Guten Tag,
ist die fristlose Kündigung in der Probezeit okay, wenn ein Mitarbeiter unentschuldigt fehlt bzw. nicht wie im Vertrag sich telefonisch im Geschäft meldet sondern per SMS bei einem anderem Mitarbeiter?
Danke
Guten Tag,
ist die fristlose Kündigung in der Probezeit okay, wenn ein Mitarbeiter unentschuldigt fehlt bzw. nicht wie im Vertrag sich telefonisch im Geschäft meldet sondern per SMS bei einem anderem Mitarbeiter?
Danke
Hi!
Ohne Abmahnung wird das schwer.
Gruß
Guido
Ich würde es in personalangelegenheit nicht generell anerkennen. ist halt die frage was es für ein kollege ist. ob es einer von dir ist oder von demjenigen der es tatsächlich wissen muss.
Alos eine Meldung sollte eigentlich grundsätzlich an die Weisungsbefugten also die dir sagen was du tun sollst etc. erfolgen und nur in ausnahmefälle über dritte.
gruß Markus
Hallo Guido,
ist denn eine Angabe eines Grundes in der Probezeit überhaupt notwendig?
Grüße Ute
Hi!
ist denn eine Angabe eines Grundes in der Probezeit überhaupt
notwendig?
Eine Angabe des Grundes ist generell nicht notwendig.
Nur bei einer außerordentlichen (also fristlosen) Kündigung, um die es hier geht, hat der AG auf Verlangen den Grund mitzuteilen.
Und da wird es halt schwierig bis unmöglich, ohne Abmahnung eine solche Kündigung auszusprechen.
ICH würde fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen (klappern gehört zum Handwerk *g*).
Klagt der AN, ist er halt mit Ablauf der zwei Wochen raus, lässt er es, ist die fristlose Kündigung wirksam.
VG
Guido
Hallo,
danke für deine Antwort.
Grüße Ute
Ich würde es in personalangelegenheit nicht generell
anerkennen. ist halt die frage was es für ein kollege ist. ob
es einer von dir ist oder von demjenigen der es tatsächlich
wissen muss.
Hallo,
hast du eigentlich das Ausgangsposting richtig gelessen ???
Es geht um eine arbeitsvertragliche Regelung und die gilt erstmal uneingeschränkt. Der AG kann das prinzipiell regeln, wie er will, solange die Regelung in der Realität umsetzbar ist. Deswegen ist der obige Satz ziemlich gefährlicher Unsinn.
Alos eine Meldung sollte eigentlich grundsätzlich an die
Weisungsbefugten also die dir sagen was du tun sollst etc.
Nicht nur grundsätzlich, sondern eigentlich immer.
erfolgen und nur in ausnahmefälle über dritte.
Es gibt nur einen denkbaren Ausnahmefall: Das die benannte Person und/oder betriebliche Stelle nicht erreichbar ist. Und selbst dann muß ein AN versuchen, diese benannte Person bzw. Stelle so schnell wie möglich zu unterrichten, wenn sie erreichbar ist.
gruß Markus
Kopfschüttelnd
Wolfgang
Hallo,
Nicht nur grundsätzlich, sondern eigentlich immer.
kannst Du mir den Unterschied zwischen „grundsätzlich“ und „eigentlich immer“ erklären?
Gruß
S.J.
Hallo,
Hallo,
kannst Du mir den Unterschied zwischen „grundsätzlich“ und
„eigentlich immer“ erklären?
bei „grundsätzlich“ sind (mehrere) Ausnahmen von vorneherein eingeschlossen.
Der von mir benutzte Begriff „eigentlich immer“ ist vielleicht wirklich etwas unglücklich - mir fiel gerade kein besserer ein- sollte aber klarmachen, daß selbst die von mir dargestellte denkbare Ausnahme keine wirkliche Ausnahme ist, da sie auch in dieser Fallkonstellation nur vorübergehend wirksam werden kann und die schnellstmögliche Unterrichtung der durch den AG vorgebenen Person/Stelle nicht dauerhaft wirksam ersetzt.
Alle Klarheiten beseitigt ?
&Tschüß
Wolfgang
Hi,
was steht denn im AV hinsichtlich Kündigungsfrist in der Probezeit?
Gruss