitte jedoch um eine
schriftliche Bestätigung von ihnen.*

Und wenn diese nicht kommt?

Dann bist du schon erst einmal aus dem Schneider.

Ich halte diesen Tipp für sehr gefährlich, da man superböse damit auf die Schnauze fallen kann!

Nix für ungut!

LG
Guido